• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Spenden in der Corona-Krise: Steuererleichterungen bei gemeinnützigem Engagement

17.04.2020

Meldung, Steuerrecht

Spenden in der Corona-Krise: Steuererleichterungen bei gemeinnützigem Engagement

Beitrag mit Bild

©euthymia/fotolia.com

Die Einschränkungen aufgrund der Corona-Krise sind eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Unternehmen engagieren sich für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Zur Förderung und Unterstützung dieses Engagements und der Spenden hat das Bundesfinanzministerium ein BMF-Schreiben zu neuen Steuererleichterungen veröffentlicht.

Die Bundesregierung hilft mit verschiedenen Maßnahmen, die Folgen der Corona-Krise abzufedern. Dazu zählen jetzt auch steuerliche Erleichterungen für Bürgerinnen und Bürger sowie gemeinnützige Initiativen, die von der Corona-Krise Betroffene unterstützen und sich für den gesellschaftlichen Zusammenhalt engagieren. Dies sind die vereinfachten Regelungen für Unterstützungsmaßnahmen, die vom 01.03.-31.12.2020 durchgeführt werden.

Vereinfachter Zuwendungsnachweis bei Spenden

Bei Spenden soll – unabhängig von der Betragshöhe – ein vereinfachter Zuwendungsnachweis geführt werden können. Grundsätzlich genügt danach der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts.

Spenden von steuerbegünstigten Körperschaften

Für die Steuerbegünstigung einer Körperschaft (z. B. gemeinnützige Vereine) ist es unschädlich, wenn sie Mittel, die sie im Rahmen einer Sonderaktion für von der Corona-Krise Betroffene erhalten hat, ohne entsprechende Änderung ihrer Satzung für den angegebenen Zweck selbst verwendet.

Maßnahmen und Hilfsleistungen von steuerbegünstigten Körperschaften

Darüber hinaus ist es auch unschädlich, wenn die Körperschaft sonstige bei ihr vorhandene Mittel, die keiner Bindung unterliegen, ohne Änderung der Satzung zur Unterstützung für von der Corona-Krise Betroffene einsetzt (zum Beispiel die Übernahme von Einkaufs- oder Botendiensten). Auch Personal oder Räumlichkeiten können überlassen werden.

Zuwendungen aus Betriebsvermögen (bspw. Sponsoring)

Zuwendungen als Sponsoring-Maßnahme sollen als Hilfen für von der Corona-Krise Betroffene zum Betriebsausgabenabzug zugelassen sein. Das soll auch für Zuwendungen an Geschäftspartner gelten.

Arbeitslohnspenden und Aufsichtsratsvergütungen

Verzichten Arbeitnehmer auf die Auszahlung von Teilen ihres Arbeitslohns oder auf Teile eines angesammelten Wertguthabens zugunsten einer Zahlung ihres Arbeitgebers auf ein Spendenkonto einer spendenempfangsberechtigten Einrichtung im Sinne von § 10 Abs. 1 Satz 2 EStG, können diese Lohnanteile bei der Feststellung des steuerpflichtigen Arbeitslohns außer Ansatz bleiben. Das soll auch für Aufsichtsratvergütungen gelten.

Die vereinfachten Regelungen im Volltext finden Sie im Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 09.04.2020 unter Dokumentennummer VA1332666.

(BMF vom 09.04.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Stotax First (Stollfuß Medien)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Martin Liebernickel


21.07.2026

Nord-FM zur Erbschaftsteuer: Reformsignal mit praktischer Sprengkraft

Die Erbschaftsteuer bleibt politisch und verfassungsrechtlich unter Druck. Neben dem SPD-Konzept „FairErben“ liegt nun auch ein Positionspapier der Finanzministerin und Finanzminister der Nordländer vom 19.06.2026 zur Weiterentwicklung der Erbschaftsteuer vor.

weiterlesen
Nord-FM zur Erbschaftsteuer: Reformsignal mit praktischer Sprengkraft

Rechtsboard

Hans-Peter Löw


21.07.2026

Zielvereinbarung und Zielvorgabe – Neue Fallstricke für Arbeitgeber

Möchte der Arbeitgeber seine Mitarbeitenden durch die Zahlung eines Zielbonus zu mehr Leistung motivieren („Management by Objectives“), so wird er typischerweise in einem Rahmenvertrag die generellen Regelungen festhalten. Dies kann entweder im Arbeitsvertrag oder kollektivrechtlich in einer Betriebsvereinbarung geschehen. Dabei geht es häufig um viel Geld. Nicht zuletzt deshalb beschäftigen Bonussysteme immer öfter die Arbeitsgerichte. Dabei geht es in letzter Zeit immer mehr um das Verhältnis von Zielvereinbarungen und Zielvorgaben und um Störfälle im Prozess der Zielfestsetzung und der Messung der Zielerreichung.

weiterlesen
Zielvereinbarung und Zielvorgabe – Neue Fallstricke für Arbeitgeber

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


21.07.2026

Vollzeitlöhne steigen deutlich – Unterschiede bleiben

Vollzeitbeschäftigte verdienten 2025 mehr, doch regionale und persönliche Gehaltsunterschiede blieben weiterhin deutlich bestehen.

weiterlesen
Vollzeitlöhne steigen deutlich – Unterschiede bleiben
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht