• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Sozialversicherung: Beitragsfalle „Schönwetter-Selbstständigkeit“

11.02.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Sozialversicherung: Beitragsfalle „Schönwetter-Selbstständigkeit“

Beitrag mit Bild

Wolken ziehen auf: Die Ausübung rein faktischer Leitungsfunktionen kann auch in Familiengesellschaften die Sozialversicherungsfreiheit nicht mehr begründen, entschied das BSG.

Oft wollen Familienunternehmen vermeiden, dass die Tätigkeit von Familienangehörigen – meist auf Führungsebene – als sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis einzustufen ist. Die neuste BSG-Rechtsprechung tritt diesen Gestaltungen nun entgegen.

In drei aktuellen Entscheidungen des Bundessozialgerichts ging es um die Sozialversicherungsfreiheit von Personen, die als leitende Angestellte, als Prokuristin und als Geschäftsführer von Familiengesellschaften mbH tätig waren. In allen drei Fällen nahm das BSG – teilweise entgegen den Vorinstanzen – das Vorliegen eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses an. Eine „Schönwetter-Selbstständigkeit“, die sich ausschließlich daraus ableitet, dass dem Betroffenen in harmonischen Zeiten freie Hand gelassen wird, während im Fall eines familiären Zerwürfnisses dessen Weisungsunterworfenheit zum Tragen käme, ist nicht anzuerkennen.

Entscheidung mit Folgen

Für die Vergangenheit drohen folglich hohe Beitragsnachforderungen – die Beitragsansprüche verjähren vier Jahre nach dem Ende des Kalenderjahrs, in dem sie entstanden sind; bei vorsätzlicher Vorenthaltung verlängert sich die Verjährungsfrist sogar auf 30 Jahre. Ob die für die Geltendmachung rückständiger Beiträge zuständigen Krankenkassen in diesen Fällen für die Vergangenheit Vertrauensschutz gewähren, wird sich noch zeigen.

Mehr erfahren

Die Kurzkommentierung „Beitragsfalle für Familiengesellschaften: Das Ende der Schönwetter-Selbstständigkeit“  von RA/FAArbR Dr. Thomas Thees beschäftigt sich praxisnah mit den BSG-Urteilen und zeigt auf, welche Konstruktionen Familienunternehmen künftig überprüfen und vermeiden sollten. Sie finden den Beitrag in DER BETRIEB vom 12.02.2016, Heft 06, Seite 352 – 353 oder online unter Dokumentennummer DB1188084


Weitere Meldungen


Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


13.05.2026

BAG stärkt Mitbestimmung: Auslands-Airlines können in Deutschland betriebsratsfähig sein

Auch ausländische Arbeitgeber können an deutschen Standorten der betrieblichen Mitbestimmung unterliegen, stellt das BAG klar.

weiterlesen
BAG stärkt Mitbestimmung: Auslands-Airlines können in Deutschland betriebsratsfähig sein

Steuerboard

Hanno Dassel / Michael Feldner


13.05.2026

Trusts im deutschen Steuerrecht

Trusts gehören im anglo-amerikanischen Rechtskreis zum üblichen Repertoire der Vermögensverwaltung und Nachfolgeplanung. Angesichts zunehmender globaler Mobilität gewinnt die rechtliche Beratung im Zusammenhang mit Trusts auch in Deutschland stetig an Bedeutung.

weiterlesen
Trusts im deutschen Steuerrecht

Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


13.05.2026

WPK bereitet Berufssatzung auf CSRD vor

Nachhaltigkeitsprüfungen sollen künftig berufsrechtlich weitgehend wie gesetzliche Abschlussprüfungen behandelt werden.

weiterlesen
WPK bereitet Berufssatzung auf CSRD vor
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht