08.01.2020

Arbeitsrecht, Meldung

So werben Arbeitgeber um neue Mitarbeiter

Beitrag mit Bild

©MK-Photo/fotolia.com

Der Dienstwagen hat ausgedient. Mit neuester digitaler Technik, Gratisverpflegung und flexiblem Arbeiten versuchen Arbeitgeber heute, neue Mitarbeiter zu gewinnen und an sich zu binden. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung von 856 Personalverantwortlichen und Geschäftsführern von Unternehmen aller Branchen des Digitalverbands Bitkom.

Mehr als die Hälfte der Arbeitgeber (55 %) lockt Mitarbeiter mit der neuesten Generation von Smartphone, Tablet oder Notebook (55 %) und erlaubt ausdrücklich auch die private Nutzung dienstlicher Geräte (60 %). „Aus dem Arbeitgebermarkt ist ein Arbeitnehmermarkt geworden. In vielen Berufen und quer durch alle Branchen gibt es einen Mangel an Fachkräften – und nicht nur die besten Köpfe sind heiß umworben“, sagt Bitkom-Präsident Achim Berg. „Viele Unternehmen lassen sich einiges einfallen, um Mitarbeiter zu begeistern und langfristig zu binden. Dabei orientieren sie sich auch an dem weit verbreiteten Wunsch, Erfolg im Beruf mit Zeit für Familie und Privatleben zu verbinden.“

New Work für neue Mitarbeiter

Fast schon Standard (92 %) ist die kostenfreie Getränkeversorgung. Jedes fünfte Unternehmen (21 %) bietet sogar kostenloses Essen an, etwa Obstkörbe oder eine Kantine. Spendabel zeigen sich viele Unternehmen (54 %) auch bei der Ausstellung von Jobtickets für freie Fahrt mit Bus und Bahn.

In der Arbeitskultur ist die Mehrheit der Unternehmen von starren Vorgaben abgekehrt. Man setzt stattdessen auf das Prinzip New Work. Sieben von zehn (71 %) ermöglichen ihren Beschäftigten Gleitzeitarbeit, zwei Drittel (65 %) bieten Arbeitszeitkonten für flexible Arbeitszeiten, während 46 % auf Vertrauensarbeitszeit setzen. Zudem spielen Weiterbildungsmaßnahmen eine wichtige Rolle. Sieben von zehn Arbeitgebern (69 %) bieten dies an. Überzeugen wollen Unternehmen auch mit einer Arbeitsatmosphäre, die das Gemeinschaftsgefühl stärkt (44 %) sowie mit Mitarbeiter-Events, etwa Sommerfesten und Weihnachtsfeiern (29 %).

Sabbaticals und Kinderbetreuung spielen geringe Rolle

Ein geringer Teil der Arbeitgeber versucht Mitarbeiter mit Spiel- und Unterhaltungsangeboten wie Tischkicker oder Spielkonsole (19 %), betrieblichen Zusatzleistungen zur Altersvorsorge (19 %), Maßnahmen zur Gesundheitsförderung (17 %) und Sabbaticals (14 %) zu gewinnen. Eine Kita oder sonstige Kinderbetreuung bieten 8 %.

Dienstwagen, Top-Gehälter und Boni bieten die wenigsten

Einen Dienstwagen sehen Unternehmen eher nicht als wichtigstes Argument für die Unterschrift unter einen Arbeitsvertrag. Nur 12 % der Unternehmen wollen damit Mitarbeiter ködern. Auch überdurchschnittliche Gehälter (9 %) spielen dabei kaum eine Rolle. Lediglich 2 % sind bereit, eine Art Handgeld zu zahlen, also einen einmaligen Bonus bei Stellenantritt, etwa mit Unternehmensanteilen oder entsprechenden Optionen.

(Bitkom, PM vom 06.01.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Arbeitsrecht:
Owlit-Modul „Arbeitsrecht (Erich Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

©beebright/fotolia.com


07.08.2026

Drohnen-Anschläge, Sabotage und Cyberattacken: Wirtschaft warnt vor hybriden Angriffen

Hybride Angriffe entwickeln sich zu einem ernst zu nehmenden Risiko. Die große Mehrheit der Wirtschaft erwartet eine zunehmende Bedrohung.

weiterlesen
Drohnen-Anschläge, Sabotage und Cyberattacken: Wirtschaft warnt vor hybriden Angriffen

Meldung

© Bacho Foto/fotolia.com


07.08.2026

Ertragsteuerinformationsbericht: Neue Prüfpflicht ab 2026

Ab 2026 müssen Abschlussprüfer die Offenlegungspflicht zum Ertragsteuerinformationsbericht beurteilen und darüber gesondert berichten.

weiterlesen
Ertragsteuerinformationsbericht: Neue Prüfpflicht ab 2026

Steuerboard

Emanuel Benning


06.08.2026

Zinslose Darlehen als Schenkungsteuerfalle: Stichtag schlägt spätere Vertragskorrektur

Zinslose Finanzierungen gehören in Familien-, Gesellschafter- und Nachfolgekonstellationen zum Standardrepertoire. Steuerlich werden sie häufig eher als unkomplizierte Liquiditätshilfe denn als eigenständiger Zuwendungsvorgang verstanden.

weiterlesen
Zinslose Darlehen als Schenkungsteuerfalle: Stichtag schlägt spätere Vertragskorrektur
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht