04.08.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Sportverletzung als Arbeitsunfall?

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Rugby an der Uni: Ein versicherter Arbeitsunfall liegt nur dann vor, wenn die Wettkampfveranstaltung von der Hochschule, an der der verletzte Studierende immatrikuliert ist, selbst oder im Zusammenwirken mit anderen Hochschulen gemeinschaftlich organisiert wurde. Dies hat das Bayerische Landessozialgericht entschieden.

Ein Student nahm als Mitglied einer Wettkampfgemeinschaft der Hochschulen A und B an einem Rugby-Spiel teil, das vom Universitätssportverein einer weiteren Hochschule C im Rahmen der „Mitteldeutschen Sevens-Liga“ veranstaltet worden war. Die Hochschulen A und B waren an der Organisation des Turniers nicht beteiligt. Anlässlich des Rugby-Spiels erlitt der Student eine Schultereckgelenkssprengung. Zum Unfallzeitpunkt war er an der Universität A immatrikuliert.

Wettkampf außerhalb des Übungsbetriebs

Die gesetzliche Unfallversicherung lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab, da es sich um einen reinen Wettkampfsport außerhalb des organisierten Übungsbetriebs gehandelt und daher kein Versicherungsschutz bestanden habe. Der Wettbewerb sei keine offizielle Hochschulveranstaltung gewesen. Die hiergegen gerichtete Klage vor dem Sozialgericht wurde abgewiesen. Es liege keine versicherte Tätigkeit vor, da das Rugby-Spiel nicht im organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule A, sondern im Rahmen der „Mitteldeutschen Sevens-Liga“ stattgefunden habe.

Veranstaltung stand allen offen

Das Bayerische Landessozialgericht hat die Entscheidung des Sozialgerichts bestätigt (Urteil L 2 U 108/14 vom 30.06.2015). Die Richter haben ihr Urteil im Wesentlichen damit begründet, dass ein versicherter Arbeitsunfall nur dann vorliege, wenn die Wettkampfveranstaltung von der Hochschule, an der der verletzte Studierende immatrikuliert ist, selbst oder im Zusammenwirken mit anderen Hochschulen gemeinschaftlich organisiert worden sei. Wenn dagegen der Wettkampf nicht im organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule liege, sei die Teilnahme daran auch dann nicht versichert, wenn sie unter der Betreuung durch die Hochschule als Mitglied einer Hochschulmannschaft erfolge. Zudem habe die Veranstaltung nicht nur Studierenden offen gestanden, da an dem Turnier im Rahmen der „Mitteldeutschen Sevens-Liga“ alle Rugby-Mannschaften der jeweiligen Region teilnehmen konnten.

(LSG Bayern / Viola C. Didier) 


Weitere Meldungen


Meldung

©marog-pixcells/fotolia.com


26.05.2026

10 Jahre DS-GVO: Datenschutz verankert, aber jedes Jahr aufwendiger

Die DS-GVO hat den Datenschutz in Unternehmen deutlich gestärkt, sorgt aber zugleich für steigende Belastungen und praktische Hürden.

weiterlesen
10 Jahre DS-GVO: Datenschutz verankert, aber jedes Jahr aufwendiger

Meldung

©ChristArt/fotolia.com


22.05.2026

Kirchenzugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung

Kirchliche Arbeitgeber dürfen Kirchenzugehörigkeit verlangen, wenn sie für die konkrete Tätigkeit erforderlich ist, entschied das BAG.

weiterlesen
Kirchenzugehörigkeit als Einstellungsvoraussetzung

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


22.05.2026

Anwaltskosten bei Erbstreit können die Erbschaftsteuer mindern

Anwaltskosten, die unmittelbar der Auflösung einer Erbengemeinschaft und der Verteilung des Nachlasses dienen, können bei der Erbschaftsteuer abgezogen werden.

weiterlesen
Anwaltskosten bei Erbstreit können die Erbschaftsteuer mindern
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht