23.07.2019

Meldung, Wirtschaftsrecht

Stablecoins und digitales Zentralbankgeld

Beitrag mit Bild

©Travis/fotolia.com

Die Bundesregierung sieht die Notenbanken in der Pflicht, sich verstärkt mit „den Auswirkungen und dem Nutzen von digitalem Zentralbankgeld“ auseinanderzusetzen. Digitales Zentralbankgeld als Ergänzung zum traditionellen Zentralbankgeld werfe zahlreiche Fragen auf, heißt es in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP.

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat ein Positionspapier zu Kryptoassets veröffentlicht. In dem Papier legt die EZB ihre Einschätzung dar, wie sich Kryptoassets auf die Finanzmarktstabilität, die Geldpolitik, den Zahlungsverkehr und Kapitalmärkte auswirken. Die Bundesregierung bemüht sich nach eigenen Angaben um einen europäisch abgestimmten Umgang hinsichtlich der Regulierung von Kryptoassets.

Finanzstabilität gefährdet

Im Krisenfall könnte die Finanzstabilität stärker gefährdet sein, resümiert die Bundesregierung. So bestünde mit digitalem Zentralbankgeld dann eine „zusätzliche, sehr liquide und sichere Anlagealternative zu Bankeinlagen“. „Eine ‚Flucht in die Sicherheit‘ oder ein digitaler Bank Run könnte schneller und in stärkerem Umfang stattfinden, was destabilisierende Effekte birgt“, warnt die Bundesregierung in ihrer Antwort.

Marktpotenzial von Stablecoins?

Generell lässt sich aus Sicht der Bundesregierung nur schwer abschätzen, wie groß das Marktpotenzial von Stablecoins sei. Die Idee hinter Stablecoins ist der Antwort zufolge, die starken Wertschwankungen der sogenannten Kryptoassets (zum Beispiel Bitcoin) durch eine Bindung an eine Währung oder einen Währungskorb oder durch eine (zusätzliche) Unterlegung mit möglichst wertstabilen Vermögenswerten zu vermeiden. Laut Bundesregierung zeigen Beispiele etwa aus China, dass digitale Zahlungssysteme eine hohe Marktdurchdringung erreichen können. „Allerdings entwickeln sich auch bestehende Zahlungsverkehrsinfrastrukturen dynamisch weiter, etwa durch die jüngst vom Eurosystem bereitgestellte Abwicklungsinfrastruktur TARGET Instant Payments Settlement (TIPS)“, schreibt die Bundesregierung.

(Dt. Bundestag, hib vom 15.07.2019 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Bank- und Kapitalmarktrecht (Erich Schmidt)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Saskia Bardens / Michael Schwarz


25.08.2026

Zur verdeckten Gewinnausschüttung bei unentgeltlicher Übertragung eigener Anteile auf den Alleingesellschafter

Die unentgeltliche Übertragung eigener Geschäftsanteile einer GmbH auf ihren faktischen Alleingesellschafter wirft grundlegende Fragen im Bereich der vGA auf.

weiterlesen
Zur verdeckten Gewinnausschüttung bei unentgeltlicher Übertragung eigener Anteile auf den Alleingesellschafter

Meldung

©Olivier Le Moal / istockfoto.com


25.08.2026

EU-Kommission konkretisiert Regeln für CBAM-Prüfer

Mit den neuen Leitlinien schafft die EU-Kommission mehr Klarheit für die praktische Umsetzung der CBAM-Verifizierung.

weiterlesen
EU-Kommission konkretisiert Regeln für CBAM-Prüfer

Meldung

©Marco2811/fotolia.com


25.08.2026

GmbH-Anteile für Kündigungsverzicht als Veräußerungsgewinn

Auch ohne Kaufpreis kann die Übertragung von GmbH-Anteilen an Mitarbeiter einen steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn auslösen.

weiterlesen
GmbH-Anteile für Kündigungsverzicht als Veräußerungsgewinn
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht