16.02.2021

Arbeitsrecht, Meldung

Sorge der Beschäftigten vor Ansteckung hoch

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©Vadym Pastukh/123rf.com

Die Sorge vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus bleibt bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland auch während des zweiten Lockdowns unverändert hoch. Das zeigt eine Befragung des Portals Lohnspiegel.de, an der sich mehr als 34.000 Beschäftigte beteiligt haben.

Im Januar 2021 machte sich jeder dritte befragte Beschäftigte (35 %) Sorgen, sich bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin mit dem Coronavirus zu infizieren. Trotz der inzwischen verschärften Corona-Maßnahmen entspricht dies dem Niveau der Vormonate. Dies ist eine erhebliche Zunahme gegenüber den Sommermonaten Juni und Juli (jeweils 25 %), als die Infektionszahlen deutlich niedriger waren.

Wo die Sorge am größten ist

Besonders verbreitet ist die Sorge vor einer Ansteckung bei Beschäftigten, die in ihrem Beruf regelmäßig engen Kontakt zu anderen Menschen haben. Sie sind deshalb auch bei guten Arbeitsschutzmaßnahmen besonders exponiert. So hat seit Beginn des zweiten Lockdowns am 02.11.2020 mehr als die Hälfte der Befragten aus den Bereichen Erziehung und Soziales (57 %) und den medizinischen Gesundheitsberufen (52 %) angegeben, Sorgen vor einer berufsbedingten Ansteckung zu haben.

Es folgen die Verkaufsberufe (47 %) sowie die nichtmedizinischen Gesundheitsberufe (46 %), zu denen beispielsweise Altenpflegerinnen und Altenpfleger gehören. Aber auch in Berufsfeldern mit geringerem Risiko gibt es viele Beschäftigte, die sich Sorgen vor einer Ansteckung machen. Hierzu zählen Beschäftigte in Produktion und Fertigung (31 %), in Informatik und Kommunikationstechnologie (28 %) sowie in den klassischen Bürotätigkeiten aus dem Bereich Unternehmensführung und  -organisation (29 %).

Arbeitsschutzmaßnahmen verhindern Ansteckung

„Ein entscheidender Faktor für die Sorgen der Beschäftigten ist, wie weitreichend die Corona-Arbeitsschutzmaßnahmen sind. Und wie konsequent sie im Betrieb umgesetzt werden“, sagt Dr. Elke Ahlers, Expertin für Arbeit und Gesundheit am WSI. „Viele Arbeitgeber haben schnell und vorbildlich auf die neue Lage reagiert – aber leider ist das noch nicht überall der Fall.“ So attestierte seit Beginn des zweiten Lockdowns zwar eine Mehrheit der Befragten (54 %) ihrem Arbeitgeber, bereits ausreichende betriebliche Maßnahmen umgesetzt zu haben. Jeder dritte Befragte (33 %) sah dies jedoch nur mit Einschränkungen so, jeder Achte (12,5 %) vermisste ausreichende Maßnahmen seitens des Arbeitsgebers. „Das führt bei den Beschäftigten verständlicherweise zu Frust und kann das Vertrauensverhältnis im Betrieb dauerhaft beschädigen“, so Ahlers.

Anpassung der Maßnahmen geboten

Viele Betriebe setzten zudem zu einseitig auf verhaltensorientierte Maßnahmen bei den Beschäftigten. Sie müssten jedoch auch selbst die Arbeitsabläufe und die Arbeitsorganisation an die Bedingungen der Corona-Pandemie anpassen. So beschränken sich viele Arbeitgeber darauf, von ihren Beschäftigten die Einhaltung der Hygieneregeln, der Pflicht zum Maskentragen oder zum Abstandhalten anzumahnen – passen aber die Leistungsanforderungen nicht an die veränderten Umstände an, die vor allem bei körperlich anstrengenden Tätigkeiten durch das dauerhaft erschwerte Atmen beim Tragen einer Maske entstehen können. Ein weiterer Kritikpunkt ist die seit Jahren mangelhafte Umsetzung der nach dem Arbeitsschutzgesetz vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilungen körperlicher und psychischer Belastungen. Diese haben in der aktuellen Situation eine besondere Relevanz.

(Hans-Böckler-Stiftung vom 11.02.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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