15.02.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Schwarzarbeit: Mehr Befugnisse für Behörden

ISSB schließt Erörterungen zu IFRS S1 und S2 ab

Das Gesetz zur Stärkung der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigungen sieht auch Änderungen im Straßenverkehrsgesetz und im Vierten Buch Sozialgesetzbuch vor.

Den Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung noch effektiver machen – das will die Bundesregierung mit moderner Informationstechnologie und mehr Befugnissen für Behörden erreichen.

Schwarzarbeit vernichtet legale Arbeitsplätze und erhöht damit die Arbeitslosigkeit. Sie bringt den Staat um Steuern und die Sozialversicherungen um Beiträge. Mehr als 6.700 Zollbeamte gehen bundesweit gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vor. Ihre tägliche Arbeit zu erleichtern und somit Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung künftig wirkungsvoller zu bekämpfen – das ist Ziel des beschlossenen Gesetzes gegen Schwarzarbeit. Es setzt damit eine Vereinbarung des Koalitionsvertrages um.

Bessere Rahmenbedingungen für Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Das Gesetz verbessert die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls und für die zuständigen Landesbehörden. Eine moderne informationstechnologische Ausstattung soll helfen, die Prüfungs- und Ermittlungsarbeit zu verstärken. Das heißt konkret:

– Das Gesetz schafft die Voraussetzungen für neue IT-Verfahren zur Vorgangsbearbeitung.

– Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erhält automatisierten Zugriff auf das Zentrale Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes.

– Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ist künftig auch dann für die Ahndung von Meldeverstößen nach SGB IV zuständig, wenn die Verstöße in einem eigenen Ermittlungsverfahren aufgedeckt wurden.

– Die Bekämpfung der handwerks- und gewerberechtlichen Schwarzarbeit obliegt den Bundesländern. Die zuständigen Landesbehörden erhalten durch das neue Gesetz eigene Prüfungsbefugnisse.

(BReg, PM 10.02.2017/ Viola C. Didier)


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