06.04.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Schwarzarbeit noch immer weit verbreitet

Beitrag mit Bild

© Holger Luck/fotolia.com

Die Bundesrepublik Deutschland versucht seit genau 60 Jahren per Gesetz die Schwarzarbeit einzudämmen – mit äußerst mäßigem Erfolg, wie eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) zeigt: 75 bis 83 Prozent aller Haushaltshilfen in Deutschland sind nicht angemeldet.

Fast jeder zehnte Haushalt in Deutschland beschäftigt eine Haushaltshilfe – doch die wenigsten tun das legal. Nur knapp 350.000 der schätzungsweise 2,7 bis 3 Millionen Putzkräfte, Babysitter oder Gartenhelfer arbeiten als Minijobber oder sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Besonders häufig arbeiten Rentner sowie junge Menschen in Ausbildung oder Studium schwarz.

Schwarzarbeit für höheren Lebensstandard

Anders als in vielen EU-Staaten mit hoher Arbeitslosigkeit finanzieren Schwarzarbeiter in Deutschland allerdings weniger den Lebensunterhalt ihrer Familien, sondern möchten nebenher etwas verdienen, um sich mehr leisten zu können. Nur die wenigsten Bundesbürger geben allerdings zu, dass sie selbst schwarzarbeiten: Nach eigenen Angaben leisteten im Jahr 2013 nur 2 Prozent Schwarzarbeit, 27 Prozent aber kannten jemanden persönlich, der schwarzarbeitete.

Wieso wird schwarzgearbeitet?

Der Hauptgrund für Schwarzarbeit sind hohe Abgaben und Regulierungen. „Das macht es für viele attraktiv, diese Leistungen selbst zu erledigen – oder eben jemand unter der Hand dafür zu engagieren“, erklärt IW-Forscher Dominik Enste. Zudem finden Haushaltshilfen häufig nur schwer legale Arbeitsangebote. Während einige Reiche versuchen, über Steueroasen ihre Abgabenlast zu reduzieren, versuchen das die „kleinen Leute“ mithilfe von Schwarzarbeit. „Um Schwarzarbeit langfristig zu bekämpfen, darf sie nicht länger als Kavaliersdelikt durchgehen“, sagt Enste. Zum einen müsse die Politik die Anreize für Schwarzarbeit verringern, dafür muss es vor allem für Anbieter einfacher werden, sich legal selbstständig zu machen. So könnte es unattraktiv werden, sie illegal auszuführen oder zu beauftragen. Zum anderen sollte der Staat seinen Bürgern deutlicher machen, wofür er ihre Steuern sinnvoll einsetzt.

(IW Köln, PM vom 30.03.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Raphael Baumgartner


22.09.2026

Aktuelle Praxiserfahrungen zur Einlagenrückgewähr nach § 27 Abs. 8 KStG

Seit dem 01.01.2023 kann eine steuerneutrale Einlagenrückgewähr von allen Körperschaften oder Personenvereinigungen erbracht werden, die nicht der unbeschränkten Steuerpflicht im Inland unterliegen, wenn sie Leistungen im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr, 1 oder 9 EStG gewähren können.

weiterlesen
Aktuelle Praxiserfahrungen zur Einlagenrückgewähr nach § 27 Abs. 8 KStG

Meldung

©limbi007/123rf.com


22.09.2026

Corona-Hilfen: Strafrechtliche Risiken für Antragsteller und prüfende Dritte

Die Abrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen bleibt für Unternehmen und Berater ein rechtlich sensibles Compliance-Thema.

weiterlesen
Corona-Hilfen: Strafrechtliche Risiken für Antragsteller und prüfende Dritte

Meldung

©stadtratte/fotolia.com


22.09.2026

Gehaltsbudgets 2026 unter Druck

Gehaltserhöhungen bleiben moderat, während Unternehmen ihre Gehaltsbudgets zunehmend nach Leistung und strategischer Bedeutung verteilen.

weiterlesen
Gehaltsbudgets 2026 unter Druck
DER BETRIEB

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das DER BETRIEB Bundle 
Zeitschrift + Datenbank für Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht