07.03.2017

Arbeitsrecht, Meldung

Schwarzarbeit: Kein höheres Krankengeld

Beitrag mit Bild

©HolgerLuck/fotolia.com

Ein Mann blieb mit seiner Klage vor dem Sozialgericht Düsseldorf auf höheres Krankengeld erfolglos. Er glaubte, ihm stehe ein höheres Krankengeld zu, da er bei seiner Tätigkeit mehr als offiziell abgerechnet verdient hatte. Einen Teil seines Lohns hat er „schwarz“ erhalten.

Der Kläger arbeitete in einem Düsseldorfer Restaurant als Geschäftsführer. Er erkrankte langfristig und beantragte Krankengeld. Ihm wurde sodann gekündigt. Im Rahmen eines Arbeitsgerichtsprozesses gegen den Inhaber des Restaurants trug der Kläger vor, er habe einen Teil seins Lohnes „schwarz“ erhalten. Neben den offiziell abgerechneten 1.800 Euro brutto monatlich habe er 1.000 Euro netto monatlich in bar erhalten.

Finanzamt versteuerte angebliche Schwarzlohnzahlungen nach

Daraufhin musste er beim Finanzamt seinen vorgetragenen Lohn nachversteuern. Entsprechend seines vorgetragenen Schwarzlohns wollte er nunmehr auch höheres Krankengeld erhalten. Der Beklagte lehnte eine Zahlung von höherem Krankengeld jedoch ab. Es stehe nicht fest, dass der Kläger tatsächlich einen erhöhten Lohn erhalten habe.

SG weist Klage ab: Sicherer Nachweis fehlte

Das Sozialgericht Düsseldorf wies die Klage mit Urteil S 27 KR 290/14 vom 30.06.2016 ab. Grundsätzlich orientiere sich die Höhe des Krankengelds an dem vorhergehenden, beitragspflichtigen Arbeitsentgelt. Dabei komme es nicht darauf an, ob die Beiträge tatsächlich auch entrichtet worden seien oder ob sie vorenthalten worden seien. Der Kläger habe jedoch die Schwarzlohnzahlung nicht hinreichend sicher nachweisen können. Der ehemalige Arbeitgeber bestritt die Schwarzlohnzahlung. Eine Betriebsprüfung des Restaurants durch die Deutsche Rentenversicherung Rheinland sei ergebnislos verlaufen. Der Inhaber des Restaurants sei vom Vorwurf des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt freigesprochen worden. Auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren habe sich der Kläger letztlich mit seinen Forderungen nicht durchsetzen können.

(SG Düsseldorf, PM vom 03.03.2017 / Viola C. Didier)


Weitere Meldungen


Meldung

©ginasanders/123rf.com


17.02.2026

ELStAM-Daten ignoriert: Kirchensteuerbescheide rechtswidrig

Nach einem Kirchenaustritt darf die Kirchensteuer nicht mehr einbehalten werden, auch dann nicht, wenn der Steuerpflichtige in seiner Steuererklärung versehentlich anderes angibt.

weiterlesen
ELStAM-Daten ignoriert: Kirchensteuerbescheide rechtswidrig

Meldung

©stockWERK/fotolia.com


17.02.2026

Keine Diskriminierung: Höchstalter für Geschäftsführer zulässig

Gesellschaftsverträge dürfen im Rahmen der Privatautonomie Altersgrenzen für Organmitglieder vorsehen, sofern keine unsachliche Diskriminierung vorliegt.

weiterlesen
Keine Diskriminierung: Höchstalter für Geschäftsführer zulässig

Steuerboard

Rabea Pape-Lingier / Nils Etzig


17.02.2026

Die globale Mindeststeuer der OECD im Rahmen von Pillar 2 verändert die Compliance-Verpflichtungen weltweit

Dass die globale Mindeststeuer äußerst compliance-intensiv ausfallen würde, überrascht in der Steuerwelt kaum jemanden. Die OECD verspricht mit ihrem Side-by-Side Package vom Januar 2026 „materielle Vereinfachungen“ bei der globalen Mindeststeuer.

weiterlesen
Die globale Mindeststeuer der OECD im Rahmen von Pillar 2 verändert die Compliance-Verpflichtungen weltweit
DER BETRIEB Beratermodul

Haben wir Ihr Interesse für DER BETRIEB geweckt?

Sichern Sie sich das Beratermodul DER BETRIEB im 3 Monate Start-Abo (1 Monat gratis)