• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Sonntagsarbeit wegen streikbedingtem Arbeitsrückstand?

10.07.2015

Arbeitsrecht, Meldung

Sonntagsarbeit wegen streikbedingtem Arbeitsrückstand?

Beitrag mit Bild

Der Betrieb

Die Deutsche Post AG und die DHL Delivery Düsseldorf GmbH dürfen zum Abbau des streikbedingten Arbeitsrückstands auch nicht ausnahmsweise ihre Arbeitnehmer an den kommenden Sonntagen beschäftigen. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf in zwei Eilverfahren entschieden.

Die Bezirksregierung Düsseldorf hatte den beiden Postdienstleistungsunternehmen untersagt, ihre Arbeitnehmer mit dem Ausfahren bzw. Austragen von Paketen, Päckchen, Briefen und sonstigen Postdienstleistungen an Sonn- und Feiertagen zu beschäftigen, weil dies gegen das Arbeitszeitgesetz verstoße. Gegen die Bescheide hatten die Deutsche Post AG und die DHL Delivery Düsseldorf GmbH Eilanträge beim Verwaltungsgericht eingereicht, mit denen sie im Wesentlichen geltend machten, im Interesse ihrer Kunden müssten sie möglichst zügig den Arbeitsrückstand abbauen können.

Allgemeinheit muss Folgen eines Arbeitskampfs hinnehmen

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat beide Anträge mit Beschluss 15 L 2301/15 vom 09.07.2015 abgelehnt. Zur Begründung führt es aus, dass mögliche Nachteile der Postkunden wegen des bereits Anfang Juni begonnenen Poststreiks überwiegend schon eingetreten sind. Diese sind durch Sonntagsarbeit nun nicht mehr zu verhindern. Außerdem müsse die Allgemeinheit die nachteiligen Folgen aus einem Arbeitskampf grundsätzlich hinnehmen. Die Nachteile für die Postunternehmen hat das Gericht gegenüber dem öffentlichen Interesse am Erhalt der verfassungsrechtlich geschützten Sonntagsruhe und dem Schutz der Arbeitnehmer als weniger gewichtig angesehen.

(VG Düsseldorf  / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Hans-Peter Löw


29.06.2026

Auskunftsanspruch und Equal Pay im Spannungsfeld von EU-Recht und nationalem Recht

In einer Entscheidung vom 25. Juni 2020 hatte das Bundesarbeitsgericht darüber zu entscheiden, ob auch einer freien Mitarbeiterin ein Auskunftsanspruch nach dem EntgtranspG zustehe, obwohl das Gesetz seinen Anwendungsbereich ausdrücklich auf Arbeitnehmer begrenzt. Das BAG hat den Auskunftsanspruch gewährt, da die Klägerin als arbeitnehmerähnliche Person anzusehen sei, die unter den europarechtlichen Arbeitnehmerbegriff falle. Dieser sei

weiterlesen
Auskunftsanspruch und Equal Pay im Spannungsfeld von EU-Recht und nationalem Recht

Meldung

©kebox/fotolia.com


29.06.2026

DStV warnt vor neuen Risiken im Jahressteuergesetz 2026

Das Jahressteuergesetz 2026 enthält aus Sicht des DStV zwar einige sinnvolle Ansätze, es drohen aber neue Auslegungsfragen und mehr Verwaltungsaufwand.

weiterlesen
DStV warnt vor neuen Risiken im Jahressteuergesetz 2026

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


29.06.2026

Arbeitgeberwahl: Jobsicherheit verdrängt Gehalt von Platz 1

Dass Jobsicherheit das Gehalt überholt, ist ein deutliches Signal. Beschäftigte schauen in einem unsicheren Umfeld zuerst darauf, ob ein Arbeitgeber Verlässlichkeit bietet.

weiterlesen
Arbeitgeberwahl: Jobsicherheit verdrängt Gehalt von Platz 1
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht