07.06.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Sind Zuschläge von der Pfändung betroffen?

Beitrag mit Bild

Feiertags- und Wochenendzuschläge sind von einer Pfändung nicht betroffen.

Das Landgericht Trier hat klargestellt, dass die Sonntags-, Feiertags- und Wochenendzuschüsse zum Arbeitsentgelt unpfändbar sind, weil es sich um sog. Erschwerniszulagen handelt, die im Vollstreckungsverfahren besonders geschützt sind (§ 850a Nr. 3 ZPO).

Während die Vorinstanz noch die Ansicht vertreten hat, die gesetzliche Regelung zum Schutz derartiger Zuschläge gegen den Gläubigerzugriff greife nur dann ein, wenn die Zulage nicht allein wegen des ungünstigen Zeitpunkts gewährt würde, zu dem die Arbeit erbracht werde, stellt das Landgericht Trier nun mit Beschluss 5 T 33/16 vom 12.05.2016 heraus, dass auch das flexibilisierte Arbeiten eine relevante Mehrbelastung nach sich ziehe. Der besondere gesetzliche Schutz der Erschwerniszulagen gegen den Gläubigerzugriff müsse daher auch in diesen Fällen greifen.

Rechtsprechung ist sich uneinig

Zuvor hatten dies unter anderem auch das Landgericht Hannover (Beschluss vom 21.03.2012, 11 T 6/12) und das Landgericht Stendal (Beschluss vom 06.03.2014, 257 IK 195/11) so gesehen. Zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Hinblick auf die hierzu vertretenen differenzierenden Ansichten (etwa LAG Hessen, Urteil vom 25.01.1988, 13 Sa 359/88) hat die Kammer die Rechtsbeschwerde zugelassen.

(LG Trier, PM vom 03.06.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©wsf-f/fotolia.com


03.12.2025

Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen: Sofortausstellung nicht mehr möglich

Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen werden aufgrund einer zentralen Verfahrensumstellung nicht mehr sofort beim Finanzamt ausgestellt.

weiterlesen
Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen: Sofortausstellung nicht mehr möglich

Meldung

©GrafKoks/fotolia.com


02.12.2025

Grundsteuer: Wer trägt die Kosten eines Verkehrswertgutachtens?

Das FG BW entschied, dass das Finanzamt für die Kosten des Verkehrswertgutachtens aufkommen muss, da es das Grundstück überbewertet hatte.

weiterlesen
Grundsteuer: Wer trägt die Kosten eines Verkehrswertgutachtens?

Meldung

©Waldbach/fotolia.com


02.12.2025

Zur Streupflichtverletzung auf dem Betriebsgelände

Das LG München hat klargestellt, dass auf Betriebs- oder Kundenparkplätzen keine flächendeckende Räum- und Streupflicht besteht.

weiterlesen
Zur Streupflichtverletzung auf dem Betriebsgelände

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank