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05.11.2025

Meldung, Steuerrecht

Stärkere Regulierung von Kryptowerten gebilligt

Der Gesetzgeber rüstet bei Kryptowerten nach: Anbieter von Krypto-Dienstleistungen sollen künftig bestimmte Transaktionen an die Finanzbehörden melden. Ein neuer Gesetzentwurf, der bereits im Finanzausschuss gebilligt wurde, steht kurz vor dem Beschluss im Bundestag.

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©Travis/fotolia.com

Der Bundestag will Steuerhinterziehung bei Kryptowerten erschweren: Ein neuer Gesetzentwurf sieht vor, dass Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen künftig bestimmte Transaktionen an die Finanzbehörden melden müssen. Der Finanzausschuss hat das Gesetz am 05.11.2025 gebilligt.

Meldepflicht soll Steuertransparenz stärken

Mit dem Gesetz setzt die Bundesregierung Vorgaben der EU in nationales Recht um. Ziel ist es, Steuervermeidung im Bereich digitaler Vermögenswerte wie Bitcoin und Co. zu bekämpfen. Künftig sollen Kryptodienstleister Transaktionen ihrer Nutzer an die Steuerbehörden übermitteln, insbesondere solche, die auf steuerpflichtige Gewinne hindeuten. Damit soll die internationale Zusammenarbeit zwischen Finanzbehörden verbessert und Steuertransparenz erhöht werden.

Breite Zustimmung in den Fraktionen

Der Gesetzentwurf fand breite Zustimmung: Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke stimmten zu. Nur die AfD-Fraktion votierte dagegen und äußerte Zweifel am Steuerertragspotenzial. Sie kritisierte außerdem, dass der Entwurf lediglich eine Umsetzung von EU-Vorgaben sei; dem widersprachen SPD und Grüne: Der stärkere Austausch zwischen Steuerbehörden diene der europäischen Integration und Steuergerechtigkeit.

Steuergerechtigkeit auch bei Krypto-Gewinnen

Die Regierungsfraktionen betonten, dass die Regelungen nötig seien, um die Steuergleichheit zu wahren. Gewinne aus Kryptowerten müssten wie andere Kapitaleinkünfte versteuert werden. Die Linke verwies darauf, dass bislang nur etwa 3 % der Krypto-Anleger ihrer Steuerpflicht nachkommen würden. Mehr Daten seien daher erforderlich, um bestehendes Recht auch durchzusetzen.


Dt. Bundestag vom 05.11.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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