• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Schwerpunktprüfung in der Gebäudereinigungsbranche

30.05.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Schwerpunktprüfung in der Gebäudereinigungsbranche

Beitrag mit Bild

©Generalzolldirektion

In einer bundesweiten Schwerpunktprüfung vom 15. bis 17. Mai 2017 wurden 12.900 Personen in der Gebäudereinigungsbranche geprüft. Im Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung waren insgesamt 2.600 Zollbeamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit an über 3.000 Orten im Einsatz.

Bereits seit dem Jahr 2009 ist die Gebäudereinigungsbranche grundsätzlich von den Mindestlohnregelungen nach dem AEntG erfasst. Aktuell sind dort, je nach Lohngruppe und Bundesland, tarifvertragliche Mindestlöhne von 9,05 Euro bis 13,25 Euro je Stunde vorgesehen. Soweit von der Möglichkeit tarifvertraglicher Regelungen kein Gebrauch gemacht wird, unterfallen die übrigen in dieser Branche beschäftigten Personen den Mindestlohnregelungen nach dem MiLoG. Der Mindestlohn beträgt aktuell 8,84 Euro.

Mindestlohnunterschreitungen und unerlaubte Ausländerbeschäftigung

In der aktuellen Schwerpunktprüfung wurden neben den Befragungen der Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen auch in rund 1.400 Fällen Geschäftsunterlagen eingesehen. Im Fokus der Prüfungen standen die Mindestlohnregelungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und dem Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie die Meldepflichten zur Sozialversicherung. Die im Rahmen der Prüfungen gewonnenen Erkenntnisse führten bisher zur Einleitung von 202 Ermittlungsverfahren gegen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Festgestellt wurden Verstöße gegen Mindestlohnregelungen und Sozialversicherungspflichten sowie ausländerrechtliche Vorschriften. In über 1.400 Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erforderlich. Neben Hinweisen auf Mindestlohnunterschreitungen betreffen diese auch das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, unerlaubte Ausländerbeschäftigung und unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen.

(Generalzolldirektion, PM vom 26.05.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steueboard

Nicola Halmburger


13.08.2026

Vorläufigkeitsvermerk und gesonderte Feststellung: Die Reichweite des § 165 AO bei Grundlagenbescheiden

Vorläufigkeitsvermerke sollten in der Beratungspraxis nicht ungeprüft hingenommen werden. Sie halten Steuerbescheide in ihrem jeweiligen Umfang offen, ermöglichen spätere Änderungen und hemmen die Festsetzungsfrist.

weiterlesen
Vorläufigkeitsvermerk und gesonderte Feststellung: Die Reichweite des § 165 AO bei Grundlagenbescheiden

Meldung

© Finanzfoto / fotolia.com


13.08.2026

BFH erweitert Steuerbefreiung beim Familienheim

Auch Garten- und Wegeflächen können zusammen mit dem geerbten Familienheim von der Erbschaftsteuer befreit sein.

weiterlesen
BFH erweitert Steuerbefreiung beim Familienheim

Meldung

©GinaSanders/fotolia.com


13.08.2026

Arbeitskosten: Deutschland bleibt ein teurer Standort

Der Rückgang auf Platz 7 im EU-Vergleich der Arbeitskosten kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass Deutschland ein teurer Unternehmensstandort bleibt.

weiterlesen
Arbeitskosten: Deutschland bleibt ein teurer Standort
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht