13.01.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Seminartipp: Strategisches Management

Beitrag mit Bild

Die Bedeutung der Unternehmensstrategie für die Steuerung des Unternehmens ist immens.

Die Entwicklung und Umsetzung einer effektiven Unternehmensstrategie gehört heute zu den wichtigsten Aufgaben des Managements. Wie können beispielsweise unterschiedliche Geschäftsbereiche systematisch analysiert und miteinander verglichen werden?

Insbesondere bei Unternehmen mit unterschiedlichen Geschäftsfeldern müssen komplexe Wechselwirkungen und deren Einfluss auf zukünftige Chancen und Risiken berücksichtigt werden. In der Praxis sehen sich Unternehmen daher vor großen Herausforderungen. Im Rahmen des Seminars „Crashkurs Strategisches Management“ lernen Sie anhand von Praxisbeispielen die modernen Methoden und wesentlichen Stellhebel für eine effektive Unternehmensstrategie kennen. Nutzen Sie das Expertenwissen unseres Referenten, um die Zukunft Ihres Unternehmens nachhaltig zu sichern und zusätzliche Werte zu generieren.

Mehr zum Seminar „Crashkurs Strategisches Management“, das am 03.03.2016 in Düsseldorf stattfindet, erfahren Sie unter http://www.fachmedien.de/management


Weitere Meldungen


Interview

Dr. Matthias Köhler und Felix Arnold


17.07.2026

Krankmeldung, Befristung, Kündigung: Was die Arbeitsrechtsreform für Arbeitgeber verändert

Die geplante Arbeitsrechtsreform verspricht Arbeitgebern mehr Flexibilität, verlangt aber sorgfältige Anpassungen bei HR-Prozessen.

weiterlesen
Krankmeldung, Befristung, Kündigung: Was die Arbeitsrechtsreform für Arbeitgeber verändert

Meldung

©magele-picture/fotolia.com


17.07.2026

Gewerbesteuer: BFH verlangt genaue Einzelfallprüfung

Ob mehrere Tätigkeiten steuerlich einen oder mehrere Gewerbebetriebe darstellen, muss stets anhand der tatsächlichen Verhältnisse geprüft werden.

weiterlesen
Gewerbesteuer: BFH verlangt genaue Einzelfallprüfung

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


17.07.2026

BFH: Finanzgerichte müssen Erbquoten im Zweifel prüfen

Ein deutlich höherer Grundstückswert kann eine erneute Prüfung der im Erbschein genannten Erbquoten erforderlich machen.

weiterlesen
BFH: Finanzgerichte müssen Erbquoten im Zweifel prüfen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht