Der Finanzausschuss hat die geplante Beschlussfassung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus erneut vertagt.
Mit dem Gesetz soll der Mietwohnungsbau besonders in Gebieten mit angespannter Wohnungslage gefördert werden. Dazu soll eine Sonderabschreibungsmöglichkeit eingeführt werden. Die abschreibungsfähigen Herstellungskosten sollen nicht mehr als 3.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche betragen. So soll die Herstellung hochpreisigen Wohnraums vermieden werden. Außerdem soll die Sonderabschreibung nicht flächendeckend, sondern nur in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten gelten. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD erklärten in der gestrigen Sitzung, es gebe noch Beratungsbedarf, weshalb das Gesetzvorhaben nun vertagt wurde.
(Deutscher Bundestag, hib vom 01.06.2016/ Viola C. Didier)