• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Sozialversicherung: Beitragsfalle „Schönwetter-Selbstständigkeit“

11.02.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Sozialversicherung: Beitragsfalle „Schönwetter-Selbstständigkeit“

Beitrag mit Bild

Wolken ziehen auf: Die Ausübung rein faktischer Leitungsfunktionen kann auch in Familiengesellschaften die Sozialversicherungsfreiheit nicht mehr begründen, entschied das BSG.

Oft wollen Familienunternehmen vermeiden, dass die Tätigkeit von Familienangehörigen – meist auf Führungsebene – als sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis einzustufen ist. Die neuste BSG-Rechtsprechung tritt diesen Gestaltungen nun entgegen.

In drei aktuellen Entscheidungen des Bundessozialgerichts ging es um die Sozialversicherungsfreiheit von Personen, die als leitende Angestellte, als Prokuristin und als Geschäftsführer von Familiengesellschaften mbH tätig waren. In allen drei Fällen nahm das BSG – teilweise entgegen den Vorinstanzen – das Vorliegen eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses an. Eine „Schönwetter-Selbstständigkeit“, die sich ausschließlich daraus ableitet, dass dem Betroffenen in harmonischen Zeiten freie Hand gelassen wird, während im Fall eines familiären Zerwürfnisses dessen Weisungsunterworfenheit zum Tragen käme, ist nicht anzuerkennen.

Entscheidung mit Folgen

Für die Vergangenheit drohen folglich hohe Beitragsnachforderungen – die Beitragsansprüche verjähren vier Jahre nach dem Ende des Kalenderjahrs, in dem sie entstanden sind; bei vorsätzlicher Vorenthaltung verlängert sich die Verjährungsfrist sogar auf 30 Jahre. Ob die für die Geltendmachung rückständiger Beiträge zuständigen Krankenkassen in diesen Fällen für die Vergangenheit Vertrauensschutz gewähren, wird sich noch zeigen.

Mehr erfahren

Die Kurzkommentierung „Beitragsfalle für Familiengesellschaften: Das Ende der Schönwetter-Selbstständigkeit“  von RA/FAArbR Dr. Thomas Thees beschäftigt sich praxisnah mit den BSG-Urteilen und zeigt auf, welche Konstruktionen Familienunternehmen künftig überprüfen und vermeiden sollten. Sie finden den Beitrag in DER BETRIEB vom 12.02.2016, Heft 06, Seite 352 – 353 oder online unter Dokumentennummer DB1188084


Weitere Meldungen


Meldung

©VRD/fotolia.com


02.04.2026

BFH stärkt Rückstellungen für Vorruhestand

Der BFH erleichtert die Rückstellungsbildung für Vorruhestandsmodelle bereits bei bestehendem arbeitsvertraglichem Anspruch.

weiterlesen
BFH stärkt Rückstellungen für Vorruhestand

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


02.04.2026

Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam

Fehler bei der Massenentlassungsanzeige führen regelmäßig zur Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigungen, entschied das BAG.

weiterlesen
Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam

Steuerboard

Markus Piontek


01.04.2026

Abfindung für lebzeitigen Verzicht auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche auch bei Ratenzahlung nicht steuerbar

Mit Urteil vom 20.01.2026 (VIII R 6/23) hat der BFH die ertragsteuerliche Steuerbarkeit von Abfindungen verneint, die ein Pflichtteilsberechtigter für den lebzeitigen Verzicht auf sein Pflichtteilsrecht erhält.

weiterlesen
Abfindung für lebzeitigen Verzicht auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche auch bei Ratenzahlung nicht steuerbar
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)