21.06.2018

Arbeitsrecht, Meldung

Senkung der Krankenkassenbeiträge

Beitrag mit Bild

©p365.de/fotolia.com

Der geplante Abbau hoher Rücklagen der gesetzlichen Krankenkassen kommt auch den Arbeitgebern zugute. Die Rückführung ermögliche Beitragssenkungen im Volumen von jährlich rund 1 bis 1,5 Milliarden Euro, schreibt die Bundesregierung. Das führe über drei Jahre rechnerisch zu einer Entlastung der Arbeitgeber von jährlich rund einer Viertelmilliarde bis einer halben Milliarde Euro.

Mit dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wurde die Wiedereinführung der Parität in der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen. Nun liegt der Referentenentwurf eines „Versichertenentlastungsgesetzes“ vor, mit dem die hälftige Zahlung der Beiträge und der Zusatzbeiträge durch Krankenkassenmitglieder und Arbeitgeber hergestellt werden soll.

GKV-Versichertenentlastungsgesetz

Von dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz profitierten ganz überwiegend die Versicherten. Sie würden durch die paritätische Finanzierung der Beiträge ab 2019 jedes Jahr um rund 6,9 Milliarden Euro entlastet, schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/2681) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. Einschließlich der Entlastung aus dem Abbau überschüssiger Reserven in Höhe von jährlich rund einer halben Milliarde Euro bis einer Dreiviertelmilliarde Euro und der Entlastung der Selbstständigen liege das jährliche Entlastungsvolumen für die Versicherten bei rund acht Milliarden Euro.

Neue Obergrenze für Finanzreserven

Der Gesetzentwurf sieht den Angaben zufolge vor, dass die zulässige Obergrenze für die Finanzreserven der gesetzlichen Krankenkassen auf maximal das 1,0-fache der durchschnittlichen Monatsausgabe gesenkt wird. Um Beitragssatzsprünge zu vermeiden, wird den Krankenkassen ein schrittweises Abschmelzen auf die neue Obergrenze innerhalb von drei Haushaltsjahren ermöglicht. Ferner soll eine Obergrenze für die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds in Höhe von 50 % einer Monatsausgabe eingeführt werden.

Rücklagen in Höhe von rund 19,2 Milliarden Euro

Zum Jahresende 2017 verfügten die Krankenkassen über Rücklagen in Höhe von insgesamt rund 19,2 Milliarden Euro. Die liquiden Mittel des Gesundheitsfonds lagen Mitte Januar 2018 bei rund 9,1 Milliarden Euro.

Das GKV-Versichertenentlastungsgesetz soll zum 01.01.2019 in Kraft treten.

(Dt. Bundestag, hib vom 20.06.2018 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)


Weitere Meldungen


Meldung

© Marco2811 / fotolia.com


23.10.2024

Komplexität des Mandantenverhaltens rechtfertigt höheren Anwaltsaufwand

Anwaltskosten können bei Verkomplizierung der Verteidigung durch den Mandanten steigen, stellte das OLG Frankfurt am Main klar.

weiterlesen
Komplexität des Mandantenverhaltens rechtfertigt höheren Anwaltsaufwand

Meldung

©blende11.photo/fotolia.com


23.10.2024

Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Verlängerung eines Erbbaurechts

Die Grunderwerbsteuer bei Verlängerung eines Erbbaurechts basiert auf dem kapitalisierten Erbbauzins ohne Abzinsung, entschied der BFH.

weiterlesen
Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Verlängerung eines Erbbaurechts

Steuerboard

Teresa Noël


22.10.2024

Tax Compliance Praxis: Das Zusammenspiel von Progressionsvorbehalt und der Abzugsbeschränkung des § 2a EStG bei DBA-steuerfreien Mieteinkünften aus Drittstaaten

Die Beteiligung von Inländern an ausländischen Immobilien, entweder unmittelbar oder mittelbar, ist gängige Praxis.

weiterlesen
Tax Compliance Praxis: Das Zusammenspiel von Progressionsvorbehalt und der Abzugsbeschränkung des § 2a EStG bei DBA-steuerfreien Mieteinkünften aus Drittstaaten

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Gratis Paket: 4 Hefte + Datenbank