23.08.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Sperrzeit wegen widersprüchlichem Verhalten?

Beitrag mit Bild

©animaflora/fotolia.com

Eine Sperrzeit von 12 Wochen tritt beim Arbeitslosengeld auch dann ein, wenn der Arbeitnehmer gekündigt hat, um vorzeitig mit Abschlägen in Rente zu gehen, sich dann aber arbeitslos meldet, weil ihm durch eine geplante Gesetzesänderung die Möglichkeit eröffnet wird, einige Monate später als besonders langjähriger Versicherter eine abschlagsfreie Rente zu bekommen.

Ein kaufmännischer Angestellter hatte mit 63 Jahren eine Altersrente für langjährig Versicherte beantragt und kündigte sein Arbeitsverhältnis. Im Rahmen der Rentenantragstellung war er über den anfallenden Rentenabschlag von 8,6 % informiert worden. Einige Zeit nach der Kündigung des Arbeitsverhältnisses erfuhr er aus den Medien, dass der Gesetzgeber für besonders langjährig Versicherte mit 45 Versicherungsjahren eine abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren einzuführen plante. Daraufhin nahm er den Rentenantrag zurück und meldete sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos. Die Agentur für Arbeit stellte den Eintritt einer zwölfwöchigen Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe fest.

Urteil: Sperrzeit ist rechtens

Zu Recht, wie das Sozialgericht Stuttgart mit Urteil vom 02.02.2017 (S 16 AL 582/14) entschied. Selbst wenn der Kläger ursprünglich einen wichtigen Grund für die Lösung seines Beschäftigungsverhältnisses gehabt haben sollte, weil er die vom Rentengesetzgeber eröffnete Möglichkeit eines vorzeitigen Renteneintritts habe nutzen wollen, könne er sich darauf nicht mehr berufen. Denn er habe sich nicht entsprechend dieser Absicht verhalten. Obgleich er nach wie vor zum geplanten Termin mit demselben Rentenabschlag in Rente habe gehen können und sich die für die Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses maßgeblichen Umstände somit nicht geändert hätten, habe er sein Vorhaben aufgegeben, um sich eine für ihn günstigere Rentenoption zu sichern. Er habe damit aus rein persönlichen finanziellen Gründen die Versichertengemeinschaft der Arbeitslosenversicherung belastet und sich widersprüchlich verhalten.

(SG Stuttgart, PM vom 16.08.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

Sponsored News


08.06.2026

SEC will Klimaberichterstattung kippen

Die SEC will ihre Klimaberichtspflichten vollständig zurücknehmen, weil sie negative Auswirkungen auf den Kapitalmarkt befürchtet.

weiterlesen
SEC will Klimaberichterstattung kippen

Meldung

nialowwa/123rf.com


08.06.2026

Kündigungsreport 2026: Kündigungen oft knapp und unpersönlich

Der Kündigungsreport zeigt, dass Entlassungen oft sehr kurz und aus Sicht vieler Betroffener nicht ausreichend respektvoll, nachvollziehbar oder fair ablaufen.

weiterlesen
Kündigungsreport 2026: Kündigungen oft knapp und unpersönlich

Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


05.06.2026

BGH bestätigt Rückkehrpflicht für Mietwagen

Der BGH hat entschieden, dass Uber-Mietwagen nach einer Fahrt grundsätzlich unverzüglich zum Betriebssitz zurückkehren müssen.

weiterlesen
BGH bestätigt Rückkehrpflicht für Mietwagen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht