19.02.2021

Meldung, Steuerrecht

So viel Soli zahlen Kapitalgesellschaften

Beitrag mit Bild

©Stockfotos-MG/fotolia.com

Das Aufkommen des von Kapitalgesellschaften gezahlten Solidaritätszuschlags (Soli) zur Körperschaftsteuer ist im vergangenen Jahr gegenüber dem Vorjahr gesunken, von 1,782 Milliarden Euro im Jahr 2019 auf 1,324 Milliarden Euro im Jahr 2020.

Zum 01.01.2021 ist der Solidaritätszuschlag für einige Steuerzahler durch die Anhebung der Freigrenzen reduziert oder abgeschafft. Doch viele müssen auch weiterhin den Solidaritätszuschlag zahlen. Dazu zählen unter anderem alle Kapitalgesellschaften, viele Gesellschafter von Personengesellschaften und viele Kapitalanleger.

Fragen rund um die Soli-Abschaffung

Durch das Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 (BT-Drucks. 19/14103) sollten eigentlich 90 % der Steuerzahler vollständig und 96,5 % teilweise entlastet werden. Der Solidaritätszuschlag wird auch nach dem Inkrafttreten der Rückführung zum 01.01.2021 weiterhin von allen Kapitalgesellschaften als Annexsteuer auf deren festgesetzte Körperschaftsteuer erhoben. Die konkrete Aufteilung der Unternehmen (Betriebsgröße Beschäftigtenzahl, Branche und Region), die auch weiterhin den Solidaritätszuschlag zahlen müssen, hat nun die FDP-Fraktion mit einer Kleinen Anfrage (19/26150) erörtert.

Zahlen, Daten, Fakten

Nach einer Auswertung des Unternehmensregisters des Statistischen Bundesamtes gab es im Jahr 2019 in Deutschland insgesamt 758.374 Kapitalgesellschaften. Das Aufkommen des von Kapitalgesellschaften gezahlten Solidaritätszuschlags zur Körperschaftsteuer ist im vergangenen Jahr gegenüber dem Vorjahr gesunken. Die Reduzierung erfolgte von 1,782 Milliarden Euro im Jahr 2019 auf 1,324 Milliarden Euro im Jahr 2020. Ihr Anteil am Aufkommen des Solidaritätszuschlags insgesamt sank ebenfalls, von 9,1 % auf 7,1 %. Dies hat die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/26552) angegeben.

(Dt. Bundestag vom 18.02.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Unsere Empfehlung für tiefergehende Recherchen zum Thema Steuerrecht:
Owlit-Modul „Umsatzsteuerrecht (Dr. Otto Schmidt)“


Weitere Meldungen


Steuerboard

Vincent Walch


23.01.2026

Vorsicht bei Gelegenheitsgeschenken: FG Rheinland-Pfalz schränkt Steuerbefreiung ein

Mit Urteil vom 04.12.2025 (4 K 1564/24) hat das FG Rheinland-Pfalz entschieden, dass ein Geldgeschenk zu Ostern i.H.v. 20.000 € kein „übliches Gelegenheitsgeschenk“ im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG darstellt und somit nicht steuerbefreit ist.

weiterlesen
Vorsicht bei Gelegenheitsgeschenken: FG Rheinland-Pfalz schränkt Steuerbefreiung ein

Meldung

©jat306/fotolia.com


23.01.2026

Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau

Durch die gezielte Abschaffung von Berichtspflichten sollen sowohl Unternehmen als auch Behörden deutlich entlastet werden.

weiterlesen
Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau

Meldung

©Stockfotos-MG/fotolia.com


23.01.2026

KMU unter Druck: 7 von 10 Fachkräften fehlen hier

Fachkräfteengpässe treffen KMU besonders stark, insbesondere in Berufen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen.

weiterlesen
KMU unter Druck: 7 von 10 Fachkräften fehlen hier
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)