• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen der CGZP-Entscheidung

29.01.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen der CGZP-Entscheidung

Beitrag mit Bild

Das erste Urteil des BSG zu den Nachwirkungen der Tarifunfähigkeit der CGZP bringt etwas Klarheit für die Praxis.

Obwohl das tarifrechtliche Schicksal der CGZP besiegelt ist und auch die daraus erwachsenden arbeitsrechtlichen Konsequenzen durch das BAG höchstrichterlich geklärt wurde, ist nach wie vor ungewiss, wie sich die Tarifunfähigkeit sozialversicherungsrechtlich auswirkt.

Die CGZP konnte mangels Tariffähigkeit keine wirksamen Tarifverträge abschließen. Zu den arbeitsrechtlichen Folgen, insbesondere zu den sich daraus ergebenden equal pay-Ansprüchen von Zeitarbeitnehmern, auf deren Arbeitsverhältnisse die CGZP-Tarifverträge angewendet wurden, hat das BAG inzwischen bereits mehrfach Stellung genommen.

BSG-Urteil bringt Klarheit

Hinsichtlich der sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen stellt sich die Rechtslage eingedenk der zahlreichen und sich mitunter widersprechenden instanzgerichtlichen Entscheidungen der Sozialgerichte unübersichtlich dar. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) jedenfalls hat bei zahlreichen Personaldienstleistern, die die Tarifverträge der CGZP angewendet haben, „Sonderprüfungen“ durchgeführt und erhebliche Nachforderungen geltend gemacht. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob die DRV dazu tatsächlich berechtigt war. Ein erstes Urteil des BSG zu den „Nachwirkungen“ der Tarifunfähigkeit der CGZP bringt dabei für die Praxis Klarheit – zumindest ein wenig.

Mehr erfahren:

Der Fachbeitrag „Nachforderungen der Deutschen Rentenversicherung wegen der Tarifunfähigkeit der CGZP“ von RA/FAArbR Dr. Alexander Bissels Weniger beschäftigt sich praxisnah mit den sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen in DER BETRIEB vom 29.01.2016, Heft 04, Seite 231 – 233 oder online unter Dokumentennummer DB1187841


Weitere Meldungen


Meldung

©pitinan/123rf.com


06.01.2026

E-Mobilität: Staat entgehen über 39 Milliarden an Steuern

Die staatliche Förderung von E-Autos führt bis 2030 zu Steuerausfällen von rund 39 Milliarden Euro, vor allem durch entgangene Energie- und Kfz-Steuern.

weiterlesen
E-Mobilität: Staat entgehen über 39 Milliarden an Steuern

Meldung

©Piccolo/fotolia.com


06.01.2026

Steuerlich motivierte Einlage ist kein Betriebsvermögen

Gestaltungen zur Steueroptimierung, die wirtschaftlich nicht nachvollziehbar sind oder lediglich den Anschein von Kapitalzuflüssen erwecken, stehen auf wackligem Fundament.

weiterlesen
Steuerlich motivierte Einlage ist kein Betriebsvermögen

Meldung

©peshkova/123rf.com


05.01.2026

Nur jeder fünfte Beschäftigte nutzt KI regelmäßig

Trotz wachsender Verfügbarkeit nutzen nur wenige Beschäftigte in Deutschland regelmäßig KI am Arbeitsplatz, meist auf eigene Initiative und mit einfachen Tools.

weiterlesen
Nur jeder fünfte Beschäftigte nutzt KI regelmäßig
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)