10.06.2025

Arbeitsrecht, Meldung

So erfassen deutsche Unternehmen Arbeitszeit

Seit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Arbeitszeiterfassung haben zahlreiche Unternehmen reagiert – viele jedoch eher gezwungenermaßen. Eine neue Bitkom-Umfrage zeigt, dass Arbeitszeiterfassung inzwischen in drei Viertel der Unternehmen zum Alltag gehört.

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Die große Mehrheit der Unternehmen in Deutschland hat inzwischen eine Arbeitszeiterfassung eingeführt: Rund drei Viertel (74 %) erfassen die Arbeitszeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Damit setzen sie eine Verpflichtung um, die im September 2022 höchstrichterlich festgestellt wurde. Damals hatten erst 30 % der Unternehmen eine Arbeitszeiterfassung eingeführt, 44 % haben entsprechende Systeme erst nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts umgesetzt. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung von 602 Unternehmen ab 20 Beschäftigten im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Und der Anteil dürfte weiter steigen, denn jedes fünfte Unternehmen (21 %) plant im laufenden Jahr, eine Arbeitszeiterfassung einzuführen. Gerade einmal 2 % geben an, erst einmal nichts zu tun und noch auf die ausstehende gesetzliche Konkretisierung der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung zu warten.

Zwischen Kontrolle und Vertrauensarbeitszeit

Der Koalitionsvertrag kündigt an, die Pflicht zur elektronischen Erfassung von Arbeitszeiten unbürokratisch zu regeln. „Bei der Debatte um Arbeitszeit orientieren wir uns immer noch an einem Leitbild des Industriearbeitsplatzes aus dem 20. Jahrhundert. In unserer heutigen digitalen Welt mit ihren flexiblen Arbeitsmodellen, insbesondere im Bereich der Wissensarbeit, ist eine minutiöse Arbeitszeiterfassung anachronistisch und in der Praxis kaum umzusetzen. In vielen Berufen gibt es keine klare Trennlinie zwischen beruflichen und privaten Tätigkeiten, etwa bei der Nutzung sozialer Medien, der Pflege des persönlichen Online-Netzwerks oder thematischen Recherchen“, sagt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst. „Statt mehr Bürokratie und Kontrolle muss die Regierung, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, die Vertrauensarbeitszeit weiterhin ermöglichen und die Umstellung von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit rasch umsetzen. Von dieser Flexibilität würden Unternehmen und Beschäftigte gleichermaßen profitieren.“

Arbeitszeiterfassung stößt auf Kritik

Das sieht auch eine große Mehrheit der Unternehmen in Deutschland so. 82 % fordern eine gesetzliche Neuregelung, die eine wöchentliche Höchstarbeitszeit statt einer täglichen vorsieht. 49 % plädieren zudem dafür, dass die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit von 11 Stunden flexibler gehandhabt wird. Wintergerst: „Mit der Novelle des Arbeitszeitgesetzes sollte klargestellt werden, dass kurzzeitiges Arbeiten nach Feierabend die Ruhezeit nicht unterbricht. Das gilt insbesondere für einen schnellen Mailcheck oder kurze Online-Recherchen. Wer spätabends nochmal in seine beruflichen Mails schaut, darf nicht gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen, nur weil er um 9 Uhr wieder am Schreibtisch sitzt. Wir müssen unser Arbeitszeitrecht endlich an die Lebensrealität der Menschen anpassen.“

Viele Unternehmen stehen auch der Arbeitszeiterfassung kritisch gegenüber. Zwei Drittel (65 %) sagen, dass durch die Erfassung die Flexibilität von Vertrauensarbeitszeit verloren geht. 55 % bemängeln, dass die genaue Arbeitszeiterfassung in der Praxis schwer umsetzbar ist, insbesondere in der Wissensarbeit. Und 41 % berichten, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch die Arbeitszeiterfassung kontrolliert fühlen.

So sieht die Praxis der Zeiterfassung aus

Die Unternehmen, die Arbeitszeit bereits erfassen, setzen vor allem auf elektronische Zeiterfassungssysteme am Computer (31 %), weitere 18 % nutzen eine Smartphone-App. 24 % verwenden stationäre Zeiterfassungssysteme, die zum Beispiel mit einem Chip oder Transponder aktiviert werden, 19 % die klassische Stempel- oder Stechuhr. In 16 % wird eine Excel-Tabelle für die Arbeitszeiterfassung verwendet und 13 % nutzen einen handschriftlichen Stundenzettel.


Bitkom vom 06.06.2025 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

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