• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Sehr gute Wachstumsaussichten für Künstliche Intelligenz

14.06.2018

Betriebswirtschaft, Meldung

Sehr gute Wachstumsaussichten für Künstliche Intelligenz

Beitrag mit Bild

©Alexander Limbach/fotolia.com

Knapp 5 % der Unternehmen der Gewerblichen Wirtschaft in Deutschland nutzen im Jahr 2018 bereits Künstliche Intelligenz (KI). Damit hat sich der Anteil im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt. Weitere 2 % planen den Einsatz in naher Zukunft.

Trotz aktuell noch eher niedriger Nutzungsraten dürfte sich das Entwicklungstempo von KI-Anwendungen in Zukunft deutlich beschleunigen. 16 % der Unternehmen haben nach eigenen Angaben KI als wichtiges Thema identifiziert, und 31 % gehen davon aus, dass ihr Unternehmen in zehn Jahren über KI-Lösungen verfügen wird. Zu diesen zentralen Ergebnissen kommt der aktuelle „Monitoring-Report Wirtschaft DIGITAL 2018“, den das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), Mannheim, und Kantar TNS im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) erstellt haben.

Unternehmen sind gut informiert

Demnach ist der Informationsstand über KI in den Unternehmen deutlich höher, als die bisherigen Nutzungsraten vermuten lassen: Knapp ein Drittel der Unternehmen fühlt sich gut oder sogar sehr gut über das Thema informiert. Ein Viertel der Unternehmen setzt bereits KI ein, befasst sich damit, plant dies in naher Zukunft oder hält diese Technologien zumindest für wichtig. Diese Gruppe der „KI-Kenner“ zeichnet sich vor allem durch die hohen Erwartungen aus, die sie an KI und deren Lösungen haben.

Wettbewerbsfähigkeit wird positiv beeinflusst

So erwarten drei Viertel der KI-Kenner, dass diese Technologien die Wettbewerbsfähigkeit des eigenen Unternehmens in den nächsten fünf bis zehn Jahren positiv oder sogar sehr positiv beeinflussen werden. Pessimistisch sind in dieser Hinsicht nur 4 % der KI-Kenner (22 % sind unentschlossen). Auch mit Blick auf Flexibilität und Produktqualität werden hohe Erwartungen in die KI gesetzt: Jeweils rund 70 % der KI-Kenner erwarten hier positive oder sehr positive Auswirkungen.

Herausforderung beim Thema Datenschutz

Geht es um die Implementierung von KI in die Geschäftsprozesse oder -modelle der Unternehmen, hegen knapp zwei Drittel der KI-Kenner Vorbehalte mit Blick auf den Datenschutz. Jeweils mehr als die Hälfte hält überdies Sicherheitsaspekte, die mangelnde Nachvollziehbarkeit der Resultate von KI-Systemen, hohe Einstiegskosten sowie noch wenig ausgereifte Lösungen für relevante oder sehr relevante Hemmnisse. Knapp die Hälfte ist außerdem der Meinung, dass der Mangel an geeigneten Fachkräften die Implementierung von KI deutlich erschwert.

(ZEW, PM vom 13.06.2018 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)


Weitere Meldungen


Meldung

© DOC RABE Media/fotolia.com


10.09.2026

Public Procurement Act: EU-Vergaberecht vor dem Systemwechsel

Die EU-Kommission schlägt ein einheitliches, digitaleres und flexibleres Vergaberecht vor, das Bürokratie abbauen und Wettbewerb fördern soll.

weiterlesen
Public Procurement Act: EU-Vergaberecht vor dem Systemwechsel

Meldung

tashka2000/123rf.com


10.09.2026

BFH bestätigt Steuerpflicht der Energiepreispauschale

Die Energiepreispauschale durfte bei Arbeitnehmern abhängig vom persönlichen Steuersatz besteuert werden.

weiterlesen
BFH bestätigt Steuerpflicht der Energiepreispauschale

Steuerboard

Oskar Meyn / Nina Ilka


09.09.2026

Alle müssen ins Register – Wie die neue EU-Geldwäsche-Verordnung den Kreis wirt-schaftlicher Eigentümer bei Stiftungen, Trusts und deren Tochtergesellschaften neu definiert

Mit der EU-Geldwäsche-Verordnung gelten ab dem 10.07.2027 umfassend erweiterte Meldepflichten zum Transparenzregister.

weiterlesen
Alle müssen ins Register – Wie die neue EU-Geldwäsche-Verordnung den Kreis wirt-schaftlicher Eigentümer bei Stiftungen, Trusts und deren Tochtergesellschaften neu definiert
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht