08.01.2020

Arbeitsrecht, Meldung

So werben Arbeitgeber um neue Mitarbeiter

Beitrag mit Bild

©MK-Photo/fotolia.com

Der Dienstwagen hat ausgedient. Mit neuester digitaler Technik, Gratisverpflegung und flexiblem Arbeiten versuchen Arbeitgeber heute, neue Mitarbeiter zu gewinnen und an sich zu binden. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung von 856 Personalverantwortlichen und Geschäftsführern von Unternehmen aller Branchen des Digitalverbands Bitkom.

Mehr als die Hälfte der Arbeitgeber (55 %) lockt Mitarbeiter mit der neuesten Generation von Smartphone, Tablet oder Notebook (55 %) und erlaubt ausdrücklich auch die private Nutzung dienstlicher Geräte (60 %). „Aus dem Arbeitgebermarkt ist ein Arbeitnehmermarkt geworden. In vielen Berufen und quer durch alle Branchen gibt es einen Mangel an Fachkräften – und nicht nur die besten Köpfe sind heiß umworben“, sagt Bitkom-Präsident Achim Berg. „Viele Unternehmen lassen sich einiges einfallen, um Mitarbeiter zu begeistern und langfristig zu binden. Dabei orientieren sie sich auch an dem weit verbreiteten Wunsch, Erfolg im Beruf mit Zeit für Familie und Privatleben zu verbinden.“

New Work für neue Mitarbeiter

Fast schon Standard (92 %) ist die kostenfreie Getränkeversorgung. Jedes fünfte Unternehmen (21 %) bietet sogar kostenloses Essen an, etwa Obstkörbe oder eine Kantine. Spendabel zeigen sich viele Unternehmen (54 %) auch bei der Ausstellung von Jobtickets für freie Fahrt mit Bus und Bahn.

In der Arbeitskultur ist die Mehrheit der Unternehmen von starren Vorgaben abgekehrt. Man setzt stattdessen auf das Prinzip New Work. Sieben von zehn (71 %) ermöglichen ihren Beschäftigten Gleitzeitarbeit, zwei Drittel (65 %) bieten Arbeitszeitkonten für flexible Arbeitszeiten, während 46 % auf Vertrauensarbeitszeit setzen. Zudem spielen Weiterbildungsmaßnahmen eine wichtige Rolle. Sieben von zehn Arbeitgebern (69 %) bieten dies an. Überzeugen wollen Unternehmen auch mit einer Arbeitsatmosphäre, die das Gemeinschaftsgefühl stärkt (44 %) sowie mit Mitarbeiter-Events, etwa Sommerfesten und Weihnachtsfeiern (29 %).

Sabbaticals und Kinderbetreuung spielen geringe Rolle

Ein geringer Teil der Arbeitgeber versucht Mitarbeiter mit Spiel- und Unterhaltungsangeboten wie Tischkicker oder Spielkonsole (19 %), betrieblichen Zusatzleistungen zur Altersvorsorge (19 %), Maßnahmen zur Gesundheitsförderung (17 %) und Sabbaticals (14 %) zu gewinnen. Eine Kita oder sonstige Kinderbetreuung bieten 8 %.

Dienstwagen, Top-Gehälter und Boni bieten die wenigsten

Einen Dienstwagen sehen Unternehmen eher nicht als wichtigstes Argument für die Unterschrift unter einen Arbeitsvertrag. Nur 12 % der Unternehmen wollen damit Mitarbeiter ködern. Auch überdurchschnittliche Gehälter (9 %) spielen dabei kaum eine Rolle. Lediglich 2 % sind bereit, eine Art Handgeld zu zahlen, also einen einmaligen Bonus bei Stellenantritt, etwa mit Unternehmensanteilen oder entsprechenden Optionen.

(Bitkom, PM vom 06.01.2020 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Arbeitsrecht:
Owlit-Modul „Arbeitsrecht (Erich Schmidt)“


Weitere Meldungen


Meldung

©Zerbor/fotolia.com


13.02.2026

EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Eine an den WIBOR gekoppelte Zinsklausel ist grundsätzlich nicht missbräuchlich und Banken müssen die Berechnungsmethodik des Referenzindex nicht erläutern.

weiterlesen
EuGH stärkt Banken bei Immobilienkrediten mit WIBOR

Meldung

©p365.de/fotolia.com


13.02.2026

Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Neue Pflichten für Unternehmen

Die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes verpflichtet künftig auch private Anbieter, durch „angemessene Vorkehrungen“ Barrieren abzubauen.

weiterlesen
Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes: Neue Pflichten für Unternehmen

Steueboard

Nicola Halmburger


12.02.2026

Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR

Spenden sind ein nicht wegzudenkender Beitrag im dritten Sektor. Für viele Spender ist die steuerliche Abzugsfähigkeit ihrer Zuwendungen ein willkommener Nebeneffekt. Allerdings unterliegt der Spendenabzug strengen gesetzlichen Vorgaben, die insbesondere bei Spenden ins Ausland beachtet werden müssen.

weiterlesen
Spendenabzug: Vorsicht bei Spenden an Gemeinnützigkeitsorganisationen außerhalb der EU/EWR
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)