06.04.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Schwarzarbeit noch immer weit verbreitet

Beitrag mit Bild

© Holger Luck/fotolia.com

Die Bundesrepublik Deutschland versucht seit genau 60 Jahren per Gesetz die Schwarzarbeit einzudämmen – mit äußerst mäßigem Erfolg, wie eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) zeigt: 75 bis 83 Prozent aller Haushaltshilfen in Deutschland sind nicht angemeldet.

Fast jeder zehnte Haushalt in Deutschland beschäftigt eine Haushaltshilfe – doch die wenigsten tun das legal. Nur knapp 350.000 der schätzungsweise 2,7 bis 3 Millionen Putzkräfte, Babysitter oder Gartenhelfer arbeiten als Minijobber oder sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Besonders häufig arbeiten Rentner sowie junge Menschen in Ausbildung oder Studium schwarz.

Schwarzarbeit für höheren Lebensstandard

Anders als in vielen EU-Staaten mit hoher Arbeitslosigkeit finanzieren Schwarzarbeiter in Deutschland allerdings weniger den Lebensunterhalt ihrer Familien, sondern möchten nebenher etwas verdienen, um sich mehr leisten zu können. Nur die wenigsten Bundesbürger geben allerdings zu, dass sie selbst schwarzarbeiten: Nach eigenen Angaben leisteten im Jahr 2013 nur 2 Prozent Schwarzarbeit, 27 Prozent aber kannten jemanden persönlich, der schwarzarbeitete.

Wieso wird schwarzgearbeitet?

Der Hauptgrund für Schwarzarbeit sind hohe Abgaben und Regulierungen. „Das macht es für viele attraktiv, diese Leistungen selbst zu erledigen – oder eben jemand unter der Hand dafür zu engagieren“, erklärt IW-Forscher Dominik Enste. Zudem finden Haushaltshilfen häufig nur schwer legale Arbeitsangebote. Während einige Reiche versuchen, über Steueroasen ihre Abgabenlast zu reduzieren, versuchen das die „kleinen Leute“ mithilfe von Schwarzarbeit. „Um Schwarzarbeit langfristig zu bekämpfen, darf sie nicht länger als Kavaliersdelikt durchgehen“, sagt Enste. Zum einen müsse die Politik die Anreize für Schwarzarbeit verringern, dafür muss es vor allem für Anbieter einfacher werden, sich legal selbstständig zu machen. So könnte es unattraktiv werden, sie illegal auszuführen oder zu beauftragen. Zum anderen sollte der Staat seinen Bürgern deutlicher machen, wofür er ihre Steuern sinnvoll einsetzt.

(IW Köln, PM vom 30.03.2017/ Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Steuerboard

Thomas Hausbeck


19.02.2026

Trotz fehlender gesetzlicher Bestimmung kann eine KGaA-Komplementärbeteiligung steuerschädliches Verwaltungsvermögen sein

Mit Urteil vom 26.02.2025 (II R 54/22) hat der BFH entschieden, dass eine Komplementärbeteiligung an einer KGaA, deren Vermögen zu mehr als 50% aus Verwaltungsvermögen besteht, nicht steuerbegünstigt ist, obwohl sie im Gesetz nicht ausdrücklich als Verwaltungsvermögen genannt wird.

weiterlesen
Trotz fehlender gesetzlicher Bestimmung kann eine KGaA-Komplementärbeteiligung steuerschädliches Verwaltungsvermögen sein

Meldung

©GerhardSeybert/fotolia.com


19.02.2026

BFH-Urteil zu „mischfinanzierten“ Versorgungszusagen

Versorgungszusagen an Gesellschafter: Wie hoch darf der Zinssatz für eine auf Entgeltumwandlung beruhende Pensionszusage sein?

weiterlesen
BFH-Urteil zu „mischfinanzierten“ Versorgungszusagen

Meldung

©animaflora/fotolia.com


19.02.2026

BFH stärkt arbeitnehmerfinanzierte Pensionszusagen

Der BFH bringt Bewegung in ein sensibles Thema der Unternehmenspraxis: die steuerliche Anerkennung von Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer.

weiterlesen
BFH stärkt arbeitnehmerfinanzierte Pensionszusagen
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)