• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Sieben von zehn Erwerbstätigen im Sommerurlaub erreichbar

22.07.2022

Arbeitsrecht, Meldung

Sieben von zehn Erwerbstätigen im Sommerurlaub erreichbar

Anrufe von Vorgesetzten, Nachrichten aus dem eigenen Team oder E-Mails von Geschäftspartnern: Sieben von zehn Erwerbstätigen (71 %) sind in diesem Sommer während ihres Urlaubs beruflich erreichbar.

Beitrag mit Bild

©Janina Dierks/fotolia.com

Lediglich ein Viertel (27 %) will im Sommerurlaub nicht mit dienstlichen Anfragen behelligt werden. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung von mehr als 1.000 Personen in Deutschland ab 16 Jahren. Sieben von zehn Erwerbstätigen, die einen Sommerurlaub planen (70 %), sind per SMS oder Messenger erreichbar. Zwei von drei (64 %) sind zu Telefonaten bereit. Ein gutes Viertel liest und beantwortet E-Mails (27 %) und würde an Videokonferenzen, etwa via Zoom, Skype oder FaceTime, teilnehmen (27 %). Ein Sechstel (16 %) ist über Kollaborationstools wie Microsoft Teams oder Slack ansprechbar.

Erwartungshaltung als Ursache für Erreichbarkeit

Hauptgrund ist die Erwartungshaltung des beruflichen Umfeldes: Zwei von drei Erwerbstätigen (63 %) sind im Sommerurlaub beruflich erreichbar, weil sie davon ausgehen, dass Kolleginnen und Kollegen dies erwarten. Bei der Hälfte (50 %) erwarten es nach Meinung der Befragten die Vorgesetzten. Lediglich 15 % möchten von sich aus erreichbar sein.

Die große Mehrheit derer, die im Sommerurlaub erreichbar sind, ist dennoch überzeugt, im Urlaub gut abschalten zu können (86 %). Zugleich wollen acht von zehn (82 %) insbesondere aufgrund der Corona-Pandemie im Urlaub auch mal gezielt abschalten. Zwei Drittel (67 %) setzen sich im Urlaub feste Zeiten, zu denen sie beruflich erreichbar sind beziehungsweise Nachrichten lesen. Gut die Hälfte (52 %) ist nur im Notfall erreichbar, etwa über eine spezielle Telefonnummer oder E-Mail-Adresse. Zugleich fühlt sich jede und jeder Zweite (49 %) unter Druck gesetzt, im Urlaub ständig erreichbar sein zu müssen. Ein gutes Drittel (36 %) hat Angst, etwas zu verpassen, wenn man im Urlaub nicht ständig erreichbar ist.

Funktionierende Vertretungslösungen im Sommerurlaub

„Mobil und flexibel zu arbeiten, ist heute für viele Menschen Alltag. Wo Berufs- und Privatleben zunehmend verschmelzen, ist umso wichtiger, sich eine feste Auszeit zu nehmen und den Sommerurlaub ungestört zu genießen“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Arbeitgeber sind in der Verantwortung, funktionierende Vertretungslösungen zu etablieren, damit sich die Beschäftigten in den Ferien erholen können. Nur im äußersten Notfall sollte der Urlaub gestört werden.“ Das erfordere klare Regeln und eine ebenso klare Ansprache zum Beispiel, was die grundsätzliche Erwartungshaltung des Unternehmens und seiner Beschäftigten betrifft.


bitkom vom 18.07.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

Michael Forchhammer


22.04.2026

Die Zinsschranke im Kontext von Private Equity Fonds

Die Zinsschranke gemäß § 4h EStG stellt ein zentrales Instrument des deutschen Ertragsteuerrechts zur Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Fremdkapitalzinsen dar.

weiterlesen
Die Zinsschranke im Kontext von Private Equity Fonds

Meldung

© tashka2000/fotolia.com


22.04.2026

Kontobetrug: Banken verweigern oft die Erstattung

Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale verweigern Banken Betrugsopfern trotz gesetzlicher Rückerstattungspflicht häufig die Erstattung.

weiterlesen
Kontobetrug: Banken verweigern oft die Erstattung

Meldung

©stockWERK/fotolia.com


22.04.2026

FG Münster zu Wandeldarlehen im Start-up

Fremdübliche Wandeldarlehen an Start-ups können trotz Ausfall steuerlich berücksichtigt werden, entschied das FG Münster.

weiterlesen
FG Münster zu Wandeldarlehen im Start-up
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht