Die US-Börsenaufsicht SEC stellt ihre erst 2024 beschlossenen Klimaberichtspflichten grundsätzlich infrage. Am 29.05.2026 schlug die Behörde vor, die Regeln vollständig zurückzunehmen. Sie hätten Unternehmen zu detaillierten Angaben über klimabezogene Risiken, Treibhausgasemissionen sowie finanzielle Auswirkungen extremer Wetterereignisse verpflichtet.
Zurück zur Wesentlichkeit
SEC-Chairman Paul S. Atkins begründet den Vorstoß mit einer Rückbesinnung auf das Kernmandat der Behörde. Offenlegungspflichten müssten sich an der gesetzlichen Zuständigkeit der SEC orientieren, am Grundsatz der Wesentlichkeit ausrichten und dürften nicht faktisch unternehmerisches Verhalten steuern. Zudem müssten Nutzen und Belastungen in einem angemessenen Verhältnis stehen.
Damit rückt die SEC deutlich von dem Ansatz ab, Klimainformationen stärker standardisiert und breiter verpflichtend in die Kapitalmarktkommunikation einzubinden.
Regeln waren nie in Kraft
Die Klimaregeln waren bereits kurz nach ihrer Verabschiedung im März 2024 ausgesetzt worden. Hintergrund waren mehrere Klagen, die beim US Court of Appeals for the Eighth Circuit gebündelt wurden. Im März 2025 entschied die SEC, die Regeln nicht länger zu verteidigen. Das Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus, bis die Behörde die Vorschriften erneut prüft oder ihre Verteidigung wieder aufnimmt.
Kosten, Zuständigkeit und Kapitalmarktpolitik
Nach Auffassung der SEC überschreiten die Regeln ihre gesetzliche Kompetenz. Unabhängig davon sieht die Behörde erhebliche politische und praktische Gründe für eine vollständige Rücknahme: Die Vorgaben seien mit einem einzelfallbezogenen, wesentlichkeitsorientierten Offenlegungsregime nicht vereinbar, verursachten erhebliche Kosten und könnten Unternehmen davon abhalten, den öffentlichen Kapitalmarkt zu nutzen.
Für Investoren und Unternehmen bedeutet der Schritt mehr Unsicherheit: Während Europa die Nachhaltigkeitsberichterstattung weiter reguliert, zeichnet sich in den USA eine deutliche Gegenbewegung ab.

