07.06.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Sind Zuschläge von der Pfändung betroffen?

Beitrag mit Bild

Feiertags- und Wochenendzuschläge sind von einer Pfändung nicht betroffen.

Das Landgericht Trier hat klargestellt, dass die Sonntags-, Feiertags- und Wochenendzuschüsse zum Arbeitsentgelt unpfändbar sind, weil es sich um sog. Erschwerniszulagen handelt, die im Vollstreckungsverfahren besonders geschützt sind (§ 850a Nr. 3 ZPO).

Während die Vorinstanz noch die Ansicht vertreten hat, die gesetzliche Regelung zum Schutz derartiger Zuschläge gegen den Gläubigerzugriff greife nur dann ein, wenn die Zulage nicht allein wegen des ungünstigen Zeitpunkts gewährt würde, zu dem die Arbeit erbracht werde, stellt das Landgericht Trier nun mit Beschluss 5 T 33/16 vom 12.05.2016 heraus, dass auch das flexibilisierte Arbeiten eine relevante Mehrbelastung nach sich ziehe. Der besondere gesetzliche Schutz der Erschwerniszulagen gegen den Gläubigerzugriff müsse daher auch in diesen Fällen greifen.

Rechtsprechung ist sich uneinig

Zuvor hatten dies unter anderem auch das Landgericht Hannover (Beschluss vom 21.03.2012, 11 T 6/12) und das Landgericht Stendal (Beschluss vom 06.03.2014, 257 IK 195/11) so gesehen. Zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Hinblick auf die hierzu vertretenen differenzierenden Ansichten (etwa LAG Hessen, Urteil vom 25.01.1988, 13 Sa 359/88) hat die Kammer die Rechtsbeschwerde zugelassen.

(LG Trier, PM vom 03.06.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©Coloures-Pic/fotolia.com


30.01.2026

Kein Betriebsrat per App

Das BAG hat klargestellt, dass auch bei digital organisierter Plattformarbeit die klassischen Kriterien des Betriebsverfassungsrechts gelten.

weiterlesen
Kein Betriebsrat per App

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


29.01.2026

BFH zum Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten

Kinderbetreuungskosten sind nur dann steuerlich absetzbar, wenn das Kind zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehört, selbst wenn der andere Elternteil die Kosten mitträgt.

weiterlesen
BFH zum Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten

Meldung

©tomertu/123rf.com


29.01.2026

BFH zu Verspätungszuschlag und Corona-Krise

Der BFH stellt klar, dass gesetzliche Abgabefristen auch bei Fristverlängerungen in Ausnahmesituationen wie der Corona-Pandemie einzuhalten sind.

weiterlesen
BFH zu Verspätungszuschlag und Corona-Krise
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)