12.04.2016

Meldung, Steuerrecht

Sind EDV-Berater gewerblich tätig?

Beitrag mit Bild

Unter den Beruf des „EDV-Beraters“ fallen nach der BFH-Rechtsprechung auch der Anwendersoftwareentwickler sowie der -programmierer und auch derjenige, der die Benutzer eines Softwareprodukts vor, bei und nach dem erstmaligen Einsatz betreut.

Das Finanzgericht Hamburg hat sich in einem aktuellen Streitfall mit der Frage auseinandergesetzt, ob ein als EDV-Berater arbeitender Diplom-Betriebswirt gewerblich tätig ist.

Die Tätigkeit eines betriebswirtschaftlichen EDV-Beraters im Bereich der Anwendersoftwareentwicklung unterfällt nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nicht dem Katalog der freien Berufe nach § 18 EStG und ist insbesondere von der Tätigkeit eines beratenden Betriebswirts zu unterscheiden und auch kein ihr ähnlicher Beruf. Ein diplomierter Betriebswirt, der als Projektleiter bei der Einführung von SAP in einem Unternehmen tätig ist, übt demnach keine selbstständige Tätigkeit als beratender Betriebswirt oder einen ähnlichen Beruf aus, sondern ist im Sinne der BFH-Rechtsprechung als EDV-Berater gewerblich tätig.

(FG Hamburg, Urteil vom 05.10.2015, Az. 1 K 131/14 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

nosua/123rf.com


21.11.2025

Gesetz zur Rückgabe von Elektroschrott passiert Bundesrat

Mit der Reform reagiert der Gesetzgeber auf die zu niedrigen Sammelquoten und die wachsende Umweltbelastung durch falsch entsorgte Altgeräte.

weiterlesen
Gesetz zur Rückgabe von Elektroschrott passiert Bundesrat

Meldung

©wsf-f/fotolia.com


21.11.2025

Verbraucherschutzklage scheitert an persönlicher GF-Haftung

Das OLG Koblenz entschied, dass eine Abhilfeklage nach dem VDuG ausschließlich gegen das Unternehmen, nicht aber gegen dessen Geschäftsführer persönlich zulässig ist.

weiterlesen
Verbraucherschutzklage scheitert an persönlicher GF-Haftung

Meldung

©Waldbach/fotolia.com


21.11.2025

Arbeitsunfall: Skiausflug war keine Dienstreise

Versicherungsschutz besteht nur, wenn die im Unfallzeitpunkt verrichtete Tätigkeit in einem inneren, sachlichen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht.

weiterlesen
Arbeitsunfall: Skiausflug war keine Dienstreise

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank