• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Seminartipp Due Diligence: Transaktionen erfolgreich planen

06.01.2016

Meldung, Wirtschaftsrecht

Seminartipp Due Diligence: Transaktionen erfolgreich planen

Beitrag mit Bild

Um auch unter Zeitdruck keine Fehler zu machen, müssen alle Beteiligten die einzelnen Bausteine einer Due Diligence genau kennen und über die nötigen Grundkenntnisse zum M&A-Projektmanagement verfügen.

Im M&A-Geschäft nutzen viele Unternehmen eine detaillierte Stärken- und Schwächen-Analyse, um die Chancen und Risiken einer Transaktion zu bestimmen. Je präziser diese Analyse ist, desto geringer sind die Risiken von Fehlinvestitionen oder Probleme im Falle einer Prüfung.

In unserem Due Diligence-Seminar erfahren Sie, wie Sie sich optimal auf eine Financial, Tax und Legal Due Diligence vorbereiten, welche Abläufe zu beachten sind und wie Sie die Ergebnisse in eine erfolgreiche Transaktion umsetzen. Darüber hinaus erhalten Sie wertvolles Know-how zur Steuerung internationaler Projekte und zum besonderen Umgang mit Aufschwung- und Krisensituationen.

Das Seminar „Due Diligence – Transaktionen erfolgreich planen, managen und ins Ziel bringen“ findet am 04.02.2016 in Frankfurt am Main statt. Mehr über die Inhalte erfahren Sie hier.


Weitere Meldungen


Meldung

Der EuGH soll klären, wo bei privater Datenverarbeitung die Grenzen der DSGVO-Haushaltsausnahme liegen.


18.09.2026

BGH lässt Reichweite der DSGVO-Haushaltsausnahme klären

Der EuGH soll klären, wo bei privater Datenverarbeitung die Grenzen der DSGVO-Haushaltsausnahme liegen.

weiterlesen
BGH lässt Reichweite der DSGVO-Haushaltsausnahme klären

Meldung

©DenysRudyi/fotolia.com


18.09.2026

EU will Anerkennung von Berufsqualifikationen beschleunigen

Die EU will Berufsqualifikationen schneller anerkennen und grenzüberschreitendes Arbeiten einfacher, digitaler und sicherer machen.

weiterlesen
EU will Anerkennung von Berufsqualifikationen beschleunigen

Meldung

©Gehkah/fotolia.com


17.09.2026

BFH erleichtert Nutzung des Gesellschaftspostfachs

Beim Gesellschaftspostfach dürfen Unterzeichner und Versender verschieden sein, wenn beide die Gesellschaft wirksam vertreten dürfen.

weiterlesen
BFH erleichtert Nutzung des Gesellschaftspostfachs
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht