• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Squeeze-out: Wann ist die Barabfindung bei Bestehen eines Unternehmensvertrags angemessen?

19.05.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Squeeze-out: Wann ist die Barabfindung bei Bestehen eines Unternehmensvertrags angemessen?

Beitrag mit Bild

Der BGH hat die Barabfindung auf Grundlage des Ertragswerts festgesetzt, der vorliegend den Barwert der Ausgleichszahlungen aufgrund des Unternehmensvertrags überstieg.

Der BGH hat zur Frage Stellung genommen, auf welche Bewertungsmethode es für die Angemessenheit der Barabfindung beim Ausschluss von Minderheitsaktionären ankommt, wenn ein (Beherrschungs- und) Gewinnabführungsvertrag besteht.

Diese Rechtsfrage war bislang höchstrichterlich noch nicht geklärt und wurde bislang sehr unterschiedlich beurteilt. Der BGH hat nun in seinem Beschluss vom 12.01.2016 entschieden, dass der auf den Anteil des Minderheitsaktionärs entfallende Anteil des Unternehmenswerts für die Barabfindung jedenfalls dann maßgeblich ist, wenn dieser höher ist als der Barwert der aufgrund des Unternehmensvertrags dem Minderheitsaktionär zustehenden Ausgleichszahlungen.

Welche Auswirkungen und Konsequenzen diese Entscheidung für die unternehmerische Praxis hat, erklärt RA Dr. Bernd Singhof, LL.M. (Cornell) in seinem Kurzkommentar zum BGH-Beschluss vom 12.01.2016, Az. II ZB 25/14 in DER BETRIEB vom 20.05.2016, Heft 20, Seite 1185 – 1187 sowie online unter Dokumentennummer DB1203856


Weitere Meldungen


Meldung

©PhotoSG/fotolia.com


31.07.2026

Vorsteuerabzug: Nicht jede Rechnung lässt sich rückwirkend berichtigen

Ohne eindeutig bezeichnete Leistung kann eine fehlerhafte Rechnung nicht rückwirkend vorsteuerwirksam berichtigt werden.

weiterlesen
Vorsteuerabzug: Nicht jede Rechnung lässt sich rückwirkend berichtigen

Meldung

©Artur Szczybylo/123rf.com


31.07.2026

Homeoffice zwischen Wunsch und Wirklichkeit

Passt die Homeoffice-Regelung nicht zu den Bedürfnissen, steigen Stress und gesundheitliche Belastungen deutlich bei Beschäftigten.

weiterlesen
Homeoffice zwischen Wunsch und Wirklichkeit

Steuerboard

Emanuel Benning


30.07.2026

Keine Einordnung als Verwaltungsvermögen bei landwirtschaftlicher Grundstücksüberlassung durch Kapitalgesellschaft

Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke gehören bei der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Unternehmensverschonung grundsätzlich zum Verwaltungsvermögen.

weiterlesen
Keine Einordnung als Verwaltungsvermögen bei landwirtschaftlicher Grundstücksüberlassung durch Kapitalgesellschaft
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht