• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Sieben von zehn Erwerbstätigen im Sommerurlaub erreichbar

22.07.2022

Arbeitsrecht, Meldung

Sieben von zehn Erwerbstätigen im Sommerurlaub erreichbar

Anrufe von Vorgesetzten, Nachrichten aus dem eigenen Team oder E-Mails von Geschäftspartnern: Sieben von zehn Erwerbstätigen (71 %) sind in diesem Sommer während ihres Urlaubs beruflich erreichbar.

Beitrag mit Bild

©Janina Dierks/fotolia.com

Lediglich ein Viertel (27 %) will im Sommerurlaub nicht mit dienstlichen Anfragen behelligt werden. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung von mehr als 1.000 Personen in Deutschland ab 16 Jahren. Sieben von zehn Erwerbstätigen, die einen Sommerurlaub planen (70 %), sind per SMS oder Messenger erreichbar. Zwei von drei (64 %) sind zu Telefonaten bereit. Ein gutes Viertel liest und beantwortet E-Mails (27 %) und würde an Videokonferenzen, etwa via Zoom, Skype oder FaceTime, teilnehmen (27 %). Ein Sechstel (16 %) ist über Kollaborationstools wie Microsoft Teams oder Slack ansprechbar.

Erwartungshaltung als Ursache für Erreichbarkeit

Hauptgrund ist die Erwartungshaltung des beruflichen Umfeldes: Zwei von drei Erwerbstätigen (63 %) sind im Sommerurlaub beruflich erreichbar, weil sie davon ausgehen, dass Kolleginnen und Kollegen dies erwarten. Bei der Hälfte (50 %) erwarten es nach Meinung der Befragten die Vorgesetzten. Lediglich 15 % möchten von sich aus erreichbar sein.

Die große Mehrheit derer, die im Sommerurlaub erreichbar sind, ist dennoch überzeugt, im Urlaub gut abschalten zu können (86 %). Zugleich wollen acht von zehn (82 %) insbesondere aufgrund der Corona-Pandemie im Urlaub auch mal gezielt abschalten. Zwei Drittel (67 %) setzen sich im Urlaub feste Zeiten, zu denen sie beruflich erreichbar sind beziehungsweise Nachrichten lesen. Gut die Hälfte (52 %) ist nur im Notfall erreichbar, etwa über eine spezielle Telefonnummer oder E-Mail-Adresse. Zugleich fühlt sich jede und jeder Zweite (49 %) unter Druck gesetzt, im Urlaub ständig erreichbar sein zu müssen. Ein gutes Drittel (36 %) hat Angst, etwas zu verpassen, wenn man im Urlaub nicht ständig erreichbar ist.

Funktionierende Vertretungslösungen im Sommerurlaub

„Mobil und flexibel zu arbeiten, ist heute für viele Menschen Alltag. Wo Berufs- und Privatleben zunehmend verschmelzen, ist umso wichtiger, sich eine feste Auszeit zu nehmen und den Sommerurlaub ungestört zu genießen“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Arbeitgeber sind in der Verantwortung, funktionierende Vertretungslösungen zu etablieren, damit sich die Beschäftigten in den Ferien erholen können. Nur im äußersten Notfall sollte der Urlaub gestört werden.“ Das erfordere klare Regeln und eine ebenso klare Ansprache zum Beispiel, was die grundsätzliche Erwartungshaltung des Unternehmens und seiner Beschäftigten betrifft.


bitkom vom 18.07.2022 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Meldung

sdecoret/123rf.com


18.05.2026

Unternehmen haften für falsche KI-Auskünfte

Ein Chatbot soll Kunden helfen, Termine zu buchen und Fragen zu beantworten. Doch wenn die KI falsche Angaben macht, wird daraus schnell ein rechtliches Problem.

weiterlesen
Unternehmen haften für falsche KI-Auskünfte

Meldung

©momius/fotolia.com


18.05.2026

Unfall während eines Firmen-Fußballcups ist kein Arbeitsunfall

Ein Unfall bei einem betrieblich organisierten Fußballturnier ist kein Arbeitsunfall, wenn die Veranstaltung vor allem sportlich interessierte Beschäftigte anspricht.

weiterlesen
Unfall während eines Firmen-Fußballcups ist kein Arbeitsunfall

Meldung

©maho/fotolia.com


15.05.2026

Dienstwagen ohne Fahrtenbuch: Pauschale Kürzung bleibt zulässig

Ohne Fahrtenbuch können Fahrten zum eigenen Büro für Selbstständige steuerlich nachteilig werden, zeigt ein aktuelles BFH-Urteil.

weiterlesen
Dienstwagen ohne Fahrtenbuch: Pauschale Kürzung bleibt zulässig
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht