08.06.2026

Betriebswirtschaft, Meldung

SEC will Klimaberichterstattung kippen

Die US-Börsenaufsicht SEC distanziert sich von Klimaberichtspflichten. Die geplante Rücknahme zeigt einen deutlichen Kurswechsel der US-Kapitalmarktaufsicht. Während Europa Nachhaltigkeitsberichte weiter ausbaut, setzen die USA stärker auf klassische Wesentlichkeit und geringere Regulierungslasten.

Beitrag mit Bild

Sponsored News

Die US-Börsenaufsicht SEC stellt ihre erst 2024 beschlossenen Klimaberichtspflichten grundsätzlich infrage. Am 29.05.2026 schlug die Behörde vor, die Regeln vollständig zurückzunehmen. Sie hätten Unternehmen zu detaillierten Angaben über klimabezogene Risiken, Treibhausgasemissionen sowie finanzielle Auswirkungen extremer Wetterereignisse verpflichtet.

Zurück zur Wesentlichkeit

SEC-Chairman Paul S. Atkins begründet den Vorstoß mit einer Rückbesinnung auf das Kernmandat der Behörde. Offenlegungspflichten müssten sich an der gesetzlichen Zuständigkeit der SEC orientieren, am Grundsatz der Wesentlichkeit ausrichten und dürften nicht faktisch unternehmerisches Verhalten steuern. Zudem müssten Nutzen und Belastungen in einem angemessenen Verhältnis stehen.

Damit rückt die SEC deutlich von dem Ansatz ab, Klimainformationen stärker standardisiert und breiter verpflichtend in die Kapitalmarktkommunikation einzubinden.

Regeln waren nie in Kraft

Die Klimaregeln waren bereits kurz nach ihrer Verabschiedung im März 2024 ausgesetzt worden. Hintergrund waren mehrere Klagen, die beim US Court of Appeals for the Eighth Circuit gebündelt wurden. Im März 2025 entschied die SEC, die Regeln nicht länger zu verteidigen. Das Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus, bis die Behörde die Vorschriften erneut prüft oder ihre Verteidigung wieder aufnimmt.

Kosten, Zuständigkeit und Kapitalmarktpolitik

Nach Auffassung der SEC überschreiten die Regeln ihre gesetzliche Kompetenz. Unabhängig davon sieht die Behörde erhebliche politische und praktische Gründe für eine vollständige Rücknahme: Die Vorgaben seien mit einem einzelfallbezogenen, wesentlichkeitsorientierten Offenlegungsregime nicht vereinbar, verursachten erhebliche Kosten und könnten Unternehmen davon abhalten, den öffentlichen Kapitalmarkt zu nutzen.

Für Investoren und Unternehmen bedeutet der Schritt mehr Unsicherheit: Während Europa die Nachhaltigkeitsberichterstattung weiter reguliert, zeichnet sich in den USA eine deutliche Gegenbewegung ab.


SEC vom 29.05.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

©Sergey Nivens/123rtf.com


08.07.2026

ESAP: Wenig Interesse an EU-Finanzierungsplattform für Mittelständler

Das derzeitige Interesse reicht weder aufseiten der Unternehmen noch bei Kapitalgebern aus, um die ESAP-Vorlage zu einem wirkungsvollen Instrument zu machen.

weiterlesen
ESAP: Wenig Interesse an EU-Finanzierungsplattform für Mittelständler

Meldung

©DenysRudyi/fotolia.com


08.07.2026

Neue Meldepflichten bei Arbeit im EU-Ausland

Die EU schafft mehr Klarheit bei Sozialversicherung, Arbeitslosengeld und Entsendungen über Ländergrenzen hinweg.

weiterlesen
Neue Meldepflichten bei Arbeit im EU-Ausland

Steuerboard

Philipp Weiten / Jan-Philipp Jansen


07.07.2026

Billigkeit in der Erbschaftsteuer: Stichtagsprinzip vs. Bereicherungsprinzip

Im Kontext des Erbschaftsteuerrechts stellte sich nun der II. Senat des BFH die Frage: Kann das strikt geltende Stichtagsprinzip ausnahmsweise zurücktreten, wenn der Erbe den Nachlass tatsächlich nie erhält und deshalb wirtschaftlich nicht bereichert ist?

weiterlesen
Billigkeit in der Erbschaftsteuer: Stichtagsprinzip vs. Bereicherungsprinzip
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht