• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Sony: Preiserhöhung nur mit Zustimmung der Abonennt:innen

15.01.2025

Meldung, Wirtschaftsrecht

Sony: Preiserhöhung nur mit Zustimmung der Abonennt:innen

Sony darf die Preise für PlayStation Plus-Abonnements nicht einseitig erhöhen und die Anzahl der angebotenen Onlinespiele nicht willkürlich einschränken. Das hat das Berliner Kammergericht (KG) nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden.

Beitrag mit Bild

©blende11/fotolia.com

Sony bietet PlayStation Plus-Abonnements mit einer Laufzeit von zunächst ein, drei oder zwölf Monaten an. Sie verlängern sich automatisch, sofern der Vertrag nicht vorher gekündigt wird. In den Nutzungsbedingungen hatte sich das Unternehmen vorbehalten, den Preis für das Abonnement einseitig zu ändern, um unter anderem „die uns entstehenden Kosten für die Bereitstellung“ zu decken. Die neuen Preise sollten automatisch 60 Tage nach Versand einer entsprechenden E-Mail-Mitteilung gelten.

Kammergericht: Preisanpassungsklausel benachteiligt Abonnent:innen unangemessen

Das Kammergericht Berlin folgte in seinem Urteil vom 30.10.2024 (23 MK 1/23) der Auffassung des vzbv, dass die Klausel Abonnent:innen unangemessen benachteiligt. Es fehle bereits ein berechtigtes Interesse des Unternehmens an der Preisanpassungsklausel. Der Vertrag biete beiden Seiten die Möglichkeit zu einer kurzfristigen Kündigung. Um Kostensteigerungen weiterzugeben, könne Sony daher den Vertrag kündigen und ein neues Angebot unterbreiten. Es spreche nichts dagegen, Verbraucher selbst entscheiden zu lassen, ob sie das Abonnement zum neuen Preis fortführen wollen oder nicht. Ihre Zustimmung könne einfach bei jeder Nutzung der Dienste erfragt werden.

Die Klausel sei auch unzulässig, weil sie dem Unternehmen einen Spielraum für unkontrollierbare Preiserhöhungen biete. Die Richter kritisierten zudem die Einseitigkeit der Regelung. Dem Recht auf Preiserhöhungen stand bei gesunkenen Kosten keine Pflicht auf Preissenkungen gegenüber.

Sony darf Spiele-Angebot nicht beliebig einschränken

In der zweiten strittigen Klausel hatte sich Sony vorbehalten, die Anzahl und Verfügbarkeit der im Abonnement enthaltenen Spiele und Online-Funktionen jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern. Das sollte sogar für Vorteile aus dem Abonnement gelten. Eine derart weitgefasste Befugnis zur Änderung der vereinbarten Leistungen sei Abonnent:innen nicht zumutbar, so das Gericht. Diese könnten bei Vertragsabschluss nicht ansatzweise erkennen, welche Leistungsänderungen auf sie zukommen können.

Ähnliche Urteile zu Spotify und Netflix

Mit dem Urteil setzt das Kammergericht Berlin seine Rechtsprechung zu Preisanpassungsklauseln bei Onlinediensten fort. Bereits im vergangenen Jahr hatte das Gericht den Streamingdiensten Netflix und Spotify die Verwendung ihrer Preisänderungsregelungen untersagt, da hieran kein berechtigtes Interesse bestünde.

Sony hat Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH (III ZR 160/24) eingelegt.


vzbv vom 15.01.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Steuerboard

Sebastian Löcherbach


24.07.2026

Gebührenerhebung bei der verbindlichen Auskunft: Sachverhaltsbegriff, Mehrheit von Antragstellern und Verjährungsfrage

Die Gebühren für eine verbindliche Auskunft bemessen sich nach dem Gegenstandswert und können bei Nachfolge- und Umstrukturierungssachverhalten erhebliche Größenordnungen erreichen.

weiterlesen
Gebührenerhebung bei der verbindlichen Auskunft: Sachverhaltsbegriff, Mehrheit von Antragstellern und Verjährungsfrage

Meldung

©maho/fotolia.com


24.07.2026

Falsche Kilometerangaben beim Firmenwagen führen zu Steuerhinterziehung

Bei Firmenwagen müssen Kilometerangaben gegenüber Arbeitgeber und Finanzamt vollständig, richtig und nachvollziehbar sein.

weiterlesen
Falsche Kilometerangaben beim Firmenwagen führen zu Steuerhinterziehung

Meldung

peshkova/123rf.com


24.07.2026

KI-Ausfall würde viele Beschäftigte sofort ausbremsen

KI ist für viele Beschäftigte kein Zusatzwerkzeug mehr, sondern eine unverzichtbare Grundlage ihrer täglichen Arbeit.

weiterlesen
KI-Ausfall würde viele Beschäftigte sofort ausbremsen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht