29.11.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Sondierung zu EU-Finanzdienstleistungen

Beitrag mit Bild

Die bisherigen Reformen haben die Märkte laut EU-Kommission stabilisiert, für eine bessere Kapitalisierung der Banken gesorgt, neues Vertrauen geschaffen und das Finanzsystem stärker gemacht.

Die EU-Kommission hat die Ergebnisse einer Sondierung zu EU-Finanzdienstleistungen veröffentlicht. Bei der Sondierung wird im Rahmen einer öffentlichen Konsultation untersucht, welche kumulative Wirkung die neuen, seit der Krise eingeführten Vorschriften auf den Finanzsektor haben.

Die EU hat in Reaktion auf die Finanzkrise eine vollständige Überarbeitung ihrer Vorschriften für Finanzdienstleistungen in Angriff genommen und seit 2009 über 40 Rechtsakte erlassen. Nun ist es wichtig zu prüfen, ob die neuen Regeln wie geplant funktionieren und ob Änderungen notwendig sind. Auf die Sondierung sind Hunderte von Rückmeldungen von Interessenträgern eingegangen, die bestätigen, dass der Gesamtrahmen gut funktioniert.

Keine Änderung des Gesamtrahmens notwendig

Nach einer eingehenden Überprüfung und Analyse aller bei der Sondierung eingegangenen Beiträge und der im Mai 2016 bei der öffentlichen Anhörung in Brüssel geführten Diskussionen ist die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass keine Änderung des Gesamtrahmens für Finanzdienstleistungen erforderlich ist. Um jedoch eine bessere Feinabstimmung zu bewerkstelligen, werden gezielte Folgemaßnahmen in folgenden vier Bereichen vorgeschlagen:

1. Beseitigung unnötiger Regulierungszwänge bei der Finanzierung der Wirtschaft

In einigen Fällen können dieselben aufsichtsrechtlichen Ziele auch auf wachstumsfreundlichere Art und Weise erreicht werden. So schlägt die Kommission beispielsweise vor, das CRR2-Paket, das die Risiken im Bankensektor verringern wird, so umzusetzen, dass die Fähigkeit der Banken zur Finanzierung von KMU und anderen Bereichen der Wirtschaft nicht eingeschränkt wird. Dies wird eine ordnungsgemäße Funktionsweise der EU-Märkte für Handelsfinanzierungen und Derivate ermöglichen und den Endnutzern helfen, Risiken besser zu steuern.

2. Bessere Verhältnismäßigkeit der Vorschriften

Die Kommission schlägt vor, kleine und nicht-komplexe Banken im Hinblick auf ihre Berichtspflichten zu entlasten und die Clearing- und Einschussanforderungen der EMIR-Verordnung für nichtfinanzielle Unternehmen, Pensionsfonds und kleine Finanzinstitute zu überarbeiten. Die Kommission sucht auch nach Wegen, um die Verhältnismäßigkeit der Vorschriften zu verbessern, ohne dabei Aufsichtsziele in anderen Bereichen wie dem Versicherungswesen und der Vermögensverwaltung in Gefahr zu bringen.

3. Reduzierung unnötiger regulierungsbedingter Lasten

Vorschriften sollten ihre Ziele zu den geringstmöglichen Kosten für Unternehmen und letztlich die Endverbraucher und die gesamte Wirtschaft erreichen. Ergänzend zu anderen Maßnahmen hat sich die Kommission dazu verpflichtet, Doppelarbeit und übermäßige Berichtspflichten zu verringern, und wird zu gegebener Zeit eine umfassende Überprüfung vornehmen, um zu ermitteln, wie die Belastung verringert und die Berichterstattung konsolidiert und vereinfacht werden kann, ohne Abstriche an Aufsichtszielen zuzulassen.

4. Kohärentere und vorausschauendere Gestaltung der Vorschriften

In der Sondierung wurden auf mehrere unerwünschte Wechselwirkungen und Widersprüche zwischen einzelnen Vorschriften hingewiesen. Ein Beispiel hierfür ist die Wechselwirkung zwischen der Verschuldungsquote und der EMIR-Clearingpflicht. Diese könnte dem Ziel einer Risikominderung durch zentrales Clearing zuwiderlaufen. Um verbleibende Lücken im Regelwerk zu schließen, wird die Kommission in Kürze einen Vorschlag für die Sanierung und Abwicklung zentraler Gegenparteien (CCP) erlassen.

(EU-Kommission, PM vom 23.11.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Thomas Hausbeck


19.02.2026

Trotz fehlender gesetzlicher Bestimmung kann eine KGaA-Komplementärbeteiligung steuerschädliches Verwaltungsvermögen sein

Mit Urteil vom 26.02.2025 (II R 54/22) hat der BFH entschieden, dass eine Komplementärbeteiligung an einer KGaA, deren Vermögen zu mehr als 50% aus Verwaltungsvermögen besteht, nicht steuerbegünstigt ist, obwohl sie im Gesetz nicht ausdrücklich als Verwaltungsvermögen genannt wird.

weiterlesen
Trotz fehlender gesetzlicher Bestimmung kann eine KGaA-Komplementärbeteiligung steuerschädliches Verwaltungsvermögen sein

Meldung

©GerhardSeybert/fotolia.com


19.02.2026

BFH-Urteil zu „mischfinanzierten“ Versorgungszusagen

Versorgungszusagen an Gesellschafter: Wie hoch darf der Zinssatz für eine auf Entgeltumwandlung beruhende Pensionszusage sein?

weiterlesen
BFH-Urteil zu „mischfinanzierten“ Versorgungszusagen

Meldung

©animaflora/fotolia.com


19.02.2026

BFH stärkt arbeitnehmerfinanzierte Pensionszusagen

Der BFH bringt Bewegung in ein sensibles Thema der Unternehmenspraxis: die steuerliche Anerkennung von Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer.

weiterlesen
BFH stärkt arbeitnehmerfinanzierte Pensionszusagen
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)