In einer bundesweiten Schwerpunktprüfung vom 15. bis 17. Mai 2017 wurden 12.900 Personen in der Gebäudereinigungsbranche geprüft. Im Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung waren insgesamt 2.600 Zollbeamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit an über 3.000 Orten im Einsatz.
Bereits seit dem Jahr 2009 ist die Gebäudereinigungsbranche grundsätzlich von den Mindestlohnregelungen nach dem AEntG erfasst. Aktuell sind dort, je nach Lohngruppe und Bundesland, tarifvertragliche Mindestlöhne von 9,05 Euro bis 13,25 Euro je Stunde vorgesehen. Soweit von der Möglichkeit tarifvertraglicher Regelungen kein Gebrauch gemacht wird, unterfallen die übrigen in dieser Branche beschäftigten Personen den Mindestlohnregelungen nach dem MiLoG. Der Mindestlohn beträgt aktuell 8,84 Euro.
Mindestlohnunterschreitungen und unerlaubte Ausländerbeschäftigung
In der aktuellen Schwerpunktprüfung wurden neben den Befragungen der Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen auch in rund 1.400 Fällen Geschäftsunterlagen eingesehen. Im Fokus der Prüfungen standen die Mindestlohnregelungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und dem Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie die Meldepflichten zur Sozialversicherung. Die im Rahmen der Prüfungen gewonnenen Erkenntnisse führten bisher zur Einleitung von 202 Ermittlungsverfahren gegen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Festgestellt wurden Verstöße gegen Mindestlohnregelungen und Sozialversicherungspflichten sowie ausländerrechtliche Vorschriften. In über 1.400 Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erforderlich. Neben Hinweisen auf Mindestlohnunterschreitungen betreffen diese auch das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, unerlaubte Ausländerbeschäftigung und unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen.
(Generalzolldirektion, PM vom 26.05.2017/ Viola C. Didier)