05.11.2025

Arbeitsrecht, Meldung

So ungleich wird das Weihnachtsgeld verteilt

Weihnachtszeit ist Bonuszeit – zumindest für viele Beschäftigte. Doch wer tatsächlich Weihnachtsgeld erhält und wie viel, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Eine aktuelle Auswertung zeigt große Unterschiede je nach Branche, Region und Beschäftigungsverhältnis.

Beitrag mit Bild

©pattilabelle/fotolia.com

Mit der nahenden Adventszeit rückt für viele Beschäftigte auch das Weihnachtsgeld in greifbare Nähe. Doch ob und in welcher Höhe diese Sonderzahlung geleistet wird, hängt stark davon ab, ob ein Tarifvertrag gilt, zeigt eine neue Auswertung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung.

Weihnachtsgeld: Ein Privileg der Tarifbindung?

Rund die Hälfte aller Beschäftigten (51%) in Deutschland erhält Weihnachtsgeld, wie eine Umfrage unter 58.000 Personen auf Lohnspiegel.de zeigt. Deutliche Unterschiede bestehen jedoch zwischen tarifgebundenen und nicht-tarifgebundenen Betrieben: Während 77% der Beschäftigten in tarifgebundenen Unternehmen eine Sonderzahlung erhalten, sind es in tariflosen Betrieben nur 41%.

Auch Faktoren wie Geschlecht, Region und Beschäftigungsform spielen eine Rolle, allerdings in geringerem Maße. Männer bekommen etwas häufiger Weihnachtsgeld als Frauen, Beschäftigte im Westen öfter als im Osten, und Vollzeitkräfte profitieren tendenziell stärker als Teilzeit- oder befristet Beschäftigte. Dennoch bleibt der entscheidende Faktor die Tarifbindung.

Höhe des Weihnachtsgeldes stark branchenabhängig

Das tarifliche Weihnachtsgeld variiert beträchtlich: Spitzenreiter ist die Chemische Industrie Nordrhein mit 4.235 €, gefolgt von der Energieversorgung NRW (4.113 €) und der Süßwarenindustrie Baden-Württemberg (3.900 €). In der Landwirtschaft Bayern hingegen liegt das Weihnachtsgeld bei lediglich 250 €. In den meisten Branchen wird die Sonderzahlung als Prozentsatz des Monatsentgelts berechnet, häufig 100% als klassisches 13. Monatsgehalt. In der Eisen- und Stahlindustrie sind es sogar 110%. Einige Branchen haben dagegen Pauschalbeträge festgelegt.

Regionale Unterschiede: West vor Ost

Aufgrund regional verhandelter Tarifverträge zeigen sich auch deutliche Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland. Teilweise betragen diese mehrere hundert Euro, etwa im Bauhauptgewerbe. Eine Ausnahme bildet die Landwirtschaft, wo in Mecklenburg-Vorpommern mit 275 € etwas mehr gezahlt wird als in Bayern.

Kein Weihnachtsgeld – Ausnahmen bestätigen die Regel

In einigen Wirtschaftszweigen gibt es kein tariflich geregeltes Weihnachtsgeld, etwa im Gebäudereinigungshandwerk, in der Floristik und im ostdeutschen Bewachungsgewerbe. In Teilen Westdeutschlands wird das Weihnachtsgeld dort erst nach mehreren Berufsjahren gewährt.


Hans-Böckler-Stiftung vom 05.11.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

nx123nx/123rf.com


05.12.2025

EU-Kommission legt Plan für zukunftssichere hochwertige Arbeitsplätze vor

Die EU-Kommission bereitet ein Gesetz für hochwertige Arbeitsplätze vor und bezieht Sozialpartner aktiv in die erste Konsultationsphase ein.

weiterlesen
EU-Kommission legt Plan für zukunftssichere hochwertige Arbeitsplätze vor

Meldung

©moovstock/123rf.com


05.12.2025

Russland-Sanktionen: Sparkasse durfte nicht die Auszahlung verweigern

Das OLG Frankfurt/M. stellt klar, dass nicht jede Zahlung aus Moskau unter die EU-Sanktionen fällt. Was zählt, ist der konkrete Einzelfall.

weiterlesen
Russland-Sanktionen: Sparkasse durfte nicht die Auszahlung verweigern

Steuerboard

Katrin Dorn


05.12.2025

Regierungsentwurf für ein Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen – Update

Der Bundestag hat am 04.12.2025 das Steueränderungsgesetz 2025 in der durch den Finanzausschuss geänderten Fassung beschlossen.

weiterlesen
Regierungsentwurf für ein Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen – Update

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank