• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Sozialversicherung: Beitragsfalle „Schönwetter-Selbstständigkeit“

11.02.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Sozialversicherung: Beitragsfalle „Schönwetter-Selbstständigkeit“

Beitrag mit Bild

Wolken ziehen auf: Die Ausübung rein faktischer Leitungsfunktionen kann auch in Familiengesellschaften die Sozialversicherungsfreiheit nicht mehr begründen, entschied das BSG.

Oft wollen Familienunternehmen vermeiden, dass die Tätigkeit von Familienangehörigen – meist auf Führungsebene – als sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis einzustufen ist. Die neuste BSG-Rechtsprechung tritt diesen Gestaltungen nun entgegen.

In drei aktuellen Entscheidungen des Bundessozialgerichts ging es um die Sozialversicherungsfreiheit von Personen, die als leitende Angestellte, als Prokuristin und als Geschäftsführer von Familiengesellschaften mbH tätig waren. In allen drei Fällen nahm das BSG – teilweise entgegen den Vorinstanzen – das Vorliegen eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses an. Eine „Schönwetter-Selbstständigkeit“, die sich ausschließlich daraus ableitet, dass dem Betroffenen in harmonischen Zeiten freie Hand gelassen wird, während im Fall eines familiären Zerwürfnisses dessen Weisungsunterworfenheit zum Tragen käme, ist nicht anzuerkennen.

Entscheidung mit Folgen

Für die Vergangenheit drohen folglich hohe Beitragsnachforderungen – die Beitragsansprüche verjähren vier Jahre nach dem Ende des Kalenderjahrs, in dem sie entstanden sind; bei vorsätzlicher Vorenthaltung verlängert sich die Verjährungsfrist sogar auf 30 Jahre. Ob die für die Geltendmachung rückständiger Beiträge zuständigen Krankenkassen in diesen Fällen für die Vergangenheit Vertrauensschutz gewähren, wird sich noch zeigen.

Mehr erfahren

Die Kurzkommentierung „Beitragsfalle für Familiengesellschaften: Das Ende der Schönwetter-Selbstständigkeit“  von RA/FAArbR Dr. Thomas Thees beschäftigt sich praxisnah mit den BSG-Urteilen und zeigt auf, welche Konstruktionen Familienunternehmen künftig überprüfen und vermeiden sollten. Sie finden den Beitrag in DER BETRIEB vom 12.02.2016, Heft 06, Seite 352 – 353 oder online unter Dokumentennummer DB1188084


Weitere Meldungen


Steuerboard

Stefan Skulesch


24.04.2026

Gründung einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft durch Erben und Übertragung von Nachlassvermögen: BFH zur Grunderwerbsteuerbefreiung bei Nachlassteilung

Vermögensverwaltende Personengesellschaften – insbesondere im Zusammenhang mit Erbengemeinschaften und grundbesitzenden Privatpersonen – haben sich im Rahmen der Nachlassabwicklung und -gestaltung (bei vorweggenommener Erbfolge) als gängiges Instrument etabliert.

weiterlesen
Gründung einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft durch Erben und Übertragung von Nachlassvermögen: BFH zur Grunderwerbsteuerbefreiung bei Nachlassteilung

Meldung

©kebox/fotolia.com


24.04.2026

Produkttest mit Folgen: OLG stärkt Herstellerrechte

Werden fehlerhaft negative Testergebnisse veröffentlicht, kann dies einen rechtswidrigen Eingriff in den Gewerbebetrieb darstellen und Schadensersatzansprüche auslösen.

weiterlesen
Produkttest mit Folgen: OLG stärkt Herstellerrechte

Meldung

©Andriy Popov/123rf.com


24.04.2026

Anteil gestiegen: 25 % der Erwerbstätigen arbeiteten 2025 im Homeoffice

Homeoffice bleibt in Deutschland weit verbreitet, besonders in großen Unternehmen und digitalen, beratungsnahen Branchen.

weiterlesen
Anteil gestiegen: 25 % der Erwerbstätigen arbeiteten 2025 im Homeoffice
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht