• Home
  • /
  • Meldungen
  • /
  • Schwellenwerte für die Befreiung von der Prüfungspflicht in Europa

26.01.2026

Betriebswirtschaft, Meldung

Schwellenwerte für die Befreiung von der Prüfungspflicht in Europa

Welche Unternehmen in Europa müssen künftig noch eine Abschlussprüfung durchführen und welche nicht mehr? Die neue Übersicht von Accountancy Europe zeigt, wie unterschiedlich die EU-Staaten die neuen Schwellenwerte umgesetzt haben. Ein Blick lohnt sich, denn die Änderungen könnten auch deutsche Unternehmen betreffen.

Beitrag mit Bild

© Bacho Foto/fotolia.com

Am 21.01.2026 hat Accountancy Europe eine aktualisierte Übersicht der Schwellenwerte für die Befreiung von der Prüfungspflicht in Europa veröffentlicht. Darüber hat jetzt die WPK berichtet. Die Publikation knüpft an eine frühere Untersuchung aus dem Jahr 2021 an und analysiert die Entwicklungen in 32 europäischen Ländern nach Erlass der Delegierten Richtlinie (EU) 2023/2775 im Jahr 2023. Diese hob die Schwellenwerte für die monetären Größenmerkmale Bilanzsumme und Nettoumsatzerlöse um 25% an, um der Inflation Rechnung zu tragen. Die EU-Mitgliedstaaten haben die geänderten Vorgaben unterschiedlich umgesetzt. Die Übersicht stellt die jeweils geltenden nationalen Schwellenwerte sowie die vorgenommenen Anpassungen dar.

Vergleich mit dem Jahr 2021

Nach Angaben von Accountancy Europe ergibt sich gegenüber dem Jahr 2021 folgendes Bild:

  • In zehn Ländern blieben die Schwellenwerte unverändert.
  • Zwölf Länder übernahmen die vollständige Anhebung der Schwellenwerte um 25%.
  • Neun Länder erhöhten die Schwellenwerte um mehr als 25%.
  • Zypern hat seine Schwellenwerte unverändert beibehalten und zugleich die Möglichkeit der Durchführung einer prüferischen Durchsicht für kleine Unternehmen eingeführt.

WPK vom 23.01.2026 / RES JURA Redaktionsbüro (vcd)

Weitere Meldungen


Meldung

anutaray/123RF.com


14.08.2026

Neues Verpackungsrecht in Kraft

Mit dem neuen VerpackDG bleibt die Tätigkeit von WP und vBP ein wichtiger Bestandteil der Kontrolle des Verpackungsrechts.

weiterlesen
Neues Verpackungsrecht in Kraft

Meldung

©jirsak/123rf.com


14.08.2026

Greenwashing-Urteil gegen Netto

Umweltwerbung ist nur zulässig, wenn die versprochenen ökologischen Vorteile tatsächlich bestehen und nachweisbar sind.

weiterlesen
Greenwashing-Urteil gegen Netto

Steueboard

Nicola Halmburger


13.08.2026

Vorläufigkeitsvermerk und gesonderte Feststellung: Die Reichweite des § 165 AO bei Grundlagenbescheiden

Vorläufigkeitsvermerke sollten in der Beratungspraxis nicht ungeprüft hingenommen werden. Sie halten Steuerbescheide in ihrem jeweiligen Umfang offen, ermöglichen spätere Änderungen und hemmen die Festsetzungsfrist.

weiterlesen
Vorläufigkeitsvermerk und gesonderte Feststellung: Die Reichweite des § 165 AO bei Grundlagenbescheiden
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht