04.05.2021

Betriebswirtschaft, Meldung

Sektorspezifische Risikoanalyse 2020

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©Eisenhans/fotolia.com

Das Bundesministerium der Finanzen hat eine Sektorspezifische Risikoanalyse 2020 veröffentlicht. Analysiert werden nach deutschem Recht gegründete juristische Personen und sonstige Rechtsgestaltungen auf ihre Anfälligkeiten für den Missbrauch zu Geldwäsche- oder Terrorismusfinanzierungszwecken.

Insgesamt wurde festgestellt, dass eine unzweifelhafte Risikoaussage bezüglich der De-facto-Anfälligkeiten von Rechtsformen in Deutschland für den Missbrauch zu Zwecken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung abschließend nicht möglich ist. Hierfür fehlt es an einer Datengrundlage, welche die Risikosituation von Rechtsformen in Deutschland vollumfänglich abbilden könnte.

Keine spezifische Anfälligkeit einzelner deutscher Rechtsformen

Die Einschätzungen der verantwortlichen Behörden deuten darauf hin, dass im Fall der Beteiligung juristischer Personen und sonstiger Rechtsgestaltungen diese nicht wegen ihrer rechtlichen Ausgestaltungen gewählt werden. Grund hierfür sind andere, davon unabhängiger Faktoren. Dementsprechend ist keine spezifische Anfälligkeit einzelner deutscher Rechtsformen für den Missbrauch zu Zwecken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung erkennbar.

Speziell konzentrieren sich Terrorismusfinanzierungsrisiken bei nicht-natürlichen Personen eher auf Rechtsformen, die im gemeinnützigen Sektor verbreitet sind (vgl. Sektorale Risikoanalyse –Terrorismusfinanzierung durch (den Missbrauch von) Non-Profit-Organisationen in Deutschland). Das Risiko einer Rechtsform, für Geldwäschezwecke missbraucht zu werden, hängt von den unterschiedlichen Präferenzen ab, die sich auch im Hinblick auf die „idealtypischen“ Phasen der Geldwäsche ergeben.

Phase 1 (Placement)

Es gibt keine Erkenntnisse hinsichtlich einer Präferenz für eine bestimmte Rechtsform in dieser Phase. In der Phase 1 ist für das Geldwäscherisiko nicht die Rechtsform relevant, sondern die Geschäftstätigkeit in einer Branche mit hohen Bareinnahmen.

Phase 2 (Layering)

Es liegen kaum Erkenntnisse über eine präferierte Rechtsform vor. Die Auswertungen der Panama Papers haben ergeben, dass vielfach Anteile an deutschen GmbH durch ausländische Rechtsformen ohne erkennbaren wirtschaftlich Berechtigten erworben wurden.

Phase 3 (Integration)

Die Rechtsform spielt nur sekundär eine Rolle, vornehmlich ist die Branchenzugehörigkeit entscheidend. Dabei ist es vorteilhaft für die Täterseite, eine in der jeweiligen Branche üblich Rechtsform zu wählen.

Sektorspezifische Risikoanalyse 2020

Die Sektorspezifische Risikoanalyse 2020 (Download) enthält Hinweise und Fallbeispiele, die dabei helfen können, Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei juristischen Personen und sonstigen Rechtsgestaltungen besser zu erkennen und einzuschätzen.

(WPK vom 03.05.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

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