13.01.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Seminartipp: Strategisches Management

Beitrag mit Bild

Die Bedeutung der Unternehmensstrategie für die Steuerung des Unternehmens ist immens.

Die Entwicklung und Umsetzung einer effektiven Unternehmensstrategie gehört heute zu den wichtigsten Aufgaben des Managements. Wie können beispielsweise unterschiedliche Geschäftsbereiche systematisch analysiert und miteinander verglichen werden?

Insbesondere bei Unternehmen mit unterschiedlichen Geschäftsfeldern müssen komplexe Wechselwirkungen und deren Einfluss auf zukünftige Chancen und Risiken berücksichtigt werden. In der Praxis sehen sich Unternehmen daher vor großen Herausforderungen. Im Rahmen des Seminars „Crashkurs Strategisches Management“ lernen Sie anhand von Praxisbeispielen die modernen Methoden und wesentlichen Stellhebel für eine effektive Unternehmensstrategie kennen. Nutzen Sie das Expertenwissen unseres Referenten, um die Zukunft Ihres Unternehmens nachhaltig zu sichern und zusätzliche Werte zu generieren.

Mehr zum Seminar „Crashkurs Strategisches Management“, das am 03.03.2016 in Düsseldorf stattfindet, erfahren Sie unter http://www.fachmedien.de/management


Weitere Meldungen


Meldung

Grundsteuer


15.04.2026

Grundsteuer: Tatsächliche Fläche zählt

Bei der Grundsteuer zählt die wirkliche Fläche, nicht automatisch die amtlich mitgeteilte Grundstücksgröße, so das Niedersächsische Finanzgericht.

weiterlesen
Grundsteuer: Tatsächliche Fläche zählt

Meldung

©Andrey Popov/fotolia.com


15.04.2026

AGG-Reform geplant: Mehr Schutz vor Diskriminierung

Der Gesetzentwurf zur Änderung des AGG soll den Diskriminierungsschutz durch längere Fristen und erweiterte Benachteiligungsverbote verbessern.

weiterlesen
AGG-Reform geplant: Mehr Schutz vor Diskriminierung

Steuerboard

Gerd Seeliger


14.04.2026

Grunderwerbsteuer: Frist versäumt, keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Die Grunderwerbsteuerbelastung von Rechtsvorgängen mit Grundstücken lassen sich unter den Voraussetzungen des § 16 GrEStG rückgängig machen. Was aber, wenn die zweiwöchige Anzeigefrist des ursprünglichen Rechtsvorgangs beim Finanzamt weder vom Notar (§ 18GrEStG) noch von dem Steuerpflichtigen gem. § 19 GrEStG eingehalten wurde?

weiterlesen
Grunderwerbsteuer: Frist versäumt, keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht