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02.02.2016

Betriebswirtschaft, Meldung

Skontogewähr: Die Zugangsbewertung von Warenkäufen

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Skontogewährung aus bilanzieller Sicht kann ziemlich kompliziert sein.

Die Einräumung eines Skontos spielt in der betrieblichen Praxis eine große Rolle. Die bilanzielle Behandlung einer Skontogewährung steht gerade deshalb ständig in der Diskussion. Aufgrund der Finanzierungskomponente des Skontos können solche Geschäfte nämlich auch als Mehrkomponentengeschäft interpretiert werden.

Die bilanzielle Behandlung des Skontos ist nicht unumstritten. Dabei sind die Fälle von besonderem Interesse, in denen am Bilanzstichtag die Zahlungsabwicklung noch aussteht und dementsprechend offen ist, ob es tatsächlich zu einem Skontoabzug kommt. Im Kern stehen sich die überwiegend im Schrifttum anzutreffende Ansicht, den Skontofall analog zu einer Kreditierung zu behandeln, und die genau dies ablehnende Rechtsprechung gegenüber.

Kreditierung – ja oder nein?

Je nach Methode kommt es zu unterschiedlichen Folgewirkungen für den Ansatz der Anschaffungskosten des Vermögensgegenstands und der Verbindlichkeit aus Lieferung und Leistung beim Käufer sowie der korrespondierenden Forderung beim Verkäufer. Da unabhängig davon, ob nun eine Kreditierung bejaht oder verneint wird, der Skontoteil des Geschäfts bisher stets unter einen einheitlichen maßgeblichen Zweck subsumiert wird, könnte die Diskussion neue Impulse durch die in letzter Zeit verstärkt in den Mittelpunkt tretende Beachtung von Mehrkomponentengeschäften in der handelsrechtlichen Rechnungslegung erhalten.

Der Fachaufsatz „Zugangsbewertung von Warenkäufen bei Skontogewähr“ von Prof. Dr. Alexander Baumeister und Prof. Dr. Alois Paul Knobloch befasst sich ausführlich mit diesen Praxisproblemen. Sie finden den Beitrag in DER BETRIEB vom 29.01.2016, Heft 04, Seite 186 – 190 oder online unter Dokumentennummer DB1159520.


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