• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Sonderabschreibung für Mietwohnungsbau vom Tisch?

02.06.2016

Meldung, Steuerrecht

Sonderabschreibung für Mietwohnungsbau vom Tisch?

Beitrag mit Bild

Das Thema Mietwohnungsbau-Förderung ist vorerst abgesetzt.

Der Finanzausschuss hat die geplante Beschlussfassung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus erneut vertagt.

Mit dem Gesetz soll der Mietwohnungsbau besonders in Gebieten mit angespannter Wohnungslage gefördert werden. Dazu soll eine Sonderabschreibungsmöglichkeit eingeführt werden. Die abschreibungsfähigen Herstellungskosten sollen nicht mehr als 3.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche betragen. So soll die Herstellung hochpreisigen Wohnraums vermieden werden. Außerdem soll die Sonderabschreibung nicht flächendeckend, sondern nur in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten gelten. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD erklärten in der gestrigen Sitzung, es gebe noch Beratungsbedarf, weshalb das Gesetzvorhaben nun vertagt wurde.

(Deutscher Bundestag, hib vom 01.06.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©cirquedesprit/fotolia.com


09.01.2026

Nachfolgekrise: Jeder vierte Betrieb will schließen

Der deutsche Mittelstand steht vor einem Generationswechsel, den viele Betriebe mangels Nachfolger und wachsender Bürokratie nicht bewältigen können.

weiterlesen
Nachfolgekrise: Jeder vierte Betrieb will schließen

Meldung

©8vfanrf /123rf.com


09.01.2026

Stada-Übernahme: OLG spricht Aktionären Nachbesserungsanspruch zu

Das OLG Frankfurt/M. hat klargestellt, dass ehemalige Aktionäre des Pharmaunternehmens Stada Anspruch auf eine Nachbesserung des Übernahmepreises haben.

weiterlesen
Stada-Übernahme: OLG spricht Aktionären Nachbesserungsanspruch zu

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


08.01.2026

Zum Werbungskostenabzug für Stellplätze bei doppelter Haushaltsführung

Kosten für einen Stellplatz an der Zweitwohnung sind nicht von der 1.000-€-Grenze für Unterkunftskosten umfasst und daher zusätzlich als Werbungskosten abziehbar.

weiterlesen
Zum Werbungskostenabzug für Stellplätze bei doppelter Haushaltsführung
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)