17.03.2026

Arbeitsrecht, Meldung

So verändert KI den Fachkräftebedarf

Künstliche Intelligenz ist längst nicht mehr nur ein Thema für Großunternehmen. Auch kleine und mittlere Unternehmen nutzen KI zunehmend, um Abläufe zu vereinfachen, Beschäftigte zu entlasten und dem Fachkräftemangel zu begegnen. Gleichzeitig zeigt sich: Damit die Potenziale tatsächlich ausgeschöpft werden können, müssen noch einige Hürden überwunden werden.

Beitrag mit Bild

sdecoret/123rf.com

In Steuerberatungskanzleien wird Künstliche Intelligenz (KI) genutzt, um Routinetätigkeiten wie Buchungs- und Belegverarbeitung zu automatisieren. Einzelne Malerbetriebe setzen Roboter für standardisierte Arbeiten ein wie für das Grundieren großer Flächen. In anderen Handwerksbetrieben unterstützen digitale Assistenzsysteme die Geschäftsführung bei der Routenplanung, Telefonassistenz und im Workflow-Management. Die Künstliche Intelligenz ist in den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) angekommen. Dies belegen auch die statistischen Zahlen: In 2025 nutzte rund jedes vierte KMU in Deutschland KI-Verfahren. Dies waren nicht nur mehr Unternehmen als im EU-Durchschnitt (19%), sondern auch deutlich mehr als 2024 (19%).

Vorrangig unterstützender KI-Einsatz

„Aktuell dient der KI-Einsatz in den kleineren und mittleren Unternehmen vor allem dazu, die Beschäftigten bei zeit- und ressourcenintensiven Tätigkeiten zu entlasten. Manche Geschäftsführungen nutzen den KI-Einsatz aber auch gezielt, um ihre Arbeitgeberattraktivität zu steigern und Nachwuchskräfte anzulocken“, berichtet Dr. Jonas Löher, der gemeinsam mit weiteren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des IfM Bonn die Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz auf den Fachkräftemangel untersucht hat.

Dabei zeigte sich, dass aktuell durch die Arbeitsentlastung der Beschäftigten zwar Stellenbesetzungsprobleme reduziert werden können. Da die Künstliche Intelligenz jedoch zunehmend Tätigkeitsprofile generell verändert, wird zukünftig der Bedarf an entsprechend qualifizierten Beschäftigten steigen. Entsprechend müssen Berufsausbildungen, Studiengänge und Weiterbildungsangebote zeitnah an die neuen personellen Herausforderungen angepasst werden. Anderenfalls drohen vor allem den kleinen und mittleren Unternehmen Wettbewerbsnachteile aufgrund von Personalrekrutierungsproblemen.

Hemmnisse beim KI-Einsatz

Doch auch wenn der stetig steigende Wettbewerbsdruck kleinere Unternehmen dazu zwingt, sich intensiver mit Künstlicher Intelligenz auseinanderzusetzen, hängt deren Einsatz dennoch vorrangig von der digitalen Kompetenz und Affinität der Unternehmerperson ab. In vielen Führungsetagen herrscht jedoch angesichts der Vielzahl an verfügbaren Lösungen Unsicherheit, welche Anwendungen für das Unternehmen geeignet und nützlich sind. Hinzu kommen nach Untersuchungen des Studienteams unzureichende Dateninfrastrukturen, fehlende Datenqualität und unklare Datenschutzvorgaben als Hemmnisse für den KI-Einsatz.

„Grundsätzlich liegt es in der Hand der Unternehmen, die zahlreichen Chancen von KI zu nutzen. Hierfür gibt es bereits zahlreiche öffentliche und private Unterstützungsangebote, wie beispielsweise das Förderprogramm ‚Mittelstand-Digital‘ des BMWE oder die Förderung von KI-Projekten im Rahmen des ZIM“, berichtet Dr. Löher. „Um den mittelständischen Unternehmen ihre Sorgen hinsichtlich der Datensicherheit zu nehmen, sollten jedoch jetzt in Europa die Voraussetzungen geschaffen werden, damit die Unternehmen KI-Anwendungen sicher und selbstbestimmt nutzen können.“


IfM Bonn vom 17.03.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


15.04.2026

AGG-Reform geplant: Mehr Schutz vor Diskriminierung

Der Gesetzentwurf zur Änderung des AGG soll den Diskriminierungsschutz durch längere Fristen und erweiterte Benachteiligungsverbote verbessern.

weiterlesen
AGG-Reform geplant: Mehr Schutz vor Diskriminierung

Steuerboard

Gerd Seeliger


14.04.2026

Grunderwerbsteuer: Frist versäumt, keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Die Grunderwerbsteuerbelastung von Rechtsvorgängen mit Grundstücken lassen sich unter den Voraussetzungen des § 16 GrEStG rückgängig machen. Was aber, wenn die zweiwöchige Anzeigefrist des ursprünglichen Rechtsvorgangs beim Finanzamt weder vom Notar (§ 18GrEStG) noch von dem Steuerpflichtigen gem. § 19 GrEStG eingehalten wurde?

weiterlesen
Grunderwerbsteuer: Frist versäumt, keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Rechtsboard

Benedikt Reißnecker


14.04.2026

Fehler bleiben fatal: BAG hält nach EuGH-Entscheidungen an genereller Unwirksamkeit von Kündigungen bei Fehlern im Massenentlassungsverfahren fest

Nachdem der EuGH mit seinen Urteilen vom 30.10.2025 (C-134/24 und C-402/24) die von dem 2. und 6. BAG-Senat vorgeschlagenen alternativen Sanktionsmodelle verworfen hat, bestätigt nunmehr der 6. Senat – wie bereits zuvor der 2. Senat –, dass Fehler bei der Erstattung einer Massenentlassungsanzeige weiterhin die Unwirksamkeit von Kündigungen zur Folge haben.

weiterlesen
Fehler bleiben fatal: BAG hält nach EuGH-Entscheidungen an genereller Unwirksamkeit von Kündigungen bei Fehlern im Massenentlassungsverfahren fest
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)