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29.06.2020

Meldung, Steuerrecht

Sondersitzung: Bundesrat stimmt 2. Corona-Steuerhilfspaket zu

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©alphaspirit /123rf.com

Unmittelbar nach dem Bundestag hat heute auch der Bundesrat zahlreichen Steuererleichterungen im 2. Corona-Steuerhilfspaket zugestimmt. Das Gesetz kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll schon am 01.07.2020 in Kraft treten.

Ziel der Steuerhilfen ist es, die Wirtschaft nach dem Corona-Shutdown wiederzubeleben, die Kaufkraft der Verbraucherinnen und Verbraucher zu erhöhen und Familien sowie Alleinerziehende zu entlasten.

Befristete Mehrwertsteuersenkung

Um möglichst rasch den Konsum und damit die Binnenwirtschaft anzukurbeln, wird die Mehrwertsteuer ab 01.07.2020 für sechs Monate gesenkt: von 19 auf 16 % bzw. von 7 auf 5 %. Die reduzierten Sätze gelten bis zum 31.12.2020.

Steuerhilfspaket auch für Familien und Alleinerziehende

Eltern erhalten für jedes kindergeldberechtigte Kind einen einmaligen Kinderbonus von 300 Euro. Der Bonus unterliegt der Besteuerung, allerdings erfolgt keine Anrechnung auf Sozialleistungen.

Für Alleinerziehende steigt der Steuerfreibetrag in den Jahren 2020 und 2021 von derzeit 1.908 Euro auf 4.008 Euro jährlich.

Hilfen für Unternehmen

Unternehmen dürfen ihre Verluste besser mit Gewinnen aus den Vorjahren verrechnen: der steuerliche Verlustrücktrag erhöht sich für 2020 und 2021 auf fünf Millionen Euro bzw. zehn Millionen Euro bei Zusammenveranlagung. Zudem lassen sich Betriebsgüter bis Ende 2021 besser abschreiben, damit Unternehmen zeitnah investieren und Anschaffungen nicht aufschieben.

Bundesrat begrüßt Finanzzusage der Bundesregierung

In einer begleitenden Entschließung begrüßt der Bundesrat die Zusage der Bundesregierung, den Ländern und Gemeinden sämtliche aus der befristeten Umsatzsteuersenkung resultierenden Steuerausfälle zu erstatten. Das vorliegende Gesetz regele nur den Teil der 2020 kassenwirksamen Steuerausfälle. Steuerausfälle, die erst 2021 kassenwirksam werden, müsse die Bundesregierung auch 2021 gesetzlich kompensieren, unterstreicht er.

(Bundesrat vom 29.06.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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Owlit-Modul „Umsatzsteuerrecht (Dr. Otto Schmidt)“


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