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13.10.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

“Small-Claims”-Verfahren: Schwellenwert auf 5000 Euro angehoben

“Small-Claims”-Verfahren: Schwellenwert auf 5000 Euro angehoben

Die Anhebung der Grenze für den Wert einer Forderung auf 5.000 Euro verbessert den Zugang zu einem wirksamen, kostengünstigen Rechtsschutz für grenzüberschreitende Streitigkeiten – vor allem für KMU.

Bald können noch mehr kleine Unternehmen sowie Privatpersonen das vereinfachte EU-Verfahren nutzen, mit dem in grenzübergreifenden Fällen Schulden in geringer Höhe eingefordert werden können. Die EU-Abgeordneten haben entsprechende Maßnahmen verabschiedet, die der Rat mit dem Parlament noch formell billigen muss.

Mit den neuen Vorschriften wird der Schwellenwert für im “Small-Claims”-Verfahren zugelassene Forderungen von 2000 auf 5000 Euro steigen. „Die Vereinfachung des Verfahrens und die Senkung der Kosten sind vor allem für Verbraucher und KMU von Bedeutung. Das so genannte ‚Small-Claims‘-Verfahren hat die mit grenzüberschreitenden Gerichtsverfahren in Bezug auf geringfügige Forderungen verbundenen Kosten um 40 Prozent reduziert und die Verfahrensdauer von bis zu zwei Jahren und fünf Monaten auf einen Durchschnitt von fünf Monaten gesenkt. Es freut mich, dass auf diesem Wege das Verfahren bald in noch mehr Fällen genutzt werden kann“, sagte die Berichterstatterin Lidia Joanna Geringer de Oedenberg (S&D, PL).

Erneute Überprüfung nach fünf Jahren

Das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen gibt es seit 2009. Es ist ein vereinfachtes und freiwilliges Verfahren, dass sich auf Standard-Formulare stützt, um Schulden bei jemandem einzutreiben, der in einem anderen EU-Land ansässig ist. Die nun verabschiedeten Verbesserungen des Verfahrens wurden von 650 Abgeordneten angenommen, bei 26 Gegenstimmen und 28 Enthaltungen. Eine mögliche weitere Anhebung des Schwellenwerts für geringfügige Forderungen in Zukunft soll innerhalb von fünf Jahren nach Beginn der Geltung dieser neuen Verordnung überprüft werden.

Ausweitungen auf das Arbeitsrecht?

Ebenfalls soll in den nächsten Jahren eine mögliche Ausweitung des Anwendungsbereichs des Verfahrens überprüft werden, um Arbeitnehmern den Zugang zur Justiz bei grenzüberschreitenden arbeitsrechtlichen Streitigkei­ten mit ihrem Arbeitgeber zu erleich­tern, etwa bei Gehaltsansprüchen.

(Europäisches Parlament / Viola C. Didier)


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