• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Selbstbestimmte Arbeitszeiten verstärken Gender Pay Gap

07.09.2016

Arbeitsrecht, Meldung

Selbstbestimmte Arbeitszeiten verstärken Gender Pay Gap

Beitrag mit Bild

Selbstbestimmte Arbeitszeiten: Männer verdienen mehr, Frauen jedoch nicht – selbst wenn sie länger arbeiten.

Männer, die im Rahmen von Gleitzeit oder Vertrauensarbeitszeit über ihre Arbeitszeit selbst bestimmen können, arbeiten länger und verdienen mehr. Frauen haben dagegen kaum finanzielle Vorteile – selbst wenn sie mehr Überstunden machen.

Immer mehr Erwerbstätige können selbst über Arbeitsbeginn und Feierabend bestimmen. Eine neue Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung und der University of Kent zeigt, was diese Entwicklung für die Gleichstellung von Mann und Frau bedeutet. Überraschenderweise nicht nur Gutes: Der Analyse zufolge besteht die Gefahr, dass selbstbestimmte Arbeitszeiten bestehende Geschlechterungleichheiten verstärken.

Mehr Überstunden bei Gleitzeit

Von den deutschen Beschäftigten haben 45 Prozent feste Arbeitszeiten. Ein weiteres Fünftel hat wechselnde Arbeitszeiten, die der Arbeitgeber vorgibt. Knapp ein Viertel darf im Rahmen von Gleitzeit über Anfang und Ende des Arbeitstags bestimmen, ein Zehntel hat volle Autonomie über die Arbeitszeit. Gravierende Unterschiede zwischen Frauen und Männern gibt es hier kaum. Dagegen unterscheiden sich die Auswirkungen der Arbeitszeitarrangements erheblich zwischen den Geschlechtern: Wenn Männer von festen Arbeitszeiten zu Gleitzeit wechseln, machen sie im Schnitt eine Überstunde pro Woche mehr, Frauen nur eine halbe Stunde. Wenn männliche Beschäftigte autonom über ihre Arbeitszeit bestimmen dürfen, wächst ihr Überstundenpensum um zwei Stunden, bei weiblichen um eine Stunde. Die Geschlechterdifferenzen gehen vor allem auf Frauen in Teilzeit zurück, Frauen in Vollzeit leisten die gleiche Mehrarbeit wie Männer.

Einkommensunterschiede signifikant

Vor allem bei den Einkommen gibt es geschlechtsspezifische Effekte: Bei männlichen Beschäftigten steigt der Jahresbruttolohn im Schnitt um 1.200 Euro bei Gleitzeit und um 2.400 Euro bei vollständiger Arbeitszeitautonomie. Wenn man die zusätzlichen Überstunden berücksichtigt, bleiben Zuwächse von 1.100 und 2.100 Euro. Das Lohnplus beruht also nicht nur auf der Vergütung der Mehrarbeit, sondern dürfte auch eine Belohnung für höheres Engagement und mehr Produktivität sein. Bei weiblichen Beschäftigten sind dagegen keine signifikanten Auswirkungen auf das Gehalt nachweisbar – auch dann nicht, wenn man nur die Vollzeit-Arbeitnehmerinnen betrachtet.

Diskriminierung durch Arbeitgeber?

Die Differenz in den Einkommenszuwächsen erklären die Forscher zum einen damit, dass Frauen flexible Arbeitszeiten eher für familiäre Verpflichtungen nutzen als Männer. Dass Frauen in Vollzeit ihre Überstunden ebenso stark ausbauen wie Männer, ohne finanziell davon zu profitieren, deute zudem darauf hin, dass auch Diskriminierung durch Arbeitgeber eine Rolle spielt: Vorgesetzte scheinen Frauen weniger Engagement und Produktivität als Männern zuzuschreiben, selbst wenn sie ihre Leistung mit flexiblen Arbeitszeiten vergleichbar steigern.

(Hans-Böckler-Stiftung, PM vom 05.09.2016/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Emanuel Benning


10.07.2026

Vorsteuerabzug bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen: Die Gesellschaft erklärt, die Gesellschafter schenken

Steuerliche Fragen der Nachfolgeplanung finden sich häufig im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht sowie im Ertragsteuerrecht vor dem Finanzgericht wieder. Hiervon macht ein aktuelles Urteil des FG Baden-Württemberg eine Ausnahme – und ist für die Arbeit der Berater aber nicht minder relevant.

weiterlesen
Vorsteuerabzug bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen: Die Gesellschaft erklärt, die Gesellschafter schenken

Meldung

Der Betrieb


10.07.2026

Klimaklage gegen Lufthansa: Irreführende Werbung mit CO2-Reduzierung

Das OLG Köln hat eine Werbung der Lufthansa untersagt, dass nachhaltiger Flugkraftstoff die Emissionen des konkret gebuchten Fluges reduziere.

weiterlesen
Klimaklage gegen Lufthansa: Irreführende Werbung mit CO2-Reduzierung

Meldung

©Zerbor/fotolia.com


10.07.2026

Trendmonitor Recht: Anstieg im Arbeitsrecht

Besonders stark zugenommen haben Rechtsstreitigkeiten neben dem Arbeitsrecht auch im Lebensbereich Miete und Wohnen.

weiterlesen
Trendmonitor Recht: Anstieg im Arbeitsrecht
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht