• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Sexuelle Belästigung rechtfertigt die fristlose Kündigung

17.02.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Sexuelle Belästigung rechtfertigt die fristlose Kündigung

Beitrag mit Bild

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Angesichts der Schwere des Vorfalls war es dem Arbeitgeber nicht zuzumuten, das Arbeitsverhältnis auch nur bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortzusetzen.

Belästigt ein Arbeitnehmer eine Kollegin sexuell, kann das auch dann eine fristlose Kündigung des langjährigen Arbeitsverhältnisses rechtfertigen, wenn der Vorfall schon über ein Jahr her ist, sich die Betroffene aber erst sehr viel später gegenüber dem Arbeitgeber offenbart hat. Dies hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschieden.

Der Kläger war seit 1993 als Abteilungsleiter bei einem Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels beschäftigt. Dieses erfuhr von einem Vorfall aus dem Frühjahr 2014. Damals schloss der Kläger die Tür zu einem Raum, in dem sich nur er und eine Mitarbeiterin befanden. Er drängte sie an die Wand, umarmte sie und strich ihr mit den Armen den Rücken hinab bis zum Po. Die Mitarbeiterin erzählte den Vorfall zunächst ausschließlich der Marktleiterin.

Schwere des Vorfalls ausschlaggebend

Das Landesarbeitsgericht erachtete anders als das Arbeitsgericht Elmshorn die fristlose Kündigung als rechtmäßig und wies die Kündigungsschutzklage ab. Der feststehende sexuelle Übergriff des Klägers werteten die Richter als wichtigen, die fristlose Kündigung begründenden Grund. Der Vorfall lag zwar lange zurück, konnte die Kündigung aber dennoch begründen. Das Wissen der Marktleiterin ist dem Arbeitgeber nicht zuzurechnen. Sie hatte nicht die Erlaubnis des Opfers, den Vorfall an die Geschäftsführung weiterzumelden. Angesichts der Schwere des Vorfalls war es dem Arbeitgeber nicht zuzumuten, das Arbeitsverhältnis auch nur bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortzusetzen.

(LArbG Schleswig-Holstein , PM Nr. 02/2016 vom 17.02.2016 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

anutaray/123RF.com


19.04.2024

Hinweise zur Prüfung nach dem Verpackungsgesetz

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister gibt Hinweise zur Prüfung nach dem Verpackungsgesetz, um Fehlerquellen in der Praxis zu vermeiden.

weiterlesen
Hinweise zur Prüfung nach dem Verpackungsgesetz

Meldung

©Travis/fotolia.com


19.04.2024

Komplizierte Dokumentationspflichten bei Kryptowährungen

Der DStV beurteilt die Umsetzung der im neuerlichen BMF-Entwurfsschreiben ausgeführten Dokumentationspflichten bei Kryptowährungen in der Praxis als schwierig.

weiterlesen
Komplizierte Dokumentationspflichten bei Kryptowährungen

Meldung

©asbe24/fotolia.com


18.04.2024

Diskriminierung von Vätern bei Kindererziehungszeiten?

Das Bundessozialgericht hat sich mit der Frage befasst, ob Väter bei der Zuordnung von Kindererziehungszeiten für die Rente diskriminiert werden.

weiterlesen
Diskriminierung von Vätern bei Kindererziehungszeiten?

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank