13.01.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Seminartipp: Strategisches Management

Beitrag mit Bild

Die Bedeutung der Unternehmensstrategie für die Steuerung des Unternehmens ist immens.

Die Entwicklung und Umsetzung einer effektiven Unternehmensstrategie gehört heute zu den wichtigsten Aufgaben des Managements. Wie können beispielsweise unterschiedliche Geschäftsbereiche systematisch analysiert und miteinander verglichen werden?

Insbesondere bei Unternehmen mit unterschiedlichen Geschäftsfeldern müssen komplexe Wechselwirkungen und deren Einfluss auf zukünftige Chancen und Risiken berücksichtigt werden. In der Praxis sehen sich Unternehmen daher vor großen Herausforderungen. Im Rahmen des Seminars „Crashkurs Strategisches Management“ lernen Sie anhand von Praxisbeispielen die modernen Methoden und wesentlichen Stellhebel für eine effektive Unternehmensstrategie kennen. Nutzen Sie das Expertenwissen unseres Referenten, um die Zukunft Ihres Unternehmens nachhaltig zu sichern und zusätzliche Werte zu generieren.

Mehr zum Seminar „Crashkurs Strategisches Management“, das am 03.03.2016 in Düsseldorf stattfindet, erfahren Sie unter http://www.fachmedien.de/management


Weitere Meldungen


Meldung

©cirquedesprit/fotolia.com


09.01.2026

Nachfolgekrise: Jeder vierte Betrieb will schließen

Der deutsche Mittelstand steht vor einem Generationswechsel, den viele Betriebe mangels Nachfolger und wachsender Bürokratie nicht bewältigen können.

weiterlesen
Nachfolgekrise: Jeder vierte Betrieb will schließen

Meldung

©8vfanrf /123rf.com


09.01.2026

Stada-Übernahme: OLG spricht Aktionären Nachbesserungsanspruch zu

Das OLG Frankfurt/M. hat klargestellt, dass ehemalige Aktionäre des Pharmaunternehmens Stada Anspruch auf eine Nachbesserung des Übernahmepreises haben.

weiterlesen
Stada-Übernahme: OLG spricht Aktionären Nachbesserungsanspruch zu

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


08.01.2026

Zum Werbungskostenabzug für Stellplätze bei doppelter Haushaltsführung

Kosten für einen Stellplatz an der Zweitwohnung sind nicht von der 1.000-€-Grenze für Unterkunftskosten umfasst und daher zusätzlich als Werbungskosten abziehbar.

weiterlesen
Zum Werbungskostenabzug für Stellplätze bei doppelter Haushaltsführung
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)