• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Sozialversicherungsschutz ausländischer Saisonbeschäftigter

07.08.2023

Arbeitsrecht, Meldung

Sozialversicherungsschutz ausländischer Saisonbeschäftigter

Seit dem 01.01.2022 haben Arbeitgeber eine Meldepflicht über die Art der krankenversicherungsrechtlichen Absicherung von Saisonbeschäftigten, die kurzfristig beschäftigt sind.

Beitrag mit Bild

©lebkuchen53/fotolia.com

Die Fraktion Die Linke hatte sich mit einer Kleinen Anfrage zum „Sozialversicherungsschutz von ausländischen Saisonbeschäftigten“ erkundigt. Laut Antwort der Bundesregierung (20/7659) ist aus dem Meldedatensatz des Arbeitgebers erkennbar, ob die kurzfristig beschäftigte Saisonarbeitskraft als gesetzlich oder privat krankenversichert beziehungsweise als anderweitig im Krankheitsfall abgesichert gekennzeichnet ist. Darüber hinaus ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Nachweis eines Krankenversicherungsschutzes zu den Entgeltunterlagen zu nehmen.

Saisonarbeitskräfte unterliegen dem deutschen System der sozialen Sicherheit

Weiter führt die Regierung aus, dass eine Person grundsätzlich dem System der sozialen Sicherheit des Staates unterliege, in dem sie beschäftigt sei. Eine in Deutschland bei einem deutschen Arbeitgeber als Saisonarbeitskraft beschäftigte Person unterliege deshalb in der Regel dem deutschen System der sozialen Sicherheit einschließlich den Regelungen zur Krankenversicherung.


Dt. Bundestag vom 04.08.2023 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

fabrikacrimea/123rf.com


26.02.2026

Omnibus I beschlossen: EU lockert Nachhaltigkeitspflichten

Die EU verschlankt mit Omnibus I die Nachhaltigkeitsberichts- und Sorgfaltspflichten (CSRD und CS3D) deutlich, um Unternehmen zu entlasten.

weiterlesen
Omnibus I beschlossen: EU lockert Nachhaltigkeitspflichten

Meldung

©GregBrave/fotolia.com


26.02.2026

Zum Stand der Gleichstellung

Gleichstellung ist kein Randthema, sondern berührt zentrale Fragen der Arbeitsorganisation, Fachkräftesicherung und wirtschaftlichen Stabilität.

weiterlesen
Zum Stand der Gleichstellung

Steuerboard

Cornelius L. Roth


25.02.2026

Die körperschaftsteuerliche Organschaft bei Bestehen einer atypisch stillen Beteiligung an dem Organträger – Eine Bestandsaufnahme und zugleich Besprechung von BFH vom 11.12.2024 – I R 17/21

Verpflichtet sich eine SE, AG oder KGaA mit Geschäftsleitung und Sitz im Inland (Organgesellschaft) durch einen Gewinnabführungsvertrag i.S.d. § 291 Abs. 1 AktG, ihren ganzen Gewinn an ein einziges anderes gewerbliches Unternehmen abzuführen, so ist …

weiterlesen
Die körperschaftsteuerliche Organschaft bei Bestehen einer atypisch stillen Beteiligung an dem Organträger – Eine Bestandsaufnahme und zugleich Besprechung von BFH vom 11.12.2024 – I R 17/21
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)