07.06.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Sind Zuschläge von der Pfändung betroffen?

Beitrag mit Bild

Feiertags- und Wochenendzuschläge sind von einer Pfändung nicht betroffen.

Das Landgericht Trier hat klargestellt, dass die Sonntags-, Feiertags- und Wochenendzuschüsse zum Arbeitsentgelt unpfändbar sind, weil es sich um sog. Erschwerniszulagen handelt, die im Vollstreckungsverfahren besonders geschützt sind (§ 850a Nr. 3 ZPO).

Während die Vorinstanz noch die Ansicht vertreten hat, die gesetzliche Regelung zum Schutz derartiger Zuschläge gegen den Gläubigerzugriff greife nur dann ein, wenn die Zulage nicht allein wegen des ungünstigen Zeitpunkts gewährt würde, zu dem die Arbeit erbracht werde, stellt das Landgericht Trier nun mit Beschluss 5 T 33/16 vom 12.05.2016 heraus, dass auch das flexibilisierte Arbeiten eine relevante Mehrbelastung nach sich ziehe. Der besondere gesetzliche Schutz der Erschwerniszulagen gegen den Gläubigerzugriff müsse daher auch in diesen Fällen greifen.

Rechtsprechung ist sich uneinig

Zuvor hatten dies unter anderem auch das Landgericht Hannover (Beschluss vom 21.03.2012, 11 T 6/12) und das Landgericht Stendal (Beschluss vom 06.03.2014, 257 IK 195/11) so gesehen. Zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Hinblick auf die hierzu vertretenen differenzierenden Ansichten (etwa LAG Hessen, Urteil vom 25.01.1988, 13 Sa 359/88) hat die Kammer die Rechtsbeschwerde zugelassen.

(LG Trier, PM vom 03.06.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©kamasigns/fotolia.com


17.09.2025

BaFin: Rückzahlung der Bankenabgabe

Die BaFin muss laut VG Frankfurt/M. die von 2011 bis 2014 erhobenen Bankenabgaben zurückzahlen, da der Verwendungszweck entfallen ist.

weiterlesen
BaFin: Rückzahlung der Bankenabgabe

Meldung

imilian/123rf.com


17.09.2025

Ungleichbehandlung im Hinweisgeberschutzgesetz

Der DStV moniert im Hinweisgeberschutzgesetz die Ungleichbehandlung beim Berufsgeheimnis. Problem ist eine abweichende Übersetzung von „legal professional privilege“.

weiterlesen
Ungleichbehandlung im Hinweisgeberschutzgesetz

Meldung

© diyanadimitrova/fotolia.com


16.09.2025

Betriebsaufspaltung: Photovoltaik und Dachflächenvermietung

Dachflächenvermietung für Photovoltaik führt nicht zur Betriebsaufspaltung, wenn die Stromerzeugung im Gesamtunternehmen nur eine untergeordnete Rolle spielt.

weiterlesen
Betriebsaufspaltung: Photovoltaik und Dachflächenvermietung

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank