04.08.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Sportverletzung als Arbeitsunfall?

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Rugby an der Uni: Ein versicherter Arbeitsunfall liegt nur dann vor, wenn die Wettkampfveranstaltung von der Hochschule, an der der verletzte Studierende immatrikuliert ist, selbst oder im Zusammenwirken mit anderen Hochschulen gemeinschaftlich organisiert wurde. Dies hat das Bayerische Landessozialgericht entschieden.

Ein Student nahm als Mitglied einer Wettkampfgemeinschaft der Hochschulen A und B an einem Rugby-Spiel teil, das vom Universitätssportverein einer weiteren Hochschule C im Rahmen der „Mitteldeutschen Sevens-Liga“ veranstaltet worden war. Die Hochschulen A und B waren an der Organisation des Turniers nicht beteiligt. Anlässlich des Rugby-Spiels erlitt der Student eine Schultereckgelenkssprengung. Zum Unfallzeitpunkt war er an der Universität A immatrikuliert.

Wettkampf außerhalb des Übungsbetriebs

Die gesetzliche Unfallversicherung lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab, da es sich um einen reinen Wettkampfsport außerhalb des organisierten Übungsbetriebs gehandelt und daher kein Versicherungsschutz bestanden habe. Der Wettbewerb sei keine offizielle Hochschulveranstaltung gewesen. Die hiergegen gerichtete Klage vor dem Sozialgericht wurde abgewiesen. Es liege keine versicherte Tätigkeit vor, da das Rugby-Spiel nicht im organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule A, sondern im Rahmen der „Mitteldeutschen Sevens-Liga“ stattgefunden habe.

Veranstaltung stand allen offen

Das Bayerische Landessozialgericht hat die Entscheidung des Sozialgerichts bestätigt (Urteil L 2 U 108/14 vom 30.06.2015). Die Richter haben ihr Urteil im Wesentlichen damit begründet, dass ein versicherter Arbeitsunfall nur dann vorliege, wenn die Wettkampfveranstaltung von der Hochschule, an der der verletzte Studierende immatrikuliert ist, selbst oder im Zusammenwirken mit anderen Hochschulen gemeinschaftlich organisiert worden sei. Wenn dagegen der Wettkampf nicht im organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule liege, sei die Teilnahme daran auch dann nicht versichert, wenn sie unter der Betreuung durch die Hochschule als Mitglied einer Hochschulmannschaft erfolge. Zudem habe die Veranstaltung nicht nur Studierenden offen gestanden, da an dem Turnier im Rahmen der „Mitteldeutschen Sevens-Liga“ alle Rugby-Mannschaften der jeweiligen Region teilnehmen konnten.

(LSG Bayern / Viola C. Didier) 


Weitere Meldungen


Meldung

©vege/fotolia.com


11.07.2025

Gesetzentwurf zum elektronischen Widerrufsbutton

Der neue Gesetzentwurf bringt Verbraucherrechte ins digitale Zeitalter: Einfacher Widerruf, klarere Informationen und weniger Papierkram stehen im Mittelpunkt.

weiterlesen
Gesetzentwurf zum elektronischen Widerrufsbutton

Meldung

©stockwerkfotodesign/123rf.com


11.07.2025

62 % des Mittelstands berichten freiwillig über Nachhaltigkeit

Trotz regulatorischer Unsicherheiten und komplexer Anforderungen erkennen viele Mittelständler die Chancen von Nachhaltigkeit für Effizienz, Markenstärke und Risikoprävention.

weiterlesen
62 % des Mittelstands berichten freiwillig über Nachhaltigkeit

Meldung

©jeremiasmünch/fotolia.com


10.07.2025

BFH: Kein Einblick in Richtsatz-Grundlagen

Die der Richtsatzsammlung zugrunde liegenden Unterlagen bleiben laut BFH vertraulich. Ein Auskunftsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz besteht nicht.

weiterlesen
BFH: Kein Einblick in Richtsatz-Grundlagen

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank