• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Sonntagsarbeit wegen streikbedingtem Arbeitsrückstand?

10.07.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Sonntagsarbeit wegen streikbedingtem Arbeitsrückstand?

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Die Deutsche Post AG und die DHL Delivery Düsseldorf GmbH dürfen zum Abbau des streikbedingten Arbeitsrückstands auch nicht ausnahmsweise ihre Arbeitnehmer an den kommenden Sonntagen beschäftigen. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf in zwei Eilverfahren entschieden.

Die Bezirksregierung Düsseldorf hatte den beiden Postdienstleistungsunternehmen untersagt, ihre Arbeitnehmer mit dem Ausfahren bzw. Austragen von Paketen, Päckchen, Briefen und sonstigen Postdienstleistungen an Sonn- und Feiertagen zu beschäftigen, weil dies gegen das Arbeitszeitgesetz verstoße. Gegen die Bescheide hatten die Deutsche Post AG und die DHL Delivery Düsseldorf GmbH Eilanträge beim Verwaltungsgericht eingereicht, mit denen sie im Wesentlichen geltend machten, im Interesse ihrer Kunden müssten sie möglichst zügig den Arbeitsrückstand abbauen können.

Allgemeinheit muss Folgen eines Arbeitskampfs hinnehmen

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat beide Anträge mit Beschluss 15 L 2301/15 vom 09.07.2015 abgelehnt. Zur Begründung führt es aus, dass mögliche Nachteile der Postkunden wegen des bereits Anfang Juni begonnenen Poststreiks überwiegend schon eingetreten sind. Diese sind durch Sonntagsarbeit nun nicht mehr zu verhindern. Außerdem müsse die Allgemeinheit die nachteiligen Folgen aus einem Arbeitskampf grundsätzlich hinnehmen. Die Nachteile für die Postunternehmen hat das Gericht gegenüber dem öffentlichen Interesse am Erhalt der verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsruhe und dem Schutz der Arbeitnehmer als weniger gewichtig angesehen.

(VG Düsseldorf  / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

© Calado/fotolia.com


14.11.2025

BAG stärkt befristet Beschäftigte: Tarifnorm verstößt gegen Diskriminierungsverbot

Ein neues BAG-Urteil stärkt den Schutz befristet Beschäftigter und betont die unmittelbare Wirkung unionsrechtlich geprägter Diskriminierungsverbote im Arbeitsrecht.

weiterlesen
BAG stärkt befristet Beschäftigte: Tarifnorm verstößt gegen Diskriminierungsverbot

Meldung

©EtiAmmos/fotolia.com


14.11.2025

BGH stuft Ansprüche von Wirecard-Aktionären als nachrangig

Der BGH hat klargestellt, dass Ansprüche von Aktionären, die auf einer Täuschung beim Aktienkauf beruhen, insolvenzrechtlich nachrangig sind.

weiterlesen
BGH stuft Ansprüche von Wirecard-Aktionären als nachrangig

Steuerboard

Marcus Niermann / Oskar Meyn


13.11.2025

BFH: Keine Rechtsfähigkeit einer Schweizer Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland – damit auch keine Erbersatzsteuer

Die deutsche Ersatzerbschaftsteuer fingiert alle 30 Jahre den Übergang des Vermögens einer Familienstiftung auf die nächste Generation (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG).

weiterlesen
BFH: Keine Rechtsfähigkeit einer Schweizer Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland – damit auch keine Erbersatzsteuer

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank