• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Schwerpunktprüfung in der Gebäudereinigungsbranche

30.05.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Schwerpunktprüfung in der Gebäudereinigungsbranche

Beitrag mit Bild

©Generalzolldirektion

In einer bundesweiten Schwerpunktprüfung vom 15. bis 17. Mai 2017 wurden 12.900 Personen in der Gebäudereinigungsbranche geprüft. Im Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung waren insgesamt 2.600 Zollbeamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit an über 3.000 Orten im Einsatz.

Bereits seit dem Jahr 2009 ist die Gebäudereinigungsbranche grundsätzlich von den Mindestlohnregelungen nach dem AEntG erfasst. Aktuell sind dort, je nach Lohngruppe und Bundesland, tarifvertragliche Mindestlöhne von 9,05 Euro bis 13,25 Euro je Stunde vorgesehen. Soweit von der Möglichkeit tarifvertraglicher Regelungen kein Gebrauch gemacht wird, unterfallen die übrigen in dieser Branche beschäftigten Personen den Mindestlohnregelungen nach dem MiLoG. Der Mindestlohn beträgt aktuell 8,84 Euro.

Mindestlohnunterschreitungen und unerlaubte Ausländerbeschäftigung

In der aktuellen Schwerpunktprüfung wurden neben den Befragungen der Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen auch in rund 1.400 Fällen Geschäftsunterlagen eingesehen. Im Fokus der Prüfungen standen die Mindestlohnregelungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und dem Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie die Meldepflichten zur Sozialversicherung. Die im Rahmen der Prüfungen gewonnenen Erkenntnisse führten bisher zur Einleitung von 202 Ermittlungsverfahren gegen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Festgestellt wurden Verstöße gegen Mindestlohnregelungen und Sozialversicherungspflichten sowie ausländerrechtliche Vorschriften. In über 1.400 Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erforderlich. Neben Hinweisen auf Mindestlohnunterschreitungen betreffen diese auch das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, unerlaubte Ausländerbeschäftigung und unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen.

(Generalzolldirektion, PM vom 26.05.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©djedzura/123rf.com


29.05.2026

AGG: Falsche Anrede reicht nicht immer für eine Entschädigung

Eine falsche Anrede in einer Bewerbungsabsage kann heikel sein, vor allem, wenn Bewerbende ausdrücklich um eine geschlechtsneutrale Ansprache bitten.

weiterlesen
AGG: Falsche Anrede reicht nicht immer für eine Entschädigung

Meldung

©BachoFoto/fotolia.com


29.05.2026

Mehr Frauen an der DAX-Spitze

Frauen übernehmen zunehmend Spitzenpositionen in den Kontrollgremien, während auch internationale Führungserfahrung wichtiger wird.

weiterlesen
Mehr Frauen an der DAX-Spitze

Meldung

©Markus Mainka/fotolia.com


28.05.2026

Teilzeit auf Rekordniveau: Jede zweite Frau arbeitet reduziert

Zwar arbeiten Teilzeitkräfte heute mehr Stunden als früher, gleichzeitig bleibt Teilzeit vor allem bei Frauen und älteren Beschäftigten weit verbreitet.

weiterlesen
Teilzeit auf Rekordniveau: Jede zweite Frau arbeitet reduziert
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht