• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Seminartipp Due Diligence: Transaktionen erfolgreich planen

06.01.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Seminartipp Due Diligence: Transaktionen erfolgreich planen

Beitrag mit Bild

Um auch unter Zeitdruck keine Fehler zu machen, müssen alle Beteiligten die einzelnen Bausteine einer Due Diligence genau kennen und über die nötigen Grundkenntnisse zum M&A-Projektmanagement verfügen.

Im M&A-Geschäft nutzen viele Unternehmen eine detaillierte Stärken- und Schwächen-Analyse, um die Chancen und Risiken einer Transaktion zu bestimmen. Je präziser diese Analyse ist, desto geringer sind die Risiken von Fehlinvestitionen oder Probleme im Falle einer Prüfung.

In unserem Due Diligence-Seminar erfahren Sie, wie Sie sich optimal auf eine Financial, Tax und Legal Due Diligence vorbereiten, welche Abläufe zu beachten sind und wie Sie die Ergebnisse in eine erfolgreiche Transaktion umsetzen. Darüber hinaus erhalten Sie wertvolles Know-how zur Steuerung internationaler Projekte und zum besonderen Umgang mit Aufschwung- und Krisensituationen.

Das Seminar „Due Diligence – Transaktionen erfolgreich planen, managen und ins Ziel bringen“ findet am 04.02.2016 in Frankfurt am Main statt. Mehr über die Inhalte erfahren Sie hier.


Weitere Meldungen


Interview

Dr. Matthias Köhler und Felix Arnold


17.07.2026

Krankmeldung, Befristung, Kündigung: Was die Arbeitsrechtsreform für Arbeitgeber verändert

Die geplante Arbeitsrechtsreform verspricht Arbeitgebern mehr Flexibilität, verlangt aber sorgfältige Anpassungen bei HR-Prozessen.

weiterlesen
Krankmeldung, Befristung, Kündigung: Was die Arbeitsrechtsreform für Arbeitgeber verändert

Meldung

©magele-picture/fotolia.com


17.07.2026

Gewerbesteuer: BFH verlangt genaue Einzelfallprüfung

Ob mehrere Tätigkeiten steuerlich einen oder mehrere Gewerbebetriebe darstellen, muss stets anhand der tatsächlichen Verhältnisse geprüft werden.

weiterlesen
Gewerbesteuer: BFH verlangt genaue Einzelfallprüfung

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


17.07.2026

BFH: Finanzgerichte müssen Erbquoten im Zweifel prüfen

Ein deutlich höherer Grundstückswert kann eine erneute Prüfung der im Erbschein genannten Erbquoten erforderlich machen.

weiterlesen
BFH: Finanzgerichte müssen Erbquoten im Zweifel prüfen
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht