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21.08.2020

Meldung, Wirtschaftsrecht

Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt BayernFonds

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©Hyejin Kang/123rf.com

Die EU-Kommission hat die Pläne Deutschlands genehmigt, auf Ebene des Freistaats Bayern einen mit 46 Mrd. Euro ausgestatteten Fonds einzurichten. Der BayernFonds soll Liquiditäts- und Kapitalhilfen mobilisieren, um die für die Realwirtschaft Bayerns so wichtigen mittleren Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise zu unterstützen.

Deutschland hat den mit einem Zielvolumen von bis zu 46 Mrd. Euro ausgestatteten BayernFonds auf der Grundlage des Befristeten Rahmens bei der EU-Kommission zur Genehmigung angemeldet. Die vorgesehene Unterstützung erfolgt über Garantien (die 26 Mrd. Euro mobilisieren sollen), subventionierte Fremdkapitalinstrumente in Form nachrangiger Darlehen sowie Rekapitalisierungsinstrumente (im Gesamtumfang von bis zu 20 Mrd. Euro), insbesondere Eigenkapitalinstrumente (Erwerb neu ausgegebener Stamm- bzw. Vorzugsaktien oder anderer Beteiligungen) und hybride Kapitalinstrumente (Wandelanleihen und stille Beteiligungen).

BayernFonds im Einklang mit EU‑Vorschriften

Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager erklärte: „Die Ausgestaltung des Fonds gewährleistet, dass der Staat für das von den Steuerzahlern übernommene Risiko hinreichend vergütet wird, bei Rekapitalisierungsmaßnahmen Anreize für den schnellstmöglichen Ausstieg des Staates bestehen und Auflagen wie ein Verbot von Dividenden- und Bonuszahlungen sowie andere Vorkehrungen zur Begrenzung von Wettbewerbsverzerrungen gelten. Wir arbeiten weiterhin mit den Mitgliedstaaten zusammen, damit nationale Unterstützungsmaßnahmen im Einklang mit den EU‑Vorschriften so schnell und wirksam wie möglich eingeführt werden können.“

(EU-Kommission vom 20.08.2020/ Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Wirtschaftsrecht:
Owlit-Modul „Bank- und Kapitalmarktrecht (Erich Schmidt)“


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