• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • „Securenta-Komplex“: Schadenersatzklagen gegen Wirtschaftsprüfer

26.09.2017

Meldung, Wirtschaftsrecht

„Securenta-Komplex“: Schadenersatzklagen gegen Wirtschaftsprüfer

Beitrag mit Bild

©tunedin/fotolia.com

4.500 Anleger der insolventen „Göttinger-Gruppe“ (Securenta) hatten Schadensersatzklagen beim Landgericht Göttingen gegen Wirtschaftsprüfer erhoben. Die Kläger vertraten die Ansicht, die Wirtschaftsprüfer treffe eine Mitschuld an der Unterstützung eines gescheiterten Anlagesystems.

In allen über 700 bisher in erster Instanz entschiedenen Verfahren wurden die Klagen abgewiesen. Dagegen haben in bislang 340 Fällen die Anleger Berufung eingelegt. 87 dieser Berufungen hat nun das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig mit Beschluss vom 11.09.2017 (10 U 1-4, 6-18, 20-68/17 und 10 U 70-90/17) als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen. Das OLG Braunschweig hat die Auffassung des Landgerichts Göttingen bestätigt, dass etwaige Ansprüche verjährt seien.

Fälle waren verjährt

Das von den Anlegern in allen Fällen jeweils zuvor außergerichtlich vor einer Gütestelle betriebene Verfahren habe den Ablauf der Verjährung nicht verhindert. Dabei sieht sich das Oberlandesgericht Braunschweig in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.

Antrag bei Gütestelle muss dezidiert begründet werden                                                      

Soll – wie es hier in allen Fällen die Kläger versucht haben – durch einen Antrag bei einer Gütestelle die Verjährung gehemmt werden, müsse im Antrag hinreichend beschrieben werden, um was es geht und was angestrebt wird (Verfahrensziel). Nur so könne der Gegner entscheiden, ob er sich auf ein Güteverfahren einlassen möchte. Dafür müsse die Größenordnung des geltend gemachten Anspruchs für Antragsgegner und Gütestelle aus dem Güteantrag erkennbar und wenigstens im Groben einschätzbar sein. Klarzustellen sei im Güteantrag auch, ob als Schaden die volle Anlagesumme oder nur eine Differenz (etwa nach zwischenzeitlicher Veräußerung der Beteiligung oder unter Geltendmachung einer günstigeren Alternativbeteiligung) begehrt werde. Anzugeben sei auch, ob das eingebrachte Beteiligungskapital fremdfinanziert sei. Etwaige weitere Schadenspositionen, wie zum Beispiel ein beanspruchter entgangener Gewinn, müssten zumindest bestimmbar sein.

Kein Erfolg vor Gericht

Diesen Anforderungen hätten die Kläger mit ihren außergerichtlichen Güteanträgen nicht genügt. Ihre anschließenden Klagen seien zu spät erhoben worden und etwaige Ansprüche deshalb in jedem Fall verjährt. Gegen die Zurückweisung der Berufungen hat das Oberlandesgericht Braunschweig die Revision nicht zugelassen. In neun Fällen haben die unterlegenen Kläger wegen des erheblichen Streitwerts die Möglichkeit, Beschwerde gegen die Nichtzulassung beim Bundesgerichtshof einzulegen.

(OLG Braunschweig, PM vom 25.09.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Lisa Fiedler


19.08.2026

Wenn der Ehevertrag Steuerfolgen auslöst – die jüngere BFH-Rechtsprechung zu Eheverträgen

Eheverträge werden vorrangig mit Blick auf Scheidung, Vermögensschutz und die Absicherung der Ehegatten gestaltet. Eine familienrechtliche Betrachtung reicht bei der Planung jedoch nicht aus. Die Konstellation muss stets auch aus der Sicht des Steuerrechts mitgedacht werden.

weiterlesen
Wenn der Ehevertrag Steuerfolgen auslöst – die jüngere BFH-Rechtsprechung zu Eheverträgen

Rechtsboard

Wolfgang Kleinebrink


19.08.2026

„Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ – Wichtige Auswirkungen auf das Kündigungs- und Befristungsrecht

Am 02.07.026 hat der Koalitionsausschuss der Union und der SPD das „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ vorgestellt. Dieses Reformpaket umfasst 34 Maßnahmen. Im Folgenden werden die wichtigsten Änderungen im Hinblick auf das Kündigungs- und Befristungsrecht dargestellt.

weiterlesen
„Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ – Wichtige Auswirkungen auf das Kündigungs- und Befristungsrecht

Meldung

©Alexander Limbach/fotolia.com


19.08.2026

Jedes siebte Unternehmen schreibt Arbeitszeugnisse mit KI

KI hält zunehmend Einzug in die Personalabteilungen deutscher Unternehmen – von der Weiterbildung über Arbeitszeugnisse bis zum Onboarding.

weiterlesen
Jedes siebte Unternehmen schreibt Arbeitszeugnisse mit KI
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht