Die Rentenanpassung zum 01.07.2016 steht fest. Nach den Daten des Statistischen Bundesamts und der Deutschen Rentenversicherung Bund steigen die Renten in Westdeutschland um 4,25 Prozent, in den neuen Ländern um 5,95 Prozent.
Grundlage der aktuellen Rentenanpassung ist die Lohnentwicklung. Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung betrage 3,78 Prozent in den alten Ländern und 5,48 Prozent in den neuen Ländern. Sie basiert auf der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Lohnentwicklung nach den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. Darüber hinaus wird die beitragspflichtige Entgeltentwicklung der Versicherten berücksichtigt, die für die Einnahmensituation der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidend ist.
Faktor Altersvorsorgeaufwendungen
Außerdem wird durch den so genannten Faktor Altersvorsorgeaufwendungen die Veränderung der Aufwendungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beim Aufbau ihrer Altersvorsorge auf die Anpassung der Renten übertragen. Da der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung des Jahres 2015 (18,7 Prozent) gegenüber dem Jahr 2014 (18,9 Prozent) um 0,2 Prozentpunkte gesunken ist und die sog. Riester-Treppe bereits 2013 letztmals zur Anwendung kam, wirkt der Faktor Altersvorsorgeaufwendungen in diesem Jahr rechnerisch mit 0,26 Prozentpunkten anpassungssteigernd.
Rentenwert Ost entspricht 94 Prozent des Westwerts
Auf Basis der vorliegenden Daten ergibt sich damit eine Anhebung des aktuellen Rentenwerts von gegenwärtig 29,21 Euro auf 30,45 Euro bzw. eine Anhebung des aktuellen Rentenwerts (Ost) von gegenwärtig 27,05 Euro auf 28,66 Euro. Dies entspricht einer Rentenanpassung von 4,25 Prozent in den alten Ländern und von 5,95 Prozent in den neuen Ländern. Damit beträgt der aktuelle Rentenwert in den neuen Ländern nun 94,1 Prozent seines Westwerts (bisher 92,6Prozent).
(BMAS, PM Nr. 13 vom 21.03.2016 / Viola C. Didier)