• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Sozialversicherung: Beitragsfalle „Schönwetter-Selbstständigkeit“

11.02.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Sozialversicherung: Beitragsfalle „Schönwetter-Selbstständigkeit“

Beitrag mit Bild

Wolken ziehen auf: Die Ausübung rein faktischer Leitungsfunktionen kann auch in Familiengesellschaften die Sozialversicherungsfreiheit nicht mehr begründen, entschied das BSG.

Oft wollen Familienunternehmen vermeiden, dass die Tätigkeit von Familienangehörigen – meist auf Führungsebene – als sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis einzustufen ist. Die neuste BSG-Rechtsprechung tritt diesen Gestaltungen nun entgegen.

In drei aktuellen Entscheidungen des Bundessozialgerichts ging es um die Sozialversicherungsfreiheit von Personen, die als leitende Angestellte, als Prokuristin und als Geschäftsführer von Familiengesellschaften mbH tätig waren. In allen drei Fällen nahm das BSG – teilweise entgegen den Vorinstanzen – das Vorliegen eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses an. Eine „Schönwetter-Selbstständigkeit“, die sich ausschließlich daraus ableitet, dass dem Betroffenen in harmonischen Zeiten freie Hand gelassen wird, während im Fall eines familiären Zerwürfnisses dessen Weisungsunterworfenheit zum Tragen käme, ist nicht anzuerkennen.

Entscheidung mit Folgen

Für die Vergangenheit drohen folglich hohe Beitragsnachforderungen – die Beitragsansprüche verjähren vier Jahre nach dem Ende des Kalenderjahrs, in dem sie entstanden sind; bei vorsätzlicher Vorenthaltung verlängert sich die Verjährungsfrist sogar auf 30 Jahre. Ob die für die Geltendmachung rückständiger Beiträge zuständigen Krankenkassen in diesen Fällen für die Vergangenheit Vertrauensschutz gewähren, wird sich noch zeigen.

Mehr erfahren

Die Kurzkommentierung „Beitragsfalle für Familiengesellschaften: Das Ende der Schönwetter-Selbstständigkeit“  von RA/FAArbR Dr. Thomas Thees beschäftigt sich praxisnah mit den BSG-Urteilen und zeigt auf, welche Konstruktionen Familienunternehmen künftig überprüfen und vermeiden sollten. Sie finden den Beitrag in DER BETRIEB vom 12.02.2016, Heft 06, Seite 352 – 353 oder online unter Dokumentennummer DB1188084


Weitere Meldungen


Meldung

©momius/fotolia.com


17.12.2025

Neues BMF-Schreiben zur E-Rechnung

Mit seinem zweiten Schreiben zur E-Rechnung bringt das Bundesfinanzministerium Licht ins Dunkel – doch nicht ohne neue Herausforderungen.

weiterlesen
Neues BMF-Schreiben zur E-Rechnung

Meldung

©BachoFoto/fotolia.com


17.12.2025

Gender Pay Gap 2025 unverändert bei 16%

Frauen verdienten im Jahr 2025 durchschnittlich 16% weniger pro Stunde als Männer, selbst bei vergleichbarer Tätigkeit und Qualifikation blieb eine bereinigte Lücke von 6% bestehen.

weiterlesen
Gender Pay Gap 2025 unverändert bei 16%

Meldung

©everythingpossible/123rtf.com


16.12.2025

Nachhaltigkeit: EU verschlankt Berichtspflichten

Am 16.12.2025 nahm das EU-Parlament die Einigung mit den EU-Staaten zu aktualisierten Vorschriften für Nachhaltigkeitsberichte und die Sorgfaltspflicht für Unternehmen an.

weiterlesen
Nachhaltigkeit: EU verschlankt Berichtspflichten

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank