09.01.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Sozialkassen sollen abgesichert werden

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Das neue Gesetz soll eine eigenständige Rechtsgrundlage für die Sozialkassenverfahren im Baugewerbe schaffen.

Die Fraktionen der CDU/CSU und der SPD wollen die Zukunft des Sozialkassenverfahrens im Baugewerbe sichern und haben dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt. Damit reagieren die Fraktionen auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21.09.2016.

In dem BAG-Urteil war die Wirksamkeit von Allgemeinverbindlicherklärungen des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe für ungültig erklärt worden. Diese vom BAG erkannte Unwirksamkeit sei geeignet, den weiteren Bestand der Sozialkassen zu gefährden und damit Nachteile sowohl für Betriebe als auch Beschäftigte mit sich zu bringen. Denn die Kassen müssten damit rechnen, mit hohen Beitragsrückzahlungen konfrontiert zu werden, schreiben die Koalitionsfraktionen.

Rechtsgrund für das Behaltendürfen der eingezogenen Beiträge

Um dies abzuwenden, sollen die bislang stets nach § 5 TVG für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge, die dem Sozialkassenverfahren zugrunde liegen, beginnend mit dem 1. Januar 2006 „kraft Gesetzes mittels statischer Verweisung für alle Arbeitgeber verbindlich angeordnet werden“. Das Gesetz schaffe damit eine eigenständige Rechtsgrundlage für die Sozialkassenverfahren im Baugewerbe. Die Kassen könnten ausstehende Beiträge wieder einziehen, die Risiken aufgrund ausstehender Rückforderungsansprüche könnten abgewendet werden, heißt es im Entwurf. Das Gesetz soll einen Rechtsgrund für das Behaltendürfen der eingezogenen Beiträge im Sinn der §§ 812 ff. BGB schaffen.

(Dt. Bundestag, hib vom 15.12.2016 / Viola C. Didier)


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