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29.05.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

Shareholder Aktivismus und wie Unternehmen auf ihn reagieren können

Beitrag mit Bild

©psdesign1/fotolia.com

Fälle wie die Auseinandersetzung des Automobilzulieferers Grammer mit der Investorenfamilie Hastor stehen exemplarisch für den Einzug des Shareholder Aktivismus auf den deutschen Kapitalmarkt. Unternehmen stehen vor der Herausforderung, sich auf kommende Auseinandersetzungen mit ihren Investoren vorbereiten zu müssen.

2017 war kein einfaches Jahr für den Automobilzulieferer Grammer. Das Unternehmen wehrte nur knapp einen „Angriff“ der bosnischen Investorenfamilie Hastor ab. Diese hatte bis Mitte März 2017 bereits 20% der Anteile an dem im SDAX notierten Konzern erworben – genug um bei den bis dahin notorisch schlecht besuchten Hauptversammlungen empfindlich Einfluss zu nehmen. Die Ziele der Aktivisten waren dabei, trotz aller Versuche, sich bedeckt zu halten, schnell klar: Kontrolle gewinnen – Profitabilität steigern.

Chinesische Unternehmen als „weiße Ritter“

Drei der sechs Aktionärsvertreter im Aufsichtsrat wollte Hastor austauschen und durch Vertraute ersetzen. Außerdem sollte CEO Hartmut Müller seinen Posten räumen. In der Folge erwartete man sich ein gestiegenes Durchsetzungsvermögen in Preisverhandlungen mit Abnehmern aus der deutschen Automobilindustrie – und eine entsprechend gestiegene Rendite für Grammers Aktionäre. Am Ende gelang die Abwehr der Übernahme mithilfe chinesischer Unternehmen nur knapp – eine fragwürdige Strategie…

Von Investor Relations zu Investor Research

Das Beispiel Grammer zeigt, dass die Absicherung durch einen wohlmeinenden Ankerinvestor schwer fallen kann – und längst nicht alle Probleme dauerhaft löst. Die Frage bleibt letztendlich, wie Manager auf Fälle von Shareholder Aktivismus angemessen reagieren sollen. Die Autoren Prof. Dr. Henning Zülch, Carl W. Weuster und Kiril Mladenov, alle HHL – Leipzig Graduate School of Management erklären im Fachbeitrag „Shareholder Aktivismus in Deutschland“ mögliche Strategien.

Sie finden den Beitrag in der aktuellen KOR vom 01.06.2018, Heft 06, Seite 303 f. sowie online unter KOR1271046

(KOR vom 01.06.2018 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)


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