• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • SEC verabschiedet Regeln zur Klimaberichterstattung

08.03.2024

Betriebswirtschaft, Meldung

SEC verabschiedet Regeln zur Klimaberichterstattung

Am 06. März 2024 hat die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) neue Regeln zur Offenlegung von klimabezogenen Angaben verabschiedet. Darüber berichtet das DRSC.

Beitrag mit Bild

fabrikacrimea/123rf.com

Die SEC reagiert mit den neuen Regeln auf Forderungen von Investoren nach konsistenten, vergleichbaren und zuverlässigen Informationen über die finanziellen Auswirkungen klimabezogener Risiken. In der Folge sollen SEC-registrierte Unternehmen zukünftig u.a. zur Offenlegung folgender Angaben verpflichtet werden:

  • klimabezogene Risiken, die einen wesentlichen Einfluss auf die Unternehmensstrategie, das Geschäftsergebnis oder die Finanzlage haben oder mit hoher Wahrscheinlichkeit haben werden;
  • tatsächliche und potenzielle wesentliche Auswirkungen der identifizierten klimabezogenen Risiken auf die Unternehmensstrategie, das Geschäftsmodell und die Geschäftsaussichten;
  • Maßnahmen zur Begrenzung klimabezogener Risiken oder zur Anpassung an diese;
  • Überwachung klimabezogener Risiken durch den Vorstand sowie die Rolle der Unternehmensleitung bei der Beurteilung und Steuerung wesentlicher klimabezogener Risiken;
  • Prozesse zur Ermittlung, Beurteilung und Steuerung wesentlicher klimabezogener Risiken, inkl. wie diese Prozesse in das übergeordnete Risikomanagementsystem integriert sind und
  • klimabezogene Ziele mit wesentlichem Einfluss auf die Geschäftstätigkeit, das Geschäftsergebnis oder die Finanzlage.

Inhalt und Inkrafttreten

Ein erster Regelungsvorschlag zur Klimaberichterstattung wurde von der SEC bereits im März 2022 veröffentlicht. Die nunmehr verabschiedeten Regeln weichen in zentralen Punkten von diesem Regelungsvorschlag ab. So wurden bspw. die vorgesehenen Angabepflichten zu Scope-3-Treibhausgasemissionen gestrichen. Angaben zu Scope-1- und Scope-2-Treibhausgasemissionen sind darüber hinaus nur noch von bestimmten größeren Unternehmen (sog. „large accelerated filers“ und „accelerated filers“) zu erfüllen.

Die Regeln zur Offenlegung klimabezogener Angaben treten 60 Tage nach ihrer Veröffentlichung im US-Bundesregister in Kraft und sollen von SEC-registrierten Unternehmen schrittweise ab 2025 umzusetzen sein. Derzeit kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass die Regeln im weiteren Verfahren vor Gericht angefochten werden, wodurch sich der Erstanwendungszeitpunkt noch verschieben könnte.


DRSC vom 07.03.2024 / RES JURA Redaktionsbüro

Weitere Meldungen


Steuerboard

Laurenz Lipp / Nina Ilka


17.06.2026

Schluss mit fiktiven Zinsen – BFH befreit zinslose Ratenzahlungen im Privatvermögen von der Einkommensteuer

Wer ein Grundstück innerhalb der Familie verkauft und den Kaufpreis zinslos in Raten stunden lässt, musste bislang damit rechnen, dass das Finanzamt fiktive Zinsen berechnet und als Kapitalertrag besteuert. Damit ist jetzt Schluss.

weiterlesen
Schluss mit fiktiven Zinsen – BFH befreit zinslose Ratenzahlungen im Privatvermögen von der Einkommensteuer

Meldung

©jirsak/123rf.com


17.06.2026

Klimaneutral bis 2050: McDonald’s-Werbung beanstandet

McDonald’s darf nach einem Anerkenntnisurteil des LG München I nicht mehr mit einem unkonkreten Versprechen zur Klimaneutralität werben.

weiterlesen
Klimaneutral bis 2050: McDonald’s-Werbung beanstandet

Meldung

©SBH/fotolia.com


17.06.2026

Fair-Value-Option: EFRAG sieht EU-Kriterien erfüllt

EFRAG hat den vorläufigen Entwurf einer Übernahmeempfehlung in Bezug auf die Änderungen an der Fair-Value-Option veröffentlicht.

weiterlesen
Fair-Value-Option: EFRAG sieht EU-Kriterien erfüllt
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht