22.11.2018

Arbeitsrecht, Meldung

SokaSiG aus Sicht des BAG verfassungsgemäß

Beitrag mit Bild

©DirkCzarnota/fotolia.com

Das am 25.05.2017 in Kraft getretene Gesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz – SokaSiG) ist nach Auffassung des Zehnten Senats des Bundesarbeitsgerichts verfassungsgemäß.

Geklagt hatte die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse des Baugewerbes (ULAK), eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien. Sie verlangte von dem beklagten Trockenbaubetrieb auf der Grundlage des für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe vom 03.05.2013 i.d.F. vom 24.11.2015 (VTV) Beiträge für gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte. Außerdem stützt sie die Beitragsansprüche auf § 7 Abs. 1 SokaSiG.

SokaSiG ist kein Einzelfallgesetz

Die ULAK hat in beiden Vorinstanzen obsiegt. Das Landesarbeitsgericht hat der Beitragsklage aufgrund von § 7 Abs. 1 SokaSiG stattgegeben. Die Revision der Beklagten hatte vor dem Zehnten Senat des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg (BAG-Urteil vom 20.11.2018 – 10 AZR 121/18). Das SokaSiG sei kein nach Art. 19 Abs. 1 GG verbotenes Einzelfallgesetz. Es stelle lediglich sicher, dass alle verbliebenen Fälle gleichbehandelt werden, so die Richter.

Kein schützenswertes Vertrauen

Der Gesetzgeber hat die Grenzen beachtet, die aus dem Rechtsstaatsprinzip für echte rückwirkende Rechtsetzung folgen, heißt es in dem Urteil weiter. Ein schützenswertes Vertrauen auf die Unwirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärungen der verschiedenen Fassungen des VTV konnte sich nicht bilden. Die Betroffenen mussten mit staatlichen Maßnahmen zur rückwirkenden Heilung der nur aus formellen Gründen unwirksamen Allgemeinverbindlicherklärungen rechnen.

(BAG, PM vom 20.11.2018 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Arbeitsrecht:
Owlit-Modul „Arbeitsrecht (Erich Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

©djedzura/123rf.com


10.02.2026

Arbeitsrechtliches Ausrufezeichen: Kein Zwang zur Gendersprache

Eine Strahlenschutzbeauftragte darf nicht gekündigt oder abgemahnt werden, weil sie eine Anweisung zum Gendern eines Textes nicht vollständig umgesetzt hat.

weiterlesen
Arbeitsrechtliches Ausrufezeichen: Kein Zwang zur Gendersprache

Meldung

©zest_marina/fotolia.com


10.02.2026

Kein Dienstplan, kein Einsatz, aber voller Vergütungsanspruch

Das LAG München betont die Verantwortung des Arbeitgebers für die Einsatzplanung und bestätigt, dass Lohn auch bei Nichtarbeit zu zahlen ist.

weiterlesen
Kein Dienstplan, kein Einsatz, aber voller Vergütungsanspruch

Rechtsboard

Hans-Peter Löw


09.02.2026

Equal Pay in der Geschäftsführung?

Rechtstatsächlich wie soziologisch ist es von Interesse, sich die hierarchischen Positionen und die Gehälter der prominenten Equal-Pay-Klägerinnen anzuschauen.

weiterlesen
Equal Pay in der Geschäftsführung?
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)