• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Sind Kreditbearbeitungsgebühren gegenüber Unternehmern zulässig?

15.12.2015

Meldung, Wirtschaftsrecht

Sind Kreditbearbeitungsgebühren gegenüber Unternehmern zulässig?

Beitrag mit Bild

Die Erhebung von Kreditbearbeitungsgebühren ist einem rechtlich zulässigen Disagio vergleichbar.

Die Vereinbarung von laufzeitunabhängigen Kreditbearbeitungsgebühren zugunsten der darlehensgebenden Bank gegenüber Unternehmern ist wirksam – diese können daher nicht zurückgefordert werden.

In einem Rechtstreit vor dem Landgericht Itzehoe hatte eine Gemeinschaft aus Ärzten gegen die Deutsche Bank auf Rückzahlung einer Kreditbearbeitungsgebühr in Höhe von 16.000 Euro geklagt. Das LG Itzehoe hat die Klage mit Urteil vom 08.12.2015 (Az. 7 O 37/15) abgewiesen.

Keine Benachteiligung feststellbar

Nach Auffassung des Landgerichts führt eine Abweichung vom gesetzlichen Leitbild – wonach die Gegenleistung des Darlehensnehmers allein in der Zahlung des vereinbarten Zinses besteht – bei genereller Betrachtung nicht per se zu einer Benachteiligung der unternehmerisch tätigen Darlehensnehmer wider Treu und Glauben. Die Interessenlage sei eine andere als bei einer Verbraucherkreditgewährung, für die der BGH die Unwirksamkeit von formularmäßig vereinbarten Bearbeitungsgebühren festgestellt hatte.

Unternehmer hat auch Vorteile

Für Unternehmer könne die Vereinbarung von Bearbeitungsgebühren im Vergleich zu einem gleichbleibend höheren Kreditzins steuerliche Vorteile bringen, wenn diese Bearbeitungsgebühr bereits am Anfang der Laufzeit steuerlich geltend gemacht werde. Dadurch stehe dem Unternehmer zusätzliche Liquidität zur Verfügung. In wirtschaftlicher Hinsicht sei die Erhebung von Kreditbearbeitungsgebühren damit einem Disagio vergleichbar, das zweifelsohne rechtlich wirksam vereinbart werden kann.

(LG Itzehoe, PM vom 11.12.2015/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Rechtsboard

Andre Schüttauf / Stephan Sura


13.03.2026

Bezeichnung eines Kunden als „Nigger“ gegenüber einer Kollegin ist an sich, aber nicht immer ein Kündigungsgrund

Eine Arbeitnehmerin tituliert einen Kunden im Gespräch mit einer Kollegin als „Nigger“ – ein Grund für eine außerordentliche Kündigung? An sich ja, im Einzelfall aber womöglich nein, entschied jetzt das LAG Rheinland-Pfalz.

weiterlesen
Bezeichnung eines Kunden als „Nigger“ gegenüber einer Kollegin ist an sich, aber nicht immer ein Kündigungsgrund

Meldung

© Jamrooferpix / fotolia.com


13.03.2026

Änderungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe

Aufsichts- und Berufsrechtsregelungen für rechtsberatende Berufe sollen vereinheitlicht, modernisiert und Berufsordnungen angepasst werden.

weiterlesen
Änderungen im Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe

Meldung

©Volha Maksimava/istockphoto.com


13.03.2026

EU-Parlament fordert Aktionsplan zum Gender Pay Gap

Das EU-Parlament fordert die EU-Kommission auf, einen Aktionsplan zur Beseitigung des geschlechtsspezifischen Lohn- und Rentengefälles vorzulegen.

weiterlesen
EU-Parlament fordert Aktionsplan zum Gender Pay Gap
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)