• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Spekulationssteuer: BFH bestätigt klare Fristregel

02.07.2026

Meldung, Steuerrecht

Spekulationssteuer: BFH bestätigt klare Fristregel

Für die Frage, ob ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft vorliegt, kommt es bei Immobilien grundsätzlich auf die Zeitpunkte der notariellen Verpflichtungsgeschäfte und nicht auf den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an.

Beitrag mit Bild

© Robert Kneschke /fotolia.com

Der Bundesfinanzhof hat im Beschluss vom 18.06.2026 (IX B 24/26) seine bisherige Linie zur Fristberechnung bei privaten Immobilienverkäufen bestätigt. Für die Zehn-Jahres-Frist des § 23 EStG kommt es grundsätzlich nicht darauf an, wann das wirtschaftliche Eigentum übergeht, sondern wann die bindenden Kaufverträge geschlossen werden.

Streit um die richtige Fristberechnung

Im entschiedenen Fall wollte der Kläger erreichen, dass die Revision gegen ein Urteil des Finanzgerichts Bremen vom 05.02.2026 zugelassen wird. Im Kern ging es um die Frage, welcher Zeitpunkt für die Berechnung der Frist zwischen Anschaffung und Veräußerung einer Immobilie maßgeblich ist. Der Kläger sah offenbar Klärungsbedarf und verwies darauf, dass nicht der Abschluss der schuldrechtlichen Verträge, sondern der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums entscheidend sein müsse.

Bindende Verträge sind entscheidend

Der BFH wies die Beschwerde zurück. Die Rechtsfrage sei nicht klärungsbedürftig, weil sie durch ständige Rechtsprechung bereits geklärt sei. Maßgeblich seien bei privaten Veräußerungsgeschäften grundsätzlich die Zeitpunkte, zu denen die obligatorischen Verträge geschlossen werden. Bei Immobilien ist das regelmäßig der notarielle Kaufvertrag. Entscheidend ist, wann beide Vertragsparteien rechtlich bindend erklärt haben, kaufen beziehungsweise verkaufen zu wollen.

Der Senat begründet dies mit dem Zweck des § 23 EStG. Besteuert werden soll eine innerhalb der gesetzlichen Frist realisierte Wertsteigerung im Privatvermögen. Diese wirtschaftliche Realisierung tritt nach Auffassung des BFH bereits mit dem bindenden Verpflichtungsgeschäft ein. Auf den späteren Übergang des wirtschaftlichen Eigentums abzustellen, würde den Parteien zudem Gestaltungsspielräume eröffnen, weil dieser Zeitpunkt vertraglich beeinflusst werden kann.

Da die Rechtslage aus Sicht des BFH geklärt ist und auch im Schrifttum weitgehend geteilt wird, ließ der Senat die Revision nicht zu. Wer eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach Anschaffung verkauft, muss bei der Fristberechnung demnach vor allem die Daten der notariellen Verträge im Blick haben.


BFH vom 02.07.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Steuerboard

Sebastian Löcherbach


24.07.2026

Gebührenerhebung bei der verbindlichen Auskunft: Sachverhaltsbegriff, Mehrheit von Antragstellern und Verjährungsfrage

Die Gebühren für eine verbindliche Auskunft bemessen sich nach dem Gegenstandswert und können bei Nachfolge- und Umstrukturierungssachverhalten erhebliche Größenordnungen erreichen.

weiterlesen
Gebührenerhebung bei der verbindlichen Auskunft: Sachverhaltsbegriff, Mehrheit von Antragstellern und Verjährungsfrage

Meldung

©maho/fotolia.com


24.07.2026

Falsche Kilometerangaben beim Firmenwagen führen zu Steuerhinterziehung

Bei Firmenwagen müssen Kilometerangaben gegenüber Arbeitgeber und Finanzamt vollständig, richtig und nachvollziehbar sein.

weiterlesen
Falsche Kilometerangaben beim Firmenwagen führen zu Steuerhinterziehung

Meldung

peshkova/123rf.com


24.07.2026

KI-Ausfall würde viele Beschäftigte sofort ausbremsen

KI ist für viele Beschäftigte kein Zusatzwerkzeug mehr, sondern eine unverzichtbare Grundlage ihrer täglichen Arbeit.

weiterlesen
KI-Ausfall würde viele Beschäftigte sofort ausbremsen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht