08.11.2017

Arbeitsrecht, Meldung

So teuer sind Konflikte am Arbeitsplatz

Beitrag mit Bild

©GuzelStudio/fotolia.com

Konfliktkosten – ein Begriff, der sich aus gleich zwei unerfreulichen Wörtern zusammensetzt. Vielleicht wird Streit deshalb eher gemieden. Sicher ist, dass deutsche Unternehmen die intensive Beschäftigung mit dem Thema scheuen. Wer gibt schon gerne zu, dass es Konflikte gibt? Und wer braucht zusätzliche Kosten?

„Konflikte können je nach Anzahl der Beteiligten und Unternehmensgröße leicht Kosten von deutlich mehr als 10.000 Euro verursachen“, erklärt Prof. Dr. Karsten Munscheck von der Hochschule Fresenius. „Sind in einem Großkonzern mehrere Abteilungen über einen längeren Zeitraum verwickelt, können diese auch auf einen zweistelligen Millionenbetrag anwachsen. Und das, ohne dass dies den Parteien bewusst ist.“ Kaum ein Betrieb misst nämlich Konfliktkosten als eigene Kostenart. Stattdessen zeigen sich Konfliktkosten in Form von Umsatzrückgängen, Krankheitskosten oder als Aufwand in der Personalabteilung, wenn neue Mitarbeiter oder Zeitarbeitskräfte gesucht werden müssen.

Schattenrechnung zahlt sich aus

Zur Messbarkeit der Konfliktkosten ist die Einführung einer Schattenrechnung erforderlich, aus der hervorgeht, welche Kosten auf Konflikte zurückzuführen sind. „Klingt kompliziert, ist aber in Anbetracht der Höhe der Konfliktkosten eine lohnende Investition“, rät Munscheck. Das setzt voraus, dass Vorstände, Geschäftsführer und Abteilungsleiter akzeptieren, dass es Konflikte in ihrem Bereich gibt und offen damit umgehen. Daran hapert es: „Konflikte werden häufig geleugnet. Hierzu trägt sicher bei, dass sich die wenigsten über das Ausmaß der negativen Auswirkungen bewusst sind. Viele wissen auch nicht, wie sie Konflikte lösen sollen“, mein Munscheck.

Streitgründe sind Zuständigkeiten und Arbeitsverteilung

Wie entstehen Konflikte am Arbeitsplatz? Am häufigsten sind nach Ansicht von Prof. Munscheck Konflikte über Zuständigkeiten, die Arbeitsverteilung oder die Arbeitsweise in einem bestimmten Bereich. Ursächlich kann auch die Zusammensetzung des Teams sein, wenn nämlich ältere und jüngere Kollegen zusammenwirken sollen – und der Jüngste in der Mannschaft auch noch der Chef ist. „Konflikte können entstehen, wenn die Gruppenmitglieder generell keine gute Meinung zu altersgemischten Teams haben“, berichtet Prof. Dr. Ingo Aberle. Zweite Möglichkeit: Der Konflikt betrifft Ansichten darüber, wie man an die Teamaufgabe herangeht. Die Konsequenz für den Arbeitgeber sind stets Leistungseinbußen des Teams. „Das Problem ist aber tatsächlich der Konflikt und nicht etwa das Alter: Aus zahlreichen Studien wissen wir, dass entgegen einer weit verbreiteten Meinung die Arbeitsleistungen im Kompetenzbereich mit den Lebensjahren nicht abnehmen“, so Aberle.

Wandel in der Unternehmenskultur hilfreich

Einig sind sich die Professoren, dass in den meisten Betrieben ein Wandel in der Unternehmenskultur stattfinden muss – ausgehend von der Unternehmensleitung. „Ein erster Schritt ist die Aufklärung darüber, dass es Konflikte gibt und daraus Kosten entstehen können“, weiß Munscheck. Dann sei es wichtig, Kosten konkret den Konflikten zuzuordnen und diese zu messen. „Wir raten außerdem dazu, ein Konfliktmanagementsystem mit klaren Zuständigkeiten zu etablieren.“ Für die Lösung des Konfliktes zwischen Jung und Alt empfiehlt Prof. Aberle ein Vorgehen auf verschiedenen Ebenen: Unternehmen sollten etwa die Wertschätzung von unterschiedlichen Altersgruppen durch eine passende Unternehmenskultur sicherstellen. Führungskräfte sollten eine flexible Aufgabenverteilung ermöglichen und gemeinsam mit den Mitarbeitern ein realistisches Bild des Alterns entwickeln. „Dann kann dem Konfliktpotenzial des demografischen Wandels aktiv begegnet werden.“

(Hochschule Fresenius, PM vom 06.11.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Tobias Deschenhalm / Michael Grunwald


27.03.2026

Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Die Frage, ob laufende Einkünfte aus Gewinnbeteiligungen eines Arbeitnehmers im Zusammenhang mit einem Sonderrechtsverhältnis zu seinem Arbeitgeber als Einkünfte i.S.d. § 19 EStG („Arbeitslohn“) oder als solche i.S.d. § 20 EStG („Kapitaleinkünfte“) zu qualifizieren sind, ist seit vielen Jahren Gegenstand der finanzgerichtlichen Rechtsprechung.

weiterlesen
Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Interview

David Lancelot


27.03.2026

Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden

Moderne Rechtsabteilungen sichern nicht nur Risiken ab, sondern treiben aktiv Wachstum, Effizienz und Unternehmenserfolg.

weiterlesen
Warum moderne Rechtsabteilungen zum Wettbewerbsvorteil werden

Meldung

©MH/fotolia.com


27.03.2026

Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf beschlossen

Der Gesetzentwurf zum Recht auf Reparatur setzt klare Anreize für mehr Nachhaltigkeit und einen bewussteren Umgang mit technischen Produkten.

weiterlesen
Recht auf Reparatur: Gesetzentwurf beschlossen
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)