13.01.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Seminartipp: Strategisches Management

Beitrag mit Bild

Die Bedeutung der Unternehmensstrategie für die Steuerung des Unternehmens ist immens.

Die Entwicklung und Umsetzung einer effektiven Unternehmensstrategie gehört heute zu den wichtigsten Aufgaben des Managements. Wie können beispielsweise unterschiedliche Geschäftsbereiche systematisch analysiert und miteinander verglichen werden?

Insbesondere bei Unternehmen mit unterschiedlichen Geschäftsfeldern müssen komplexe Wechselwirkungen und deren Einfluss auf zukünftige Chancen und Risiken berücksichtigt werden. In der Praxis sehen sich Unternehmen daher vor großen Herausforderungen. Im Rahmen des Seminars „Crashkurs Strategisches Management“ lernen Sie anhand von Praxisbeispielen die modernen Methoden und wesentlichen Stellhebel für eine effektive Unternehmensstrategie kennen. Nutzen Sie das Expertenwissen unseres Referenten, um die Zukunft Ihres Unternehmens nachhaltig zu sichern und zusätzliche Werte zu generieren.

Mehr zum Seminar „Crashkurs Strategisches Management“, das am 03.03.2016 in Düsseldorf stattfindet, erfahren Sie unter http://www.fachmedien.de/management


Weitere Meldungen


Meldung

©VRD/fotolia.com


02.04.2026

BFH stärkt Rückstellungen für Vorruhestand

Der BFH erleichtert die Rückstellungsbildung für Vorruhestandsmodelle bereits bei bestehendem arbeitsvertraglichem Anspruch.

weiterlesen
BFH stärkt Rückstellungen für Vorruhestand

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


02.04.2026

Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam

Fehler bei der Massenentlassungsanzeige führen regelmäßig zur Unwirksamkeit der ausgesprochenen Kündigungen, entschied das BAG.

weiterlesen
Fehler bei Massenentlassung machen Kündigung unwirksam

Steuerboard

Markus Piontek


01.04.2026

Abfindung für lebzeitigen Verzicht auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche auch bei Ratenzahlung nicht steuerbar

Mit Urteil vom 20.01.2026 (VIII R 6/23) hat der BFH die ertragsteuerliche Steuerbarkeit von Abfindungen verneint, die ein Pflichtteilsberechtigter für den lebzeitigen Verzicht auf sein Pflichtteilsrecht erhält.

weiterlesen
Abfindung für lebzeitigen Verzicht auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche auch bei Ratenzahlung nicht steuerbar
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)