13.01.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Seminartipp: Strategisches Management

Beitrag mit Bild

Die Bedeutung der Unternehmensstrategie für die Steuerung des Unternehmens ist immens.

Die Entwicklung und Umsetzung einer effektiven Unternehmensstrategie gehört heute zu den wichtigsten Aufgaben des Managements. Wie können beispielsweise unterschiedliche Geschäftsbereiche systematisch analysiert und miteinander verglichen werden?

Insbesondere bei Unternehmen mit unterschiedlichen Geschäftsfeldern müssen komplexe Wechselwirkungen und deren Einfluss auf zukünftige Chancen und Risiken berücksichtigt werden. In der Praxis sehen sich Unternehmen daher vor großen Herausforderungen. Im Rahmen des Seminars „Crashkurs Strategisches Management“ lernen Sie anhand von Praxisbeispielen die modernen Methoden und wesentlichen Stellhebel für eine effektive Unternehmensstrategie kennen. Nutzen Sie das Expertenwissen unseres Referenten, um die Zukunft Ihres Unternehmens nachhaltig zu sichern und zusätzliche Werte zu generieren.

Mehr zum Seminar „Crashkurs Strategisches Management“, das am 03.03.2016 in Düsseldorf stattfindet, erfahren Sie unter http://www.fachmedien.de/management


Weitere Meldungen


Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


05.06.2026

BGH bestätigt Rückkehrpflicht für Mietwagen

Der BGH hat entschieden, dass Uber-Mietwagen nach einer Fahrt grundsätzlich unverzüglich zum Betriebssitz zurückkehren müssen.

weiterlesen
BGH bestätigt Rückkehrpflicht für Mietwagen

Meldung

©peshkova/123rf.com


05.06.2026

Studie: Deutsche Beschäftigte erleben KI seltener als Gewinn

Deutsche Beschäftigte nutzen KI zwar ähnlich häufig wie ihre internationalen Kollegen, erleben jedoch seltener positive Auswirkungen auf den Arbeitsalltag.

weiterlesen
Studie: Deutsche Beschäftigte erleben KI seltener als Gewinn

Steuerboard

Jan Winkler / Tim Hampe


03.06.2026

Keine Haftung eines früheren GmbH-Geschäftsführers als gesetzlicher Vertreter nach Verlust der Organstellung trotz fortdauernder Eintragung im Handelsregister

Mit Urteil vom 09.12.2025 (VII R 4/23) hat der BFH entschieden, dass ein GmbH-Geschäftsführer, der seine Organstellung kraft Gesetzes verloren hat, nicht als gesetzlicher Vertreter im Sinne des § 34 Abs. 1 AO (i.V.m. § 69 Satz 1 AO) haftet – auch wenn seine Eintragung im Handelsregister fortbesteht.

weiterlesen
Keine Haftung eines früheren GmbH-Geschäftsführers als gesetzlicher Vertreter nach Verlust der Organstellung trotz fortdauernder Eintragung im Handelsregister
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht